Stuttgart.| Die Projektgesellschaft ProWST hat eine deutlich verkleinerte und günstigere Interimsspielstätte für die Württembergischen Staatstheater vorgestellt. Der Verwaltungsrat billigte jetzt die Grundlage der weiteren Planung. Mit 40 Prozent weniger Fläche und vereinfachter Bauausführung soll die Inbetriebnahme 2033 erfolgen.
Die Projektgesellschaft Württembergische Staatstheater (ProWST) hat am Montag, 6. Juli 2026, im Auftrag von Land und Stadt im Verwaltungsrat der Staatstheater die überarbeiteten Pläne für die Interimsspielstätte vorgestellt. Diese berücksichtigen die erheblichen Baukostensteigerungen der vergangenen Jahre und die angespannte Haushaltslage bei Stadt und Land. Ziel ist es, Kosten zu sparen und eine schnelle Realisierung auf den Weg zu bringen. Der Verwaltungsrat der Württembergischen Staatstheater beauftragte die ProWST, diese Pläne zur Grundlage der weiteren Planung zu nehmen.
Dr. Frank Nopper, Oberbürgermeister und Vorsitzender des Verwaltungsrates, sagte: „Wir haben uns im Rahmen des Prüfauftrages, wie das Interimsgebäude kleiner und kostengünstiger gebaut werden kann, städtischerseits auch gefragt, ob wir in Anbetracht der dramatischen Haushalts- und Finanzlage der Stadt die Sanierung und Modernisierung der Staatstheater Stuttgart tatsächlich weiter vorantreiben sollen. In einer Gesamtabwägung sind wir zu der Einschätzung gelangt, dass wir dieses Jahrhundertprojekt von Land und Stadt weiterverfolgen sollten, allerdings ohne Tabus, was die Dimension sowie die Art und Form der Ausführung anlangt. Sanierung und Modernisierung der Stuttgarter Staatstheater ja, aber alle drei Teilprojekte müssen weiterhin mit aller Kraft auf ihre Einsparpotenziale hin untersucht werden. Der aus dem Jahr 1912 stammende, im Krieg unzerstört gebliebene Littmann-Bau weist fundamentale Mängel auf, die nicht durch kosmetische Maßnahmen, sondern nur durch einen baulichen Fundamentaleingriff behoben werden können. Ein solcher Fundamentaleingriff ist nicht unter laufendem Betrieb möglich, weswegen ein Interimsgebäude unabdingbar ist. Ein längerer Stopp der Planungen und der Umsetzungsmaßnahmen birgt aufgrund der maroden Bausubstanz vor allem auch das Risiko, dass das Opernhaus von einem Tag auf den anderen geschlossen werden muss. Dies wäre ein sehr schwerer Schlag, da die Staatstheater Stuttgart zu den wichtigsten Leuchttürmen der Kultur in Baden-Württemberg gehören.“
Petra Olschowski, Kunstministerin und stellvertretende Vorsitzende des Verwaltungsrates, sagte: „Der sehr gute Vorschlag für eine schlankere und kostengünstigere Interimsspielstätte ist der Schlüssel für die Sanierung, Modernisierung und Erweiterung eines der schönsten Opernhäuser der Welt. Das Interim ist das zentrale Bauwerk für das Gelingen des Gesamtprojekts: Ohne Interim kann der künstlerische Betrieb nicht durchgängig aufrechterhalten werden – mehr noch: Ohne Interim ist das Staatstheater mit Oper und Ballett von Weltrang in seiner Existenz bedroht. Deshalb ist Eile geboten. Diese neue Planung schafft die Grundlage dafür, um das Projekt weiter voranzubringen und Kosten zu sparen: Alle Beteiligten begleiten den Prozess dabei mit großem Verantwortungsbewusstsein und im gegenseitigen Austausch.“
Marc-Oliver Hendriks, Geschäftsführender Intendant der Württembergischen Staatstheater, sagte: „Mit den vorliegenden Plänen wird eine Perspektive für die Staatsoper Stuttgart und das Stuttgarter Ballett geschaffen und der Baustein Interim auf eine planbare Grundlage gestellt. Damit kann die Konzentration auf die Sanierung des Opernhauses von Max Littmann im Oberen Schlossgarten gerichtet werden.“
Baukosten reduziert – Zeitplan unberührt
Nach Angaben der ProWST wurde in den vergangenen Monaten eine kompaktere und zugleich funktional tragfähige Ausweichspielstätte entwickelt. Unter anderem wurden die Flächen um nahezu 40 Prozent reduziert. Der Zeitplan bleibt durch eine vereinfachte Bauausführung eingehalten. Nach aktuellem Grobterminplan bleibt es beim Nutzungsbeginn durch die WST im Jahr 2033. Der Repertoire-Betrieb kann aufrechterhalten werden. Auch das gesamte Handlungsballett-Repertoire einschließlich der Cranko-Stücke kann aufgeführt werden.
Nachhaltige Nachnutzung bleibt bestehen
Die Gesamtkosten für den Interimsstandort werden auf einen Rahmen von 289 Millionen Euro festgelegt. Die Planungen wurden auf diesen Kostenrahmen angepasst: Eingespart wird sowohl bei den permanent geplanten Gebäudeteilen als auch bei der temporär geplanten Spielstätte (Reduzierung von Foyer- und Lagerfläche, Anpassung der Zuschauerkapazität). Das Besondere am Stuttgarter Interimskonzept bleibt, dass die Gebäude langfristig einer nachhaltigen Nachnutzung zugeführt werden können, etwa als Büro- und Gewerbeflächen für die am Standort entstehende „Maker City“. Dies stellt eine ressourcenschonende und wirtschaftlich tragfähige Lösung dar.
Für die Realisierung des Gesamtprojektes sind die Landeshauptstadt Stuttgart und das Land gemeinsam verantwortlich. Gemäß dem Staatstheatervertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg und der Landeshauptstadt Stuttgart tragen die Vertragspartner die Kosten. Diese Regelung gilt auch für betrieblich notwendige Neu-, Um- und Erweiterungsbauten. Stadt und Land haben gemeinsam die Projektgesellschaft Württembergische Staatstheater (ProWST) gegründet, die für die Realisierung der Sanierung des historischen Opernhauses zuständig ist.
Das Gesamtprojekt „Sanierung, Modernisierung und Erweiterung der Württembergischen Staatstheater“ umfasst drei Teilprojekte: den Interimsstandort an den Wagenhallen, den Neubau eines Werkstattgebäudes an der Zuckerfabrik in Stuttgart-Bad Cannstatt mit Anbindung an das bestehende Kulissenlager sowie die Sanierung, Modernisierung und Erweiterung des denkmalgeschützten Opernhauses, des Verwaltungs- und des Kulissengebäudes im Oberen Schlossgarten.