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Baulandmobilisierungsgesetz heizt Flächenverbrauch an

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Enthaltung der Landesregierung im Bundesrat bei Betonparagraph §13b heizt Flächenverbrauch im Südwesten weiter an

Am heutigen Freitag (18.12.2020) steht im Bundesrat das Baulandmobilisierungsgesetz auf der Tagesordnung. Im Paket wird auch über den vom NABU als „Betonparagraph“ kritisierten §13b Baugesetzbuch (BauGB) befunden: „Der Paragraph 13b heizt den Flächenverbrauch und die Zersiedelung unserer Kulturlandschaft im Südwesten weiter an – ohne nennenswerten Wohnraum zu schaffen. Vor allem führt er zum Bau von hochpreisigen Einfamilienhäusern auf der grünen Wiese, obwohl er eigentlich stadtnah günstigen Wohnraum schaffen sollte“, sagt Johannes Enssle, Landesvorsitzender des NABU Baden-Württemberg.

Dass sich die Landesregierung von Baden-Württemberg hierzu bei der heutigen Abstimmung im Bundesrat enthalten wird, ist für den NABU-Landeschef ein falsches Signal. Der Grund dafür: Das Kabinett von Ministerpräsident Kretschmann konnte sich aufgrund des Widerstandes des CDU-geführten Wirtschaftsministeriums nicht zu einer Ablehnung des § 13b BauGB durchringen. Dazu sagt Enssle: „Es ist eine Schmach für die grün-schwarze Regierungskoalition, dass sie sich nicht klar gegen den Flächenverbrauchsparagraphen positioniert. Insbesondere von Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut und von Landwirtschaftsminister Peter Hauk hätten wir erwartet, dass sie sich gegen eine Verlängerung von 13b stellen. Schließlich ist Hoffmeister-Kraut auch zweite stellvertretende Vorsitzende des Nachhaltigkeitsbeirates und ressortverantwortlich für das in der Nachhaltigkeitsstrategie verankerte Ziel, den Flächenverbrauch zu senken. Und der Landwirtschaftsminister sollte ein starkes Interesse daran haben, dass nicht immer mehr wertvolle Ackerböden unter Beton verschwinden.“

Hintergrund
Der Paragraph 13b wurde 2017 unter dem Eindruck der Flüchtlingskrise befristet eingeführt, um schnell mehr Wohnraum zu schaffen. Dafür sollte bei den Umweltprüfungen gespart werden. Die Realität der vergangenen Jahre zeigt jedoch, dass durch §13b kaum neuer, günstiger Wohnraum in Stadtnähe entsteht, sondern vor allem die Neuausweisung von Baugebieten für hochpreisige Einfamilienhäuser und für Gewerbegebiete auf der grünen Wiese gefördert wird. Zu diesem Schluss kommen Analysen des Umweltbundesamtes sowie von Umweltverbänden wie dem NABU und dem LNV.


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