Gültig ab 25. April 2019
Kornwestheim.| Ab Donnerstag, den 25. April 2019, gilt für einen Teilbereich der Steinbeisstraße sowie der Robert-Mayer-Straße im Gewerbegebiet Nord eine neue Verkehrsführung.
Die Steinbeisstraße ist zwischen der Hausnummer 21 und dem Kreuzungsbereich Robert-Mayer-Straße/ Steinbeisstraße nur noch in Fahrtrichtung Ost-Nord befahrbar. Die Steinbeisstraße ist ab Höhe der Zu-/ Abfahrt zum Parkplatz des dort ansässigen Lackierwerkzeugherstellers und der Robert-Mayer-Straße ausschließlich in nord-südlicher Richtung befahrbar. Außerdem gilt in der Robert-Mayer-Straße zwischen der Steinbeisstraße und der Max-Eyth-Straße eine Einbahnstraßenregelung.
Hintergrund der geänderten Verkehrsführung waren zahlreiche Beschwerden wegen der LKW-Parksituation in der Vergangenheit. Durch die Einbahnstraßenregelung soll diese verbessert und geordnet werden.