Stuttgarter Kickers treffen Personalentscheidungen

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Kaderveränderungen: Kolbe kommt

Stuttgart.| Die Stuttgarter Kickers haben am Freitag die Planungen für die neue Spielzeit konkretisiert und strukturelle Änderungen im Kader vollzogen. Sportchef Lutz Siebrecht teilte in individuellen Gesprächen Tobias Feisthammel (32), Johannes Ludmann (30) und Michael Klauss (33) mit, dass ihre Verträge nicht verlängert werden.

Siebrecht: „Natürlich sind diese Gespräche nie angenehm, weil man im Team ja auch menschlich zusammenwächst. Im Sinne der Gesamtentwicklung der Mannschaft haben wir uns für diesen Weg entschieden.“

„Zunächst gilt unser Dank diesen drei Spielern, die den Verein zum 30.06.2020 verlassen werden“, sagte Präsident Prof. Dr. Rainer Lorz, „sie haben sich immer vorbildlich verhalten. Aber es ist die Zeit gekommen, um einen neuen Weg zu gehen.“ Siebrecht fügt hinzu: „Diese Spieler haben sich immer für die Stuttgarter Kickers eingesetzt und wir werden Sie in guter Erinnerung behalten.“

„Auch die aktuelle Situation mit Corona hat uns bekräftigt, jetzt Veränderungen im Kader zu vollziehen und einen stärkeren Fokus auf die Verjüngung und Entwicklungsfähigkeit des Kaders zu legen“, sagte Siebrecht.

„Da im Moment noch nicht genau feststeht, wann wir wieder spielen, was mit Partnern und Zuschauern ist, fährt der Verein bei den Planungen aktuell auf Sicht, ist gleichzeitig aber auf alle Eventualitäten vorbereitet“, so Siebrecht.

Niklas Kolbe, der erste Spieler, der in dieses Profil passt, ist bereits verpflichtet. Der 23-jährige Innenverteidiger kommt vom FC Nöttingen. Er ist 1,93 m groß, ist einer der begehrtesten Oberligaspieler und stand schon lange auf der Liste der Degerlocher. Kolbe war in Nöttingen drei Jahre lang in der Oberliga und auch ein Jahr in der Regionalliga Stammspieler. Er entschied sich trotz Angebote höherklassiger Vereine für die Stuttgarter Kickers, weil er, so Siebrecht, durch das Werben um ihm vom Weg und vom Verein überzeugt ist.


3. Liga setzt Saison ab 30. Mai fort

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Die 3. Liga wird den bundesweiten Spielbetrieb ab dem 30. Mai wieder aufnehmen und die aktuelle Saison fortsetzen. Die spieltechnische Voraussetzung dafür hat das DFB-Präsidium mit einer aktuellen Anpassung des Rahmenterminkalenders geschaffen. Der Beschluss wurde im schriftlichen Umlaufverfahren getroffen. Die bevorstehende Rückkehr in den bundesweiten Spielbetrieb der 3. Liga erfolgt unter Berücksichtigung der politischen Verfügungslagen. In zahlreichen Bundesländern liegen inzwischen positive Bescheide für die Wiederaufnahme des Spielbetriebs vor, auch für die 3. Liga. Der Saisonfortsetzung zugrunde liegt das Hygienekonzept, das DFB und DFL gemeinsam für alle Profiwettbewerbe im deutschen Fußball erarbeitet haben und das in der Bundesliga sowie 2. Bundesliga bereits entsprechend zur Anwendung kommt.

Den Auftakt nach fast dreimonatiger Spielpause in der 3. Liga macht der 28. Spieltag am 30. Mai. Der Rest der Saison wird durchgehend im Rhythmus englischer Wochen absolviert, elf Spieltage sind noch auszutragen. Beendet werden soll die Saison mit dem 38. Spieltag am 4. Juli. Die anschließende Relegation zur 2. Bundesliga soll bis zum 11. Juli abgeschlossen sein. Diese Rahmenplanungen sind in enger Abstimmung mit dem Ausschuss 3. Liga erfolgt. Terminliche Abweichungen, beispielsweise durch etwaige Mannschaftsquarantänen bedingt, sind weiterhin möglich.

Die 20 Klubs der 3. Liga sind in Kenntnis gesetzt. Die Vereine, an deren Standorten per Verfügungslage noch kein Profispielbetrieb erlaubt ist, sind nun noch einmal dazu aufgefordert, in aktive Klärung mit den zuständigen Behörden zu treten. Sollte einem Klub zum Zeitpunkt eines Heimspiels nicht sein gewohntes Stadion zur Verfügung stehen, müsste er gemäß Statuten in eine andere Spielstätte ausweichen.

DFB-Präsident Fritz Keller sagt: “Es ist wichtig und nötig, dass nun Klarheit über den weiteren Fahrplan in der 3. Liga herrscht. Die 3. Liga ist eine bundesweite Profispielklasse, negative politische Verfügungslagen an vereinzelten Standorten dürfen hier nicht den deutschlandweit mehrheitlich möglichen Spielbetrieb komplett unterbinden. Wir hoffen sehr, dass letztlich ein einheitliches Bild herrschen wird und überall in der 3. Liga wie geplant wieder der Ball rollt. Wir haben durchaus positive Signale erhalten. Uns allen muss immer wieder bewusst sein: Wir erleben eine Ausnahmesituation, in der es keine einfachen Lösungen gibt.”

Peter Frymuth, DFB-Vizepräsident für Spielbetrieb und Fußballentwicklung, sagt: “Das Signal für die 3. Liga ist gegeben. Wir werden sehr zügig alle weiteren Maßnahmen in die Wege leiten. Die 3. Liga hat nun mehr Planungssicherheit und ein gemeinsames Ziel, auf das alle Vereine konkret hinarbeiten können. Im Zentrum stehen dabei zwei Dinge: die gewissenhafte Umsetzung des Hygienekonzepts und die Möglichkeit, den Wettbewerb auf sportlichem Weg zu entscheiden. Unbedingt notwendig ist jetzt die Solidarität aller, die sich der 3. Liga verbunden fühlen. Das offizielle Motto der 3. Liga heißt seit Jahren ‘Zeigt’s uns’, es ist gleichzeitig eine Verpflichtung, gemeinsam aufs Spielfeld zurückzukehren und die Saison sportlich zu Ende zu bringen.”

Tom Eilers, Vorsitzender des Ausschusses 3. Liga, sagt: “Die Klubs der 3. Liga haben nun einen ähnlichen Vorlauf bis zum ersten Spiel wie zuvor die Bundesligisten und Zweitligisten. Natürlich ist die Wiederaufnahme des Spielbetriebs unter den aktuellen Voraussetzungen eine Herausforderung für alle Drittligisten. Doch sie ist auch eine große Chance, denn wir sind die erste 3. Liga der Welt, in der wieder Fußball gespielt werden kann.”

Die ersten zwei Spieltage sind bereits zeitgenau angesetzt. Die 3. Liga beginnt mit sieben Spielen am Samstag, 30. Mai, und drei Partien am Sonntag, 31. Mai. An den übrigen Wochenendspieltagen verteilen sich die zehn Spiele jeweils auf eine Begegnung am Freitag, sechs Partien am Samstag und drei Spiele am Sonntag. An den Spieltagen unter der Woche werden jeweils fünf Partien dienstags und fünf mittwochs ausgetragen.

Nachdem die spieltechnischen Voraussetzungen geschaffen sind, wird sich am Montag noch der Außerordentliche DFB-Bundestag mit der Fortsetzung der Saison in der 3. Liga beschäftigen. In der Sitzung des höchsten Gremiums des Deutschen Fußball-Bundes mit seinen 262 stimmberechtigten Delegierten steht zudem die Gründung einer Task Force “Wirtschaftliche Stabilität 3. Liga” zur Abstimmung. Zu einer gegebenenfalls nötigen Entscheidung über einen möglicherweise später doch noch erforderlichen Abbruch der Saison und zu der Frage, wie in diesem Fall mit der Auf- und Abstiegsregelung sowie der folgenden Spielzeit zu verfahren wäre, soll der Außerordentliche DFB-Bundestag gemäß vorliegendem Antrag den DFB-Vorstand ermächtigen.


Corona: Landeshauptstadt Stuttgart verbietet AfD-Kundgebung

Infektionsschutzgründe haben Vorrang

Stuttgart.| Die Landeshauptstadt Stuttgart verbietet aus Infektionsschutzgründen die für Sonntag, 24. Mai, angemeldete AfD-Kundgebung auf dem Schillerplatz. Das Amt für öffentliche Ordnung als zuständige Ortspolizeibehörde hat den Verbotsbescheid am Mittwochabend, 20. Mai, übermittelt.

Bei der Begründung des Verbots beruft sich das Amt auf das Infektionsschutzgesetz und die aktuelle Corona-Verordnung des Landes. Demnach kann die Ortspolizeibehörde Ansammlungen von Menschen verbieten, wenn dies erforderlich ist, um die Ausbreitung übertragbarer Krankheiten zu verhindern. Wie gleichfalls das Gesundheitsamt betont, hat in Zeiten der Corona-Pandemie der Infektionsschutz auch bei Versammlungen oberste Priorität.

Bei einer Versammlungslage, bei der mit Provokationen, Störungen und gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Teilnehmern und Gegendemonstranten zu rechnen ist, können die Einhaltung der erforderlichen Mindestabstände zwischen Personen und Personengruppen und die Vermeidung von unmittelbarem körperlichem Kontakt nicht gewährleistet werden. Dies entspricht auch allen Erfahrungen der Polizei. Dem Amt für öffentliche Ordnung liegen Erkenntnisse über eine starke Mobilmachung auf beiden Seiten vor. Zudem ist es bei vergleichbaren, vergangenen Versammlungen bereits zu erheblichen Übergriffen gekommen. Betroffen von den konfliktträchtigen Auseinandersetzungen sind auch Polizisten, die zum Schutz der Versammlung eingesetzt werden. Insgesamt entsteht dadurch ein nicht kontrollierbares Infektionsrisiko bei allen Beteiligten. Außerdem ist stark zu befürchten, dass die Geschehensabläufe so unüberschaubar werden, dass etwaige Infektionsketten nicht nachverfolgt werden können.

Ordnungsbürgermeister Dr. Martin Schairer erläutert: „Bei unserer Abwägung mussten wir die Interessen des Antragstellers an einer Kundgebung dem Interesse aller Beteiligten an körperlicher Unversehrtheit gegenüberstellen und kamen zu der Entscheidung, dass die Versammlungsfreiheit in diesem Fall aus Infektionsschutzgründen zurücktreten muss. Wir können uns hierbei auch auf die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts berufen.“ Dies, so Schairer weiter, gelte umso mehr, als das Land Baden-Württemberg und die Landeshauptstadt Stuttgart in den vergangenen Monaten zahlreiche einschneidende Maßnahmen getroffen hätten, um eine Ausbreitung der Pandemie zu verhindern. Die Durchführung der Versammlung würde diese Maßnahmen konterkarieren.


W&W: Aufsichtsrat erneuert Vertrag mit CEO Junker

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  • Alexander Mayer neu im W&W-Vorstand
  • Dr. Gutjahr geht in den Ruhestand

Der Aufsichtsrat der Wüstenrot & Württembergische AG (W&W) hat auf seiner Sitzung am 18. Mai den bis 2021 laufenden Vertrag mit dem Vorsitzenden des Vorstands, Jürgen A. Junker (50), erneuert. Der neue Vertrag hat eine Laufzeit von fünf Jahren bis zum Jahr 2026. Junker ist seit 2017 Vorstandsvorsitzender der W&W AG. Der Aufsichtsrat hat zudem mit Wirkung zum 1. September 2020 Alexander Mayer (45) in den Vorstand der Dachgesellschaft W&W AG berufen. Er folgt auf Dr. Michael Gutjahr (63), der nach 32 Jahren bei der W&W-Gruppe und ihren Vorläuferunternehmen, davon 21 Jahre als Mitglied des Vorstands, zum 1. September 2020 in den Ruhestand wechselt.

Alexander Mayer ist seit 2019 Finanzvorstand der Württembergischen Versicherungen und seit 2015 Sprecher der Geschäftsführung der W&W Asset Management GmbH. Er wird jetzt zusätzlich im Vorstand der W&W AG das Ressort Kapitalanlagen und Rechnungswesen übernehmen. Mayer ist Diplom-Wirtschaftsingenieur und kam 2002 zur W&W-Gruppe.

Dr. Michael Gutjahr ist studierter Mathematiker und trat 1988 in die Allgemeine Rentenanstalt Lebensversicherung AG – später Württembergische Lebensversicherung AG – ein, heute Teil der W&W-Gruppe. In den Unternehmen der Gruppe übte er zahlreiche Führungsfunktionen aus, insbesondere bei den Versicherungsgesellschaften. Allein in der Württembergischen Versicherungsgruppe war er von 2002 bis 2018 im Vorstand tätig.

Die Aufsichtsräte der Gesellschaften haben darüber hinaus – zum Teil schon in den vergangenen Monaten – die Verträge mit weiteren Vorständen erneuert. Um fünf Jahre bis 2025 und 2026 verlängert wurden jeweils die Verträge von W&W-Vorstand Jens Wieland (54), dem Wüstenrot-Vorstandsvorsitzenden Bernd Hertweck (53) und dem Württembergische-Vorstandsvorsitzenden Thomas Bischof (45).

Der Aufsichtsratsvorsitzende der W&W AG, Hans Dietmar Sauer: „Der Aufsichtsrat dankt allen Vorständen für ihren bisherigen engagierten und erfolgreichen Einsatz für die W&W-Gruppe. Unsere Gruppe verfügt über ein erfreulich überzeugendes Führungsteam. Der Aufsichtsrat freut sich sehr auf die weitere Zusammenarbeit. Herrn Dr. Gutjahr danken wir von ganzem Herzen für seine langjährige, eindrucksvolle Arbeit für unsere Gruppe.“


Gesundheit: Wie verändert die Krise das Koch- und Essverhalten?

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Geschäftliche Information

Das Coronavirus hat das Leben auf der ganzen Welt auf den Kopf gestellt. Einfach alles hat sich verändert: Wie man arbeitet. Wie man einkauft. Wie man miteinander kommuniziert und wie man die Freizeit verbringt. Zahlreiche Menschen haben in der jüngsten Vergangenheit neue Hobbys entwickelt, um sich in Zeiten der Quarantäne und Kontaktsperre zuhause weniger zu langweilen.

Wirft man einen Blick auf soziale Netzwerke, scheinen viele Menschen einen Großteil ihres Lockdowns in der Küche verbracht zu haben. Kochen war nie so beliebt wie während der Coronakrise.

Viele Betriebskantinen hatten geschlossen. Restaurants durften für Monate nur liefern und vor Bäckereien bildeten sich endlos lange Schlangen, in die man sich nicht gerade gerne eingeordnet hat. Kein Wunder, dass sich das Koch- und Essverhalten in Coronazeiten deutlich gewandelt haben.

Trend mit vielen Vorteilen
Essen überall. Dieses Bild ergibt sich, wenn man in Coronazeiten durch die Facebook-Timeline scrollt. Selten wurde in Deutschland derart viel gekocht wie zu Zeiten des Lockdowns. Kein Wunder, denn Corona hat das Leben entschleunigt und für mehr Freizeit gesorgt. Die viele Zeit zuhause wurde beim Kochen produktiv genutzt. Zahlreiche Deutsche lernen durch Corona die Lust an der Zubereitung von Nahrungsmitteln kennen oder entdecken sie wieder. Etwas, für das zuvor kaum Zeit blieb. Und der Kochtrend hat für den Einzelnen viele Vorteile. Ganz egal, ob die Menschen nun leckere Gerichte aus frischen Zutaten nachkochen oder in der eigenen Küche Brote backen. Die positiven Seiten liegen auf der Hand:

  • Man bleibt beschäftigt.
  • Man spart Geld.
  • Man ernährt sich gesundheitsbewusster.

So wie sich das Verhalten in Zeiten von Corona verändert hat, hat es auch die Wirtschaft getan. Die durch Corona hervorgerufene Wirtschaftskrise wird laut der Meinung vieler Experten dazu führen, dass man auch nach der Krise sparsamer leben muss. Dass sich Essen zum Mitnehmen schon jetzt zu einem Trend entwickelt hat, ist nicht zuletzt vor Hintergründen wie diesem zu betrachten.

Trend zu Selbstgemachtem
Ob Beauty-Influencer oder Handwerker: In sozialen Medien postet man während Corona kaum noch Bilder mehr von sich selbst oder Lifestyle-Unternehmungen wie Reisen. Stattdessen haben sich Bilder von Selbstgebackenem und Selbstgebautem zum neuen Lifestyle-Trend entwickelt. Mit Versorgung allein hat Essen in Zeiten von Corona nicht mehr viel zu tun. Vielmehr sind die fotografierten Gerichte mittlerweile zu einer Art Selbstinszenierung geworden. Dass Hefe in zahlreichen Supermärkten ausverkauft war, bestätigt den neuen Lifestyle-Wert des Kochens. Findige Hobbyköche haben in dieser Zeit ihre Hefe einfach selbst gemacht.

Man kann sich Bildern von selbst zu bereiteten Gerichten anderer Leute kaum noch entziehen. Das beeinflusst automatisch das eigene Koch- und Essverhalten. Selbstgemachtes liegt zwar im Trend, aber der Social-Media-Schein trügt: Nicht jeder hat sich durch Corona von einem Tag auf den anderen zum Gourmet entwickelt. Trotz des neuen Lifestyle-Trends sind in vielen Haushalten nach wie vor tiefgefrorene Fertiggerichte und Konserven gefragt.


Wasser ist knapp in unseren Bächen und Flüssen

Entnahme von Wasser aus Bächen ist unzulässig

Kreis Böblingen.| Auch wenn die Niederschläge in den Wintermonaten erfreulicherweise dafür gesorgt haben, dass sich die Grundwasserstände leicht erholen konnten, so waren die letzten Monate deutlich zu trocken. Die fehlenden Niederschläge führen zu sinkenden Wasserständen in vielen Bächen und Flüssen Baden-Württembergs. Zusätzliche Wasserentnahmen können das ökologische Gleichgewicht beeinträchtigen und den Fischbestand gefährden. Davon sind insbesondere kleinere und mittlere Bäche betroffen. Ein Ende der weitgehend trockenen Witterung ist nicht in Sicht, sodass auch im Landkreis Böblingen mit weiter sinkenden Wasserständen zu rechnen ist.

Deshalb wird darauf hingewiesen, dass es in den kommenden Monaten Juni bis September nicht erlaubt ist, Wasser aus Bächen und Flüssen zur Bewässerung oder Beregnung von gärtnerischen oder landwirtschaftlichen Flächen zu entnehmen. Eine Ausnahme bilden genehmigte gemeindeeigene Entnahmestellen. Im Landkreis Böblingen gibt es eine solche nur in Herrenberg. Dort wird, in Abhängigkeit zur aktuellen Wassermenge des Bachs, Wasser an Landwirte und Kleingärtner abgegeben. Ansonsten ist dies nach einer Allgemeinverfügung des Landratsamts an den Fließgewässern im Landkreis Böblingen, mit Ausnahme der Würm unterhalb des Schwippezuflusses bei Schafhausen, generell verboten. Der Kreis Böblingen gehört zu den Wassermangelgebieten. Verstöße gegen das Wasserentnahmeverbot sind Ordnungswidrigkeiten und werden mit einem Bußgeld belegt.

Das Landratsamt Böblingen hat den „Gemeingebrauch an den Fließgewässern“, wie es amtlich heißt, schon vor Jahren eingeschränkt. Denn hier entspringen zwar viele Bäche, sie führen aber im Quellgebiet noch relativ wenig Wasser. Hinzu kommt, dass in Karstlandschaften, wie dem Gäu, Wasser aus dem Bachbett direkt in den Untergrund versickert.


Verstimmungen zwischen Gemeinderäten und Bürgermeister in Schönaich

  • Landrat Bernhard vermittelt zwischen Bürgermeister Dr. Daniel Schamburek und Gemeinderat Norbert Mezger
  • Landrat: „Die Zusammenarbeit zwischen Gremium und Bürgermeister muss besser werden“

Schönaich.| Seit Längerem ist in der Gemeinde Schönaich die kommunalpolitische Atmosphäre zwischen dem Bürgermeister und einigen Mitgliedern des Gemeinderats angespannt. Der Konflikt ist jüngst Thema eines Briefes an den stellvertretenden Bürgermeister Norbert Mezger geworden. Da es weitergehenden Gesprächsbedarf gab, wurde Landrat Roland Bernhard um Vermittlung gebeten. In seiner Funktion als Kommunalaufsicht möge er einen Lösungspfad aufzeigen, so die Bitte aus Schönaich.

Am Mittwoch, 13. Mai, kam es zu einer Aussprache zwischen dem Bürgermeister Daniel Schamburek und seinem Stellvertreter Norbert Mezger unter Moderation des Landrats. Dabei tauschte man sich aus über die jeweiligen Erwartungen und Rollenverständnisse des Gemeinderates als Kontrollorgan der Verwaltung sowie des Amtes eines Bürgermeisters, der Gemeinderatsvorsitzender und Verwaltungschef ist. Auch die Zusammenarbeit mit der Verwaltung kam dabei zur Sprache.

„Es kommt in der Kommunalpolitik vor, dass Bürgermeister und Gemeinderäte verschiedener Meinungen sind über Aufgaben, Kompetenzen und Befugnisse. Solche Unstimmigkeiten müssen geklärt werden, damit die Sachthemen im Vordergrund bleiben,“ meint der Landrat. „Wenn keine Einigung mehr möglich ist, braucht es die Vermittlung von außen. Denn die Bürger haben zu Recht den Anspruch, dass sich ihre gewählten Politiker auf das Wesentliche verständigen können.“

Um die Zusammenarbeit wieder zu verbessern, habe man eine gütliche Verständigung gefunden. Beide Seiten erklärten ihre Dialogbereitschaft und ihren Willen, Meinungsunterschiede konstruktiv zu klären. Der Bürgermeister und sein Stellvertreter möchten zunächst ein bilaterales Gespräch führen um dann die weiteren Schritte zu planen, wie z.B. die Durchführung einer Klausurtagung und die Anpassung der Geschäftsordnung. Die Kommunalaufsicht wird, sobald sie hinzugezogen wird, als neutrale Instanz auftretende Rechtsfragen klären.

Landrat Bernhard meint abschließend: „Es geht nicht darum Recht zu haben, sondern die andere Seite anzuhören und deren Perspektive zu verstehen. Wenn man das aushält, kann daraus wieder ein wertschätzender Umgang miteinander entstehen und die nötige Kompromissbereitschaft erwachsen. Es ist doch die gemeinsame Aufgabe aller Beteiligten, erfolgreiche Arbeit zum Wohle der Gemeinde und ihrer Bürger zu leisten. Das ist das Maß aller Dinge – auch in Schönaich.“


„Weltklima in Not – Stuttgart handelt“

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  • Klimaschutz: Verwaltung informiert zum Aktionsprogramm
  • Photovoltaik-Fassade am Rathausturm geplant

Stuttgart.| Die Umsetzung des Aktionsprogramms „Weltklima in Not – Stuttgart handelt” von Oberbürgermeister Friz Kuhn kommt gut voran. Am Freitag, 15. Mai, berichtete die Verwaltung im Ausschuss für Klima und Umwelt zum aktuellen Stand und informierte über anstehende Projekte.

OB Kuhn sagte: „Der Klimaschutz darf in Stuttgart keine Pause haben. Klar ist, dass wir während der Corona-Pandemie auch viele andere wichtige Aufgaben bewältigen müssen. Dennoch kommen wir mit unseren Zielen im Aktionsprogramm gut voran. Sobald es wirtschaftlich und personell wieder vollumfänglich möglich ist, werden wir unsere Aktivitäten im Klimaschutz weiter steigern.“

Die Landeshauptstadt Stuttgart arbeitet in enger Abstimmung mit ihren Beteiligungsgesellschaften wie zum Beispiel den Stadtwerken Stuttgart oder der Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft an dem Ziel, bis spätestens 2050 klimaneutral zu werden. Derzeit sind weitere Förderprogramme in Arbeit, die Bürgerinnen und Bürgern zukünftig noch mehr bei der Nutzung von erneuerbaren Energien und bei der Gebäudesanierung unterstützen werden. Hierzu zählt unter anderem das städtische Förderprogramm zur energetischen Modernisierung von Wohngebäuden. Das Energiesparprogramm wird auf ein Budget von 75 Millionen Euro erweitert. Damit soll die energetische Modernisierung von Gebäuden für Bürgerinnen und Bürger sowie zukünftig auch Wohnungsunternehmen und – baugesellschaften gefördert werden. Ziel bei der Förderung ist die mieterfreundliche Steigerung der Sanierungsrate. Auch die Energieberatung und die Erstellung von Quartierskonzepten wird im Rahmen des Aktionsprogramms nochmals ausgeweitet. Dafür wird unter anderem die Finanzierung des Energieberatungszentrums Stuttgart e.V. erhöht. Er bietet Gebäudeeigentümern in Stadtteilen mit hohem energetischen Verbesserungspotenzial kostenlose Energieberatungen an. Parallel wird der Anteil an Stadtgrün und Wasserflächen derzeit massiv ausgebaut, zum Beispiel durch Baumpflanzungen oder Maßnahmen zur gezielten Kühlung der 20 heißesten Punkte im Stadtgebiet.

Stadt treibt Ausbau der Solastrom-Erzeugung voran
OB Kuhn hat einen Fokus des Aktionsprogramms auf den Ausbau der erneuerbaren Energien und insbesondere der Solarenergienutzung in Stuttgart gelegt. Die Landeshauptstadt Stuttgart ist mittlerweile wesentlicher Treiber für den Ausbau der Solastrom-Erzeugung (Photovoltaik) in Stuttgart: Ganze 56 Prozent der im letzten Jahr neu installierten Leistung an Photovoltaik wurde entweder von der Landeshauptstadt selbst oder durch die Stadtwerke Stuttgart realisiert. Damit konnte eine enorme Steigerung beim Ausbau der erneuerbaren Energien durch Solarenergienutzung erreicht werden, die Stadt ist für mehr als die Hälfte davon verantwortlich.

Weitere Meilensteine werden nun angegangen. Bis 2025 sollen alle städtischen Schulen, sofern dies technisch möglich ist, mit Solarenergieanlagen ausgestattet werden. Auch Fassaden sollen künftig zur Solastrom-Erzeugung genutzt werden: So soll die Ost- und Süd-Fassade des Stuttgarter Rathausturms mit einer großflächigen Photovoltaikanlage bestückt werden. Das Vorhaben kann über das stadtinterne Contracting finanziert werden, der Gesamtinvest beträgt rund 243.000 Euro. Die Installation soll bis Herbst dieses Jahres umgesetzt werden. Die Details der Gestaltung wird die Verwaltung den Gemeinderäten vorstellen. „Wenn wir die städtischen Potenziale heben wollen, müssen wir nicht nur Dächer, sondern auch Fassaden teilweise mit Solaranlagen ausstatten. Die Turm-Anlage wird die bereits bestehenden Dachanlagen des Rathauses ergänzen und weitere 43.000 Kilowattstunden Strom jährlich erzeugen“, so Dr. Jürgen Görres, Leiter der städtischen Energieabteilung. Damit würde man jährlich weitere 22 Tonnen CO2 einsparen.

Aktionsprogramm „Weltklima in Not – Stuttgart handelt”
Ziel des 200 Millionen Euro starken Aktionsprogramms ist es, die Aktivitäten im Klimaschutz zu steigern und bis spätestens 2050 klimaneutral zu sein. Deswegen will die Stadt den CO2-Ausstoß gegenüber 1990 bis 2030 um 65 %, bis 2040 um 80 % und bis 2050 um 95 % senken, bis 2030 keine Energie mehr aus Kohle nutzen, den Anteil der erneuerbaren Energien bis 2025 auf 30 % steigern sowie bis 2050 eine vollständige nachhaltige Energieversorgung erreichen. Dazu nutzt die Stadt einen Klimaschutzfonds, der mit den Haushaltsüberschüssen des Jahres 2018 gefüllt wird. Das Geld ist als zusätzliches Budget zu den bereits im Haushalt vorgesehenen Mitteln zu Energie- und Klimaschutz vorgesehen. Damit ist eine schnellere Umsetzung der Energie- und der Verkehrswende möglich. Zugleich soll das Programm für mehr Grün und für mehr Wasser in der Stadt sorgen und für ein nachhaltiges Nutzerverhalten werben. Die Ziele des Aktionsprogramms Klimaschutz „Weltklima in Not – Stuttgart handelt” voranzutreiben und erfolgreich umzusetzen ist Aufgabe aller Referate und Ämter der Stadtverwaltung. Über Fortschritte und den Sachstand bei der Umsetzung des Aktionsprogramms berichtet die Verwaltung jährlich.


Corona-Testzentren  mit neuen Öffnungszeiten

  • Betroffen sind die Zentren  in Herrenberg und Sindelfingen
  • In Sindelfingen von Montag bis Freitag, in Herrenberg nur noch montags, mittwochs und freitags
  • Terminvergabe nach wie vor über die Hotline (Tel-Nr. 07031 663-3500)

Kreis Böblingen.| Seit Wochen gehen die Zahlen der Corona-Neuinfektionen kontinuierlich zurück. In den letzten sieben Tagen gab es im Landkreis Böblingen gerade noch … neue Fälle. Der inzwischen so wichtig gewordene Inzidenz-Wert (Fälle / 100.000 Einwohner) beträgt derzeit 1,7. (Zur Erinnerung – mit Blick auf die Lockerungsmaßnahmen gilt, dass wo eine Inzidenz von 50 erreicht ist, müssen die Lockerungen wieder eingeschränkt bzw. zurück genommen werden).

Diese erfreuliche Entwicklung spiegelt sich natürlich auch im Betrieb in den beiden Testzentren Herrenberg und Sindelfingen wider. Der Wochenschnitt (KW 19) lag in Herrenberg bei 14,5 Testungen pro Tag und in Sindelfingen bei 35 Testungen pro Tag. „Wenn wir der Entspannung der Situation aktuell Rechnung tragen und den Betrieb der Testzentren einschränken, sparen wir Kosten für Helfer-, Ärzte- und Sicherheitsdienststunden ein“, erklärt Landrat Roland Bernhard. Entsprechend gilt ab kommender Woche, Montag, 18. Mai: Das Testzentrum Sindelfingen bleibt Montag bis Freitag von jeweils 16 bis 18 Uhr geöffnet. Das Testzentrum Herrenberg nur noch Montag, Mittwoch und Freitag, jeweils von 18 bis 19 Uhr. „Wichtig ist, dass jeden Tag Tests möglich sind“, so der Landrat. „Und ganz wichtig ist auch, dass wir die Anzahl an Testungen innerhalb von 24 Stunden wieder hochfahren können, wenn es die Situation erforderlich macht.“ Wenn die Testzentren am Wochenende geschlossen sind, wird das über die Zentrale Corona Ambulanz kompensiert bzw. unterstützt.

Auch an der Hotline des Gesundheitsamts war das Anrufer-Aufkommen zuletzt stark rückläufig, so dass der Betrieb am Wochenende eingestellt wurde. Aktuell wird nochmals evaluiert, ob die Hotline samstags und sonntags benötigt wird. Nachdem sie bereits am vergangenen Wochenende jeweils von 8 bis 10 Uhr erreichbar war, gilt dieses Angebot auch am kommenden Wochenende noch. „Danach wollen wir die Zahlen untersuchen und entscheiden, wie weiter verfahren wird.“


W&W: Zuwächse im Neugeschäft

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  • Versicherungsgeschäft legte deutlich zu, mehr Neukunden gewonnen.
  • Quartalsergebnis nach Steuern mit 25,0 Millionen Euro von Corona-bedingten Marktverwerfungen geprägt.
  • Anpasste Ergebniserwartung für das Gesamtjahr 2020 bestätigt.
  • Vorstandsvorsitzender Jürgen A. Junker: „W&W profitiert jetzt von der umfassenden Digitalisierung und dem Aufbruch der vergangenen Jahre.“

Die Wüstenrot & Württembergische-Gruppe (W&W) hat operativ ein gutes erstes Quartal verzeichnet. Trotz der erheblichen Marktunsicherheiten infolge der weltweiten COVID-19-Pandemie konnte das Unternehmen ein erfreulich positives Neugeschäft erreichen. Vor allem die Versicherungssparten verzeichneten gute Zuwächse. Das Baufinanzierungsgeschäft lag fast auf dem Rekordniveau des Vorjahres. Die Neukundenzahl legte um knapp 25 Prozent zu. Die Ertragslage des Konzerns war, wie bereits am 4. Mai 2020 bekanntgegeben, durch die bilanztechnischen Auswirkungen der volatilen Kapitalmärkte mit entsprechenden Belastungen des Finanzergebnisses sowie durch Sondereffekte aus der Corona-Krise beeinflusst. In der Folge erreichte der Konzernüberschuss in den ersten drei Monaten 25,0 Millionen Euro (Vorjahresquartal: 78,5 Millionen Euro). Für das Gesamtjahr geht der Vorstand nunmehr – wie bereits gemeldet – von einem Überschuss unterhalb des Zielkorridors von 220 bis 250 Millionen Euro aus.

Jürgen A. Junker, Vorstandsvorsitzender der W&W AG: „Die erfreulichen und überzeugenden Erfolge im Neugeschäft dieses von Corona bereits stark beeinflussten Quartals zeigen, dass uns die Kunden auch in Krisenzeiten vertrauen und als bewährten Partner in Finanz- und Vorsorgefragen wahrnehmen. Gerade jetzt tun wir alles in unseren Kräften Stehende, diesem Vertrauen gerecht zu werden und den Kunden zu zeigen, dass wir für sie da sind. Der W&W-Gruppe kommt zugute, dass wir in den vergangenen Jahren massiv in die Digitalisierung der Produkte und Prozesse investiert haben. Jetzt, in Corona-Zeiten, sind wir dank unserer neuen digitalen Möglichkeiten eng bei unseren Kunden. Wir profitieren in dieser schwierigen Marktphase somit von jener operativen Schlagkraft, die wir uns in den vergangenen Jahren durch den erfolgreich eingeleiteten Wandel und einen umfassenden Aufbruch erarbeitet haben. Zugleich haben wir den Konzern wetterfest gemacht. Diese Wetterfestigkeit ist heute nötiger denn je.“

Geschäftsfeld Wohnen
Das Baufinanzierungsgeschäft (inklusive der Vermittlungen ins Fremdbuch) erreichte im ersten Quartal mit 1,45 Milliarden Euro nahezu das Rekord-Vorjahresniveau von 1,46 Milliarden Euro. Die Wüstenrot Bausparkasse, die zweitgrößte private Bausparkasse Deutschlands, konnte das Netto-Bausparneugeschäft (eingelöstes Neugeschäft) um 1,7 Prozent auf 2,65 Milliarden Euro steigern (Vorjahresquartal: 2,61 Milliarden Euro). Das Brutto-Bausparneugeschäft lag, vor allem Corona-bedingt, mit 3,02 Milliarden Euro unter dem Wert im Vergleichsquartal 2019 (3,47 Milliarden Euro; -13,1 Prozent). Damit schnitt Wüstenrot aber besser als der Markt ab und gewann Marktanteile hinzu.

Geschäftsfeld Versichern und brandpool
In der Personenversicherung stiegen die gebuchten Bruttobeiträge um 6,6 Prozent auf 629,7 Millionen Euro (Vorjahreszeitraum: 590,9 Millionen Euro). Die Schaden- und Unfallversicherung verzeichnete in den ersten drei Monaten ein Wachstum der Bruttobeiträge um 6,3 Prozent auf 989,2 Millionen Euro nach 930,2 Millionen Euro im gleichen Vorjahreszeitraum. Alle Geschäftssegmente (Kfz, Firmenkunden und Privatkunden) trugen zu dem Wachstum bei. Die Digitalmarke Adam Riese setzte ihren Wachstumskurs fort und liegt mit aktuell mehr als 110.000 Verträgen weiterhin über den Erwartungen. Die Schadenentwicklung war unverändert erfreulich, trotz leicht höherer Aufwendungen für Elementarschäden. Die Kosten-Aufwands-Relation (Combined Ratio) in der Schaden-/Unfallversicherung erreichte brutto 87,4 Prozent (Vorjahreszeitraum 2019: 86,5 Prozent).

Ausblick auf das Gesamtjahr 2020
W&W bestätigt die am 4. Mai 2020 revidierte Aussage zum Gesamtjahr 2020 und erwartet einen Konzernjahresüberschuss unterhalb des mittelfristigen Zielkorridors von 220 bis 250 Millionen Euro. Eine konkretere Prognose ist wegen der aktuellen Unsicherheiten mit Blick auf die Kapital- und Finanzmärkte sowie auf die gesamtwirtschaftliche Konjunktur derzeit nicht möglich.