Verwaltung verzichtet auf Schulgeld, Elternentgelte und Essensgelder

Stuttgart.| Die Landeshauptstadt Stuttgart befreit aufgrund der Schulschließungen Eltern von den Gebühren für die inner- und außerschulische Betreuung sowie von Essensgeldern. Für Schülerinnen und Schüler der Fach- und Meisterschulen halbiert sie das Schulgeld. Diesem Vorschlag der Verwaltung hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am Donnerstag, 14. Mai, zugestimmt. Der Beschluss gilt bis 15. Juni, darüber hinaus bis längstens Schuljahresende.

Isabel Fezer, Bürgermeisterin für Jugend und Bildung, sagte: „In diesen besonderen Zeiten möchten wir Familien, die bereits seit Wochen vor besonderen Herausforderungen stehen, auch weiterhin unterstützen.“

Die Verwaltung rechnet mit zusätzlichen Kosten von 648.000 Euro bis zum Schuljahresende. Der Vorschlag der Verwaltung sieht vor, Eltern wie bereits im Monat April von den Entgelten für die Betreuungsangebote der Verlässlichen Grundschule, Flexiblen Nachmittagsbetreuung und der außerschulischen Bildung und Betreuung zu befreien. In Schulkindergärten und Sonderpädagogischen Beratungs- und Bildungszentren verzichtet die Stadt weiterhin auf die sonst erhobenen Essensgelder. Die freien Träger der Betreuungs- und Bildungsangebote in Ganztagsgrundschulen und Schülerhäusern erhalten ebenfalls weiterhin den Ausfall der Elternentgelte in Höhe der städtischen Gebühren erstattet. Voraussetzung hierfür ist, dass sie ihrerseits auf die Erhebung der Elternentgelte verzichten. Für die Zeit des eingeschränkten Unterrichts an Fach- und Meisterschulen wird das monatlich fällige Schulgeld bis längstens zum Schuljahresende um 50 Prozent reduziert.

Mit den sozialen und externen Dienstleistern, die im Schulbetrieb der Stadt Stuttgart tätig sind, konnte die Stadt für die Zeit der Schulschließungen zwischenzeitlich alternative Einsatzmöglichkeiten erarbeiten. Sie übernehmen unter anderem Aufgaben in der Notbetreuung, in den Schutzunterkünften oder beim Transport von medizinischem Personal. Pächtern von Schulmensen, -cafeterien und -kiosken erlässt die Stadt die Pacht für die Dauer der Schulschließungen.

Schrittweise Öffnung des Schulbetriebs
Seit 4. Mai findet unter strengen Vorgaben des Infektionsschutzes der Schulbetrieb in Baden-Württemberg wieder eingeschränkt statt für die Schülerinnen und Schüler an den allgemein bildenden Schulen, die in diesem und im nächsten Jahr ihre Abschlussprüfungen ablegen, sowie für die Schüler der Prüfungsklassen der beruflichen Schulen. Das Kultusministerium Baden-Württemberg sieht vor, dass die Grundschulen im Land ab 18. Mai wieder in den Präsenzunterricht einsteigen. Ein reduziertes Angebot richtet sich ausschließlich an die Schülerinnen und Schüler der vierten Klassen. Nach den Pfingstferien sollen alle Schülerinnen und Schüler in einem rollierenden System Präsenzunterricht bekommen.


Verwaltung verzichtet auf Kita-Beiträge für Mai und Juni

0

Stuttgart.| Die Landeshauptstadt Stuttgart befreit Eltern weiterhin von Gebühren für die Kinderbetreuung. Wie bereits für den Monat April verzichtet die Verwaltung auch im Mai und Juni auf Kita- und Essensbeiträge. Diesen Vorschlag der Verwaltung hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am Donnerstag, 14. Mai, beschlossen.

Wie bereits für den April schließt der Vorschlag der Verwaltung weiterhin auch freie Träger und die Kindertagespflege mit ein. Die Entscheidung, auf Kostenbeiträge ganz oder teilweise zu verzichten, liegt in der Entscheidungshoheit des jeweiligen Trägers. Wenn sich Träger dazu entscheiden, erhalten sie von der Landeshauptstadt eine Erstattung. Ein breites Bündnis von Gemeinderatsfraktionen hat ebenfalls beantragt, die Gebühren zu erlassen.

Für den weiteren Verzicht auf Beträge sind rund 7,4 Millionen Euro auszugleichen. Im Gegensatz zur Regelung im April soll der Verzicht nur für die Tage gelten, an denen keine Notbetreuung in Anspruch genommen wurde.
Erweiterte Notbetreuung

Für die Zeit des Betriebsverbots bieten die Kita-Träger eine erweiterte Notbetreuung für Kinder an, deren Erziehungsberechtigte entweder im Bereich der kritischen Infrastruktur tätig und unabkömmlich sind oder die eine präsenzpflichtige berufliche Tätigkeit außerhalb der Wohnung wahrnehmen und dabei unabkömmlich sind. Die Erziehungsberechtigten müssen erklären, dass eine familiäre oder anderweitige Betreuung nicht möglich ist. Dies gilt jeweils für beide Elternteile und Alleinerziehende.

Die Schließung der Kitas ist aufgrund der Corona-Verordnung des Landes zum 17. März in Kraft getreten. Anfang April hatte der Gemeinderat den Verzicht auf die Gebühren für den Monat April beschlossen. Nach aktuellem Stand sind die Kitas noch bis zum Ablauf des 15. Juni geschlossen.


Stadt verschärft Auflagen für Kundgebung auf dem Wasen

Stuttgart.| Die Landeshauptstadt Stuttgart hat für die Kundgebung, die für kommenden Samstag auf dem Wasen angemeldet ist, verschärfte Auflagen erlassen. Das geht aus dem Versammlungsbescheid hervor, wie die Stadt am Freitag, 15. Mai, mitteilte.

Entscheidend für die Versammlungsbehörde war, dass bei der Kundgebung der Infektionsschutz gewährleistet ist. So wie es das Bundesverfassungsgericht und auch die Landesverordnung verlangen. Deswegen müssen alle Teilnehmer dauerhaft den Mindestabstand einhalten können. Auf Basis der Lageeinschätzung der Polizei und des Gesundheitsamts sind höchstens 5.000 Teilnehmer für die Kundgebung auf dem Wasengelände zulässig. Gefordert werden 500 Ordner, diese müssen eine Mund- Nasen-Bedeckung tragen, da sie zwangsläufig immer wieder den erforderlichen Mindestabstand unterschreiten. Der Zugang und der Abgang müssen so entzerrt werden, dass die Teilnehmer nicht in direkten Kontakt kommen. Die Stadtverwaltung wird von 14 bis 19 Uhr die Mercedesstraße sperren und zusätzliche Möglichkeiten zum Verlassen des Wasens schaffen, um so zu einer Entzerrung beizutragen.

Der Bürgermeister für Sicherheit, Ordnung und Sport, Dr. Martin Schairer, sagte: „Wir haben intensiv abgewogen. Es war eine Abwägung von Infektionsschutz und der Versammlungsfreiheit. Der Versammlungsleiter ist dafür verantwortlich, dass die Auflagen eingehalten werden.“

Der Leiter des Gesundheitsamts, Prof. Stefan Ehehalt, stellte klar: „Die Erfahrungen von größeren Veranstaltungen zeigt, dass hier ein erhöhtes Gefährdungspotential besteht, wenn die Abstand- und Hygieneregeln nicht eingehalten werden und eine Nachverfolgung von Infektionsketten im Falle von Erkrankungen nicht möglich ist. Jeder Teilnehmer muss daher für sich selbst verantworten können, ob er das Risiko einer Infektion für sich und andere eingeht und sich dorthin begibt – insbesondere, wenn man zu einer vulnerablen Gruppe gehört.“ Prof. Ehehalt forderte Interessierte auf, bei Anzeichen eines Infekts die Demonstration zu meiden. Teilnehmer müssten unbedingt die Mindestabstände einhalten und Masken bei der An- und Abreise im Öffentlichen Nahverkehr tragen.

Dies ist landesweit verpflichtend. Die Pflicht bezieht sich auf Busse, Stadtbahnen, S- Bahnen und auch auf die Haltestellen. Schairer unterstrich: „Wir haben bei der letzten Demonstration festgestellt, dass Teilnehmer ohne vorgeschriebene Maske in Bussen und Bahnen unterwegs waren. Es ist unverantwortlich, so seinen Protest zu äußern. Diese Ordnungswidrigkeit wird am Samstag mit 300 Euro Bußgeld wegen vorsätzlichem Verhalten belegt.“


Präsidentenkonferenz fordert Drittligisten zu Verantwortung auf

0

Die Präsidenten der Regional- und Landesverbände des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) haben sich im Rahmen ihrer heutigen Konferenz intensiv mit der aktuellen Situation in der 3. Liga befasst. Die Konferenz ist der Auffassung, dass die aktuellen und von einigen Vereinen betriebenen Debatten sowohl der 3. Liga als auch dem gesamten deutschen Fußball mit dem DFB und seinen 26 Mitgliedsverbänden großen Schaden zufügen. Dies gefährdet die gesamte Zukunft der 3. Liga. Die Präsidenten fordern daher alle Klubs zu einem lösungsorientierten Verhalten auf.

Sie weisen in diesem Zusammenhang gemeinsam mit dem DFB die Klubs ausdrücklich auf die satzungsgemäße und mittels Zulassungsvertrag zwischen DFB und Vereinen vereinbarte Verpflichtung hin, einen Spielbetrieb in der 3. Liga durchzuführen und folglich die Saison in der 3. Liga zu Ende spielen zu wollen – stets vorbehaltlich der politischen Entscheidungsprozesse und der übergeordneten behördlichen Verfügungslage.

Insbesondere die Vereine, die einen Saisonabbruch befürworten, sind dringend angehalten, umgehend für Klarheit und Aufklärung zu zentralen Fragen zu sorgen, die mit einem selbst gewählten Abbruch der Spielzeit verbunden wären. Dazu zählen die Aufstiegs- und Abstiegsregelungen sowie praktikable Vorschläge, wie die 3. Liga künftig einen Spielbetrieb als Profiliga durchführen soll und die kommende Saison durchzuführen wäre. Zu klären wäre unter anderem, ob die 3. Liga bereit ist, in diesem Fall Absteiger zu stellen, ab wann sie den Spielbetrieb in der neuen Saison wieder aufnehmen möchte und insbesondere, ob sie auch ohne Zuschauer zu spielen bereit ist.

Für den Fall eines Abbruchs ohne Absteiger hätte die 3. Liga in der Saison 2020/2021 voraussichtlich 24 Vereine. Die Regional- und Landesverbände erwarten von den Befürwortern eines Saisonabbruchs bis zum Außerordentlichen DFB-Bundestag am 25. Mai ein klares und machbares Konzept, wie und in welchem Zeitrahmen eine solche Saison ordnungsgemäß abgewickelt werden könne. Diese Forderungen umzusetzen, hält die Präsidentenkonferenz für unerlässlich, um den Delegierten des Außerordentlichen DFB-Bundestags eine sachgerechte Entscheidung zur Zukunft der 3. Liga zu ermöglichen. In diesem Zuge erwartet die Konferenz der Präsidenten, dass etwaige, mit einem selbst gewählten Abbruch der Saison verbundene Zahlungsverpflichtungen des DFB in Bezug auf Schadenersatz und Regress von den Vereinen der 3. Liga getragen würden.

Peter Frymuth, als DFB-Vizepräsident Spielbetrieb und Fußballentwicklung zuständig für die 3. Liga, sagt: “Für alle Beteiligten gilt strikt, rein lösungsorientiert zu denken und nicht problemorientiert. Die Beurteilung, was gesundheitlich in welchem Rahmen vertretbar und sinnvoll ist, treffen die Experten. Und das sind in diesem Punkt weder der Verband noch die Vereine, sondern die Politik und die Gesundheitsbehörden. Wir hoffen zeitnah auf ein übergeordnetes Signal, ob es bundesweit bezogen in der 3. Liga weitergehen kann. Wir haben Regeln und gemeinsame Pflichten, anders ist ein organisierter Spielbetrieb nicht denkbar, unabhängig von der Corona-Krise. Der Ausschuss 3. Liga sowie die Mehrheit der Vereine verfolgen das Ziel einer möglichen Wiederaufnahme des Spielbetriebs. Dieses Vorgehen folgt dem Grundgedanken, dass sportliche Entscheidungen auf dem Spielfeld fallen sollen und Drittligisten wieder ihrem Beruf nachgehen können. Ein selbst gewählter Saisonabbruch wäre mit enormen Risiken verbunden, allen voran in Bezug auf mögliche Schadenersatz- und Regressforderungen. Zudem wären die Auf- und Abstiegsregelungen unklar und erst vom DFB-Bundestag zu entscheiden, ein Aufstieg in die 2. Bundesliga wäre nicht automatisch gewährleistet. Es geht um die Zukunft der 3. Liga.”

Rainer Koch, 1. DFB-Vizepräsident, sagt: “Ein Teil der Vereine der 3. Liga spielt seit Wochen ein für den Fußball in Deutschland unwürdiges Schauspiel, bei dem die Landes- und Regionalverbände, die den DFB gemeinsam mit der DFL bilden, nur Zuschauer sind. Dies ist unerträglich und nicht länger hinzunehmen. All jene, die vehement einen Saisonabbruch verfolgen, müssen endlich Antworten liefern, was ihre konkreten Alternativen sind, und ob sie bereit sind, die Verantwortung für die gravierenden wirtschaftlichen und strukturellen Folgen zu übernehmen. Die Vorschläge müssen praktikabel sein. Ein Vorschlag mit acht Absteigern nach einer Aufstockung gehört nicht dazu. Ein solches Modell geistert zwar momentan durch die Öffentlichkeit, wurde im Übrigen aber bisher von keinem Klub offiziell dem DFB vorgestellt.”

Zum Antrag des Saarländischen Fußball-Verbandes (SFV) für den Außerordentlichen DFB-Bundestag, die 3. Liga zu erweitern und in zwei Staffeln aufzuteilen, geben die Regional- und Landesverbände zu bedenken, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt die notwendigen strukturellen, ordnungsrechtlichen, wirtschaftlichen und zulassungstechnischen Voraussetzungen zur Einführung einer zweigleisigen 3. Liga nicht vorliegen dürften. Vor diesem Hintergrund scheint eine kurzfristige Einführung nach Einschätzung der Konferenz weder faktisch noch rechtlich und wirtschaftlich umsetzbar sein. Die Regional- und Landesverbände schlagen daher – wie schon im Zuge der Regionalliga-Reform beim DFB-Bundestag 2019 festgehalten – erneut vor, über die Struktur des Profifußballs unterhalb der Bundesligen der DFL bis zum DFB-Bundestag 2022 intensiv zu beraten und deshalb den Antrag des SFV zur weiteren Beratung an den Ausschuss 3. Liga und den DFB-Spielausschuss zu verweisen.


Frauen-Handball: Lizenzen für die Spielzeit 2020/21 erteilt

0

Dortmund, 13.05.2020.| Der Lizenzierungsausschuss der Handball Bundesliga Frauen (HBF) hat die Entscheidungen zur Erteilung der Lizenzen für die 1. und 2. Handball Bundesliga bekanntgegeben. Alle Antragsteller erhalten eine Spielberechtigung für die Saison 2020/21.

Der Lizenzierungsausschuss der Handball Bundesliga Frauen, bestehend aus Martin Jäger, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Axel Pick, diplomierter Kaufmann und amerikanischer Wirtschaftsprüfer sowie HBF-Geschäftsführer Christoph Wendt konnte allen Antragstellern eine Lizenz für die Spielzeit 2020/21 – teilweise unter Auflagen – erteilen.

Die aktuellen Entwicklungen in Bezug auf die Corona-Pandemie und deren Auswirkungen auf die finanzielle Situation der Lizenzbewerber für das Spieljahr 2020/21 konnte bei der Lizenzentscheidung nur mit ganz erheblichen Unsicherheiten in die Bewertung einbezogen werden. Aus diesem Grund müssen alle 30 HBF-Vereine ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu einem späteren Zeitpunkt der Saison durch Vorlage ausgewählter Unterlagen noch einmal nachweisen.

Bereits beim Abbruch der laufenden Spielzeit im März wurde festgelegt, dass es nach der Saison weder aus der 1. noch aus der 2. Bundesliga Absteiger geben wird und somit auch keine Relegation ausgetragen werden muss. Aus der 2. Bundesliga erhalten sowohl der Erstplatzierte HL Buchholz 08-Rosengarten sowie der sich auf dem Relegationsplatz befindliche Tabellenzweite SV Union Halle-Neustadt die Lizenz für die 1. Bundesliga, beide Teams steigen auf. Demnach spielen in der Saison 2020/21 16 Mannschaften – statt wie gewöhnlich 14 – in der höchsten Spielklasse.

Aus den 3. Ligen des Deutschen Handballbundes (DHB) waren bis zum Fristende am 15. April keine Lizenzanträge für die Teilnahme an der 2. Bundesliga eingegangen. Es gibt somit keine Aufsteiger; die Anzahl der an der 2. Bundesliga teilnehmenden Teams reduziert sich in der Spielzeit 2020/21 auf 14.

Die Abstiegsregelungen für die kommende Saison werden so getroffen, dass zur Spielzeit 2021/22 die ursprünglichen Ligastärken wieder erreicht werden (1. BL 14 / 2. BL 16).


Kampf gegen Corona führt zu großer Lücke im Stadthaushalt

Kämmerei rechnet mit Fehlbetrag in dreistelliger Millionen-Höhe

Stuttgart.| Die Landeshauptstadt Stuttgart verzeichnet bereits jetzt durch die Corona-Pandemie deutliche Einnahmenverluste, die sich auch auf die kommenden Monate ausweiten werden. Gleichzeitig steigen Ausgaben im Kampf gegen das neuartige Coronavirus. Die Kämmerei hat am Mittwoch, 13. Mai, im Verwaltungsausschuss zwei Risiko- Szenarien für den Ergebnishaushalt vorgestellt.

Das Risiko bei der Stadt und ihren Beteiligungen wird im als „realistisch“ eingestuften Fall mit 557 Millionen beziffert, im schlimmsten Fall mit 856 Millionen Euro. Oberbürgermeister Fritz Kuhn sagte: „Diese Entwicklung macht uns allergrößte Sorgen. Stuttgart braucht wie andere Kommunen auch einen Rettungsschirm von Bund und Land. Ich appelliere an die gesamtstaatliche Verantwortung zur Bewältigung der Krise, damit die Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger sichergestellt werden kann.” Und weiter: „Für Stuttgart gilt: Investiere in der Krise! Das ist der Grundsatz einer antizyklischen Haushaltspolitik, daher werden alle Investitionen weiterverfolgt. Damit leistet die Stadt auch in der Krise einen wichtigen Beitrag für die Konjunktur.” Das größte Risiko für den städtischen Haushalt liegt im zu erwartenden Rückgang der Gewerbesteuer. Nach dem „realistischen“ Szenario fallen die Einnahmen aus Steuern (Gewerbe, Einkommen, Umsatz, Vergnügung oder Zweitwohnung) um 363 Millionen geringer aus als erwartet. Die Einnahmen aus Kitagebühren, Parkgebühren, Bußgeldern oder Konzessionen sind um 17 Millionen geringer. Daneben wendet die Stadt zur Pandemiebekämpfung 5,6 Millionen Euro auf. Bei den übrigen Aufwendungen wie etwa die Erstattung für Elternbeiträge an freie Träger, der Schülerbeförderung und Aufwendungen für Sport- und Kulturhilfe 15 Millionen Euro. Zugleich werden direkte und indirekte Belastungen bei den städtischen Beteiligungen im Umfang von etwa 180 Millionen Euro erwartet.

Das ungünstigere Szenario rechnet mit einem längeren Verlauf der Pandemie und folglich weiteren notwendigen Gegenmaßnahmen. In diesem Szenario fallen die Einnahmen aus Steuern um 516 Millionen geringer aus. Dazu fehlen 21 Millionen Euro aus den Schlüsselüberweisungen. Die Einnahmen aus Gebühren und Bußgelder sind um 43 Millionen geringer. Daneben wendet die Stadt zur Pandemiebekämpfung 10 Millionen Euro auf, für Sport- und Kulturhilfe weitere 18 Millionen Euro. Bei den Beteiligungsunternehmen bestehen Risiken in Höhe von 211 Millionen Euro.

Als erste Reaktion auf die sich verschlechternde Finanzlage der Kommune, begrenzt die Stadt die Ausgaben im Ergebnishaushalt auf 85 Prozent bis Ende Juli im Rahmen eines Haushaltserlasses. Diese Einschränkungen gelten nicht für Investitionen des Finanzhaushalts, den Stellenplan sowie für bereits erfolgte Sachbeschlüsse. In Kenntnis der Mai-Steuerschätzung wird die Kämmerei einen Nachtragshaushalt vorbereiten.

Der Bürgermeister für Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen, Thomas Fuhrmann sagte: „Die Zahlen bereiten uns große Sorgen und lassen eine dramatische Entwicklung im städtischen Haushalt erwarten. Wir verhängen keinen Haushalts- Shutdown sondern bremsen auf Sicht, weil wir uns der Rolle der Stadt als stabilisierender wirtschaftlicher Faktor wohl bewusst sind. Glücklicherweise verschafft uns die gute und verantwortungsvolle Haushaltsführung der vergangenen Jahre die notwendige Luft, damit wir umsichtig und besonnen auf die Entwicklung reagieren können.“


W&W-Gruppe verpflichtet sich zu nachhaltigem Investment

0

Die Wüstenrot & Württembergische-Gruppe (W&W) hat Anfang Mai die Principles for Responsible Investment (PRI) unterzeichnet. Damit bekennt sich der Konzern zu den sechs Prinzipien verantwortlichen Investierens und verpflichtet sich öffentlich zur ihrer Einführung und Umsetzung.

Mit der Unterzeichnung der Principles for Responsible Investment unterstreicht die W&W-Gruppe die nachhaltige Ausrichtung ihres Investmentgeschäfts. Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsthemen (Environmental, Social, Governance, kurz: ESG) werden verstärkt in die Analyse- und Entscheidungsprozesse einbezogen und sukzessive weiterentwickelt.

Die Principles for Responsible Investment sind eine Investoren-Initiative in Partnerschaft mit der UNEP Finance Initiative und dem UN Global Compact. Ziel ist es, ein besseres Verständnis der Auswirkungen von Investitionsaktivitäten auf sogenannte ESG-Themen zu bekommen.

Mit der Unterzeichnung bekennt sich die W&W-Gruppe zu folgenden sechs Prinzipien verantwortlichen Investierens:

  • Wir werden ESG-Themen in die Analyse- und Entscheidungsprozesse im Investmentbereich einbeziehen.
  • Wir werden aktive Anteilseigner sein und ESG-Themen in unserer Investitionspolitik und -praxis berücksichtigen.
  • Wir werden Unternehmen und Körperschaften, in die wir investieren, zu einer angemessenen Offenlegung in Bezug auf ESG-Themen anhalten.
  • Wir werden die Akzeptanz und die Umsetzung der Prinzipien in der Investmentbranche vorantreiben.
  • Wir werden zusammenarbeiten, um unsere Wirksamkeit bei der Umsetzung der Prinzipien zu steigern.
  • Wir werden über unsere Aktivitäten und Fortschritte bei der Umsetzung der Prinzipien Bericht erstatten.

Dürr AG sorgt für Refinanzierungsbedarf im kommenden Jahr vor

0

Bietigheim-Bissingen, 12. Mai 2020.| Zur Erhöhung der finanziellen Flexibilität hat die Dürr AG mit einem Bankenkonsortium eine zusätzliche Kreditlinie über 350 Mio. € vereinbart. Damit sichert der Maschinen- und Anlagenbauer eine im kommenden Jahr anstehende Refinanzierung in gleicher Höhe ab.

Die von sechs Banken bereitgestellte Kreditlinie hat zunächst eine Laufzeit von einem Jahr, kann von der Dürr AG aber zwei Mal um jeweils sechs Monate verlängert werden. Im April 2021 läuft eine im Jahr 2014 begebene Unternehmensanleihe über 300 Mio. € aus, zugleich wird eine Tranche von 50 Mio. € aus dem Schuldscheindarlehen des Jahres 2016 fällig. Sollte die Dürr AG dafür infolge der Corona-Krise am Kapitalmarkt nicht rechtzeitig eine langfristige Anschlussfinanzierung abschließen können, kann sie auf die Kreditlinie zurückgreifen. Zum Bankenkonsortium gehören BNP Paribas, Commerzbank Aktiengesellschaft, Deutsche Bank, LBBW, Santander und UniCredit. Rechtlich wurden die Dürr AG von Freshfields Bruckhaus Deringer und die Banken von Hengeler Mueller beraten.

Der Dürr-Konzern ist gut für die erwarteten finanziellen Belastungen infolge der Corona-Pandemie gewappnet. Neben einer Gesamtliquidität von rund 850 Mio. € steht zusätzlich eine freie Kreditlinie über 500 Mio. € zur Verfügung, die im Vorjahr vereinbart wurde. Ralf W. Dieter, Vorstandsvorsitzender der Dürr AG: „Wir verfügen über eine ausreichende Liquidität, um im aktuell schwierigen Umfeld sicher bestehen zu können. Die nun vereinbarte Kreditlinie vergrößert unseren Spielraum, um in Ruhe eine passende Langfristfinanzierung zu arrangieren.“

Die neue Kreditlinie ist die zweite Finanzierungstransaktion der Dürr AG im laufenden Jahr. Anfang April erhielt die Dürr AG Erlöse von 115 Mio. € aus der Emission eines Sustainability-Schuldscheindarlehens. Sie wurden überwiegend zur günstigeren Refinanzierung älterer Finanzverbindlichkeiten aus dem Jahr 2016 verwendet. Der Zinssatz des Sustainability-Schuldscheindarlehens beträgt durchschnittlich 0,9 % und ist an das Nachhaltigkeits-Rating des Konzerns gekoppelt.


Neue VVS-App „Smarte Haltestelle“

Mit einem Klick zur Abfahrtszeit

Fahrgäste bekommen ganz einfach Echtzeit aufs Handy – schlanke Alternative zur umfangreichen VVS-Auskunfts-App

Viele Haltestellen im VVS haben bereits digitale Anzeiger, auf denen Fahrgäste die tatsächlichen Abfahrtszeiten von Bahnen und Bussen sehen können. Ab sofort hat der VVS die neue App „Smarte Haltestelle“ im Angebot. Sie bietet einen schnellen und unkomplizierten Zugang zu dynamischen Echtzeitinformationen für Haltestellen ohne Anzeiger.

Die App funktioniert ganz einfach:
Entweder fotografiert der Fahrgast an der Haltestelle den Namen des Haltestellenschildes oder scannt den QR-Code auf dem Aushangfahrplan. Man kann die Haltestelle aber auch mit einem Klick über die Standortsuche des Handys auswählen. Und schon werden die nächsten Abfahrten der Busse oder Stadtbahnen in Echtzeit angezeigt. Außerdem erhalten Fahrgäste Informationen über die Haltestellenumgebung.

Die App „Smarte Haltestelle“ gibt es kostenlos in den App-Stores von Google und Apple und ergänzt die Familie der VVS-Apps. Sie entstand im Rahmen des bundesweiten Sofortprogrammes „Saubere Luft“ und des Projektes „Digitale Haltestelle“.


DFB-Plan: Pokalendspiele am 4. Juli

0

Im Zuge der Anpassungen des Rahmenterminkalenders für den Spielbetrieb der Frauen und Männer hat der DFB auch die Termine der verbliebenen Spiele in den DFB-Pokalwettbewerben festgelegt. Als Datum für das DFB-Pokalfinale der Männer ist der 4. Juli vorgesehen, die Halbfinalspiele sollen am 9. und 10. Juni ausgetragen werden. Im DFB-Pokal der Frauen sollen die Viertelfinalpartien am 3. Juni stattfinden, die Halbfinalspiele sind für den 10. und 11. Juni vorgesehen, das Endspiel soll wie bei den Männern am 4. Juli durchgeführt werden.

Der DFB steht in intensivem Austausch mit der Politik und hat sich heute im Rahmen einer außerordentlichen Präsidiumssitzung erneut für die Fortsetzung des Spielbetriebs in der 3. Liga, der FLYERALARM Frauen-Bundesliga und im DFB-Pokal ausgesprochen. Die Planungen für den DFB-Pokal gelten vorbehaltlich der übergeordneten behördlichen Verfügungslagen und der politischen Zustimmung für eine Wiederaufnahme des Spielbetriebs auch in den DFB-Pokalwettbewerben.

DFB-Präsident Fritz Keller sagt: “Das Hygienekonzept, das die Wiederaufnahme des Spielbetriebs in der Bundesliga und 2. Bundesliga an diesem Wochenende ermöglicht, wurde gemeinsam von DFB und DFL für den gesamten Berufsfußball entwickelt und konzipiert. Ich bin daher sehr zuversichtlich, dass wir von der Politik zeitnah auch die Erlaubnis zur Fortsetzung der 3. Liga, der FLYERALARM Frauen-Bundesliga und natürlich auch des DFB-Pokals bekommen werden. Unsere Planungen laufen auf Hochtouren, damit wir die Pokalsaison angemessen auf dem Rasen beenden können. Viel spricht dafür, dass wir zum ersten Mal ‘Wohnzimmerfinals’ erleben werden, also Spiele ohne Publikum im Stadion. Für diesen tollen Wettbewerb, für die Spielerinnen und Spieler sowie natürlich insbesondere für die Fans tut mir dies sehr leid. Ich bin aber fest davon überzeugt, dass diese Variante die mit Abstand beste ist. Wir alle hoffen, dass wir in der nächsten Pokalsaison wieder stimmungsvolle Spieltage in vollbesetzten Arenen und in den Stadien der Amateurvereine, die diesen Wettbewerb so einzigartig machen, erleben werden.”