Rückkehr von Stadionbesuchern

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DFB und DFL unterstützen und begleiten wissenschaftliche Studien

Um die wissenschaftliche Begleitung der Rückkehr von Stadionbesucher*innen umfassend zu unterstützen, werden der Deutsche Fußball-Bund (DFB) und die DFL Deutsche Fußball Liga mit ihrer gemeinsamen Task Force Sportmedizin/Sonderspielbetrieb mehrere Untersuchungen begleiten und finanziell umfassend fördern. Die Task Force steht unter der Leitung und Koordination von Prof. Dr. Tim Meyer, dem Vorsitzenden der Medizinischen Kommission des DFB. Ziel ist es, valide Erkenntnisse zu gewinnen, die bei der Planung und Ausrichtung von künftigen Veranstaltungen helfen. Wie bei sämtlichen Konzepten seit Ausbruch der Corona-Pandemie ist es für DFB und DFL selbstverständlich, dass die Ergebnisse der wissenschaftlichen Studien schnellstmöglich mit allen interessierten Organisationen und Institutionen geteilt werden – innerhalb des Fußballs, des gesamten Sports und auch darüber hinaus, beispielsweise im Kultur- und Veranstaltungsbereich.

Eine von DFL und DFB unterstützte umfangreiche Studie über einen Zeitraum von acht bis zehn Wochen dient der Bewertung der konkreten Ansteckungsgefahr im Rahmen definierter Zuschauerszenarien. Ziel ist, durch eine wissenschaftliche Begleitung zu evaluieren, welche infektionsepidemiologischen Resultate ein bestimmtes, für einen Veranstaltungsort entwickeltes Schutzkonzept liefert. Durchgeführt wird die Untersuchung von der Medizinischen Fakultät Mannheim der Universität Heidelberg und der Ruhr-Universität Bochum.

Vorgesehen ist ein stufenweise organisiertes Vorgehen mit einer technischen Erprobung während des Spielbetriebs in zwei Stadien mit jeweils 500 Personen. Nach erfolgreicher Umsetzung soll eine Durchführung in mehreren Stadien mit deutlich größerer Personenzahl erfolgen. Alle beteiligten Stadionbesucher*innen werden dabei vor einem Spiel auf das Coronavirus getestet, anschließend über einen gewissen Zeitraum nachverfolgt und erneut getestet, was der Nachvollziehbarkeit möglicher Infektionsketten unter Berücksichtigung der jeweiligen Aufenthaltsbereiche dient.

Mit Zuschauer*innenbewegungen innerhalb und außerhalb des Stadions befasst sich eine flankierende Untersuchung. Hierbei sollen Erkenntnisse zur Optimierung insbesondere von An- und Abreisewegen sowie der Einlasssituation gewonnen werden. Aus den Ergebnissen lassen sich Zeitaufwand, Platzbedarf und maximale Größe von Menschenansammlungen für alle an einem Spieltag relevanten Orte innerhalb und außerhalb des Stadions sowie für den öffentlichen Personennahverkehr ableiten. Basis sind die von der Manchester Metropolitan University im Auftrag des DFB ermittelten Lösungsstrategien zu Kapazität, Platzbedarf und notwendiger Zeit bei der Besetzung der Plätze in den Stadien.

Das entsprechende Tool der Manchester Metropolitan University hilft, Stadien unter Berücksichtigung der aktuell notwendigen Abstandsregeln zu bewerten und hat Klubs bereits bei der Erstellung der Standort-individuellen Konzepte für die Rückkehr von Stadionbesucher*innen unterstützt. Das Wissen über die Gegebenheiten eines Stadions und seiner Zuwegung kann direkt eingepflegt werden. So sind Stärken und Schwächen jedes Standorts unter sich verändernden Bedingungen analysierbar. Die Ergebnisse werden für die konkrete Ausgestaltung der Studie zur Ansteckungsgefahr berücksichtigt. In Verbindung mit den Ergebnissen der Studie zur Ansteckungsgefahr können mithilfe des Tools lokale Konzepte optimiert werden.

Auf Aerosole in geschlossenen Räumlichkeiten, wie sie typischerweise zum Beispiel in Hospitalitybereichen von Stadien, aber auch in Sanitärbereichen eine Rolle bei der Übertragung von Covid-19 spielen können, wird sich eine ebenfalls von DFB und DFL unterstützte Untersuchung fokussieren. Ziel ist es, konkrete Empfehlungen zur Infektionsprävention zu erarbeiten. Basis ist ein bestehendes Simulationsmodell des Hermann-Rietschel-Instituts der Technischen Universität Berlin zur Risikoabschätzung von Infektionen in geschlossenen Räumen mit Blick auf die Konzentration und Ausbreitung von Aerosolen. Dieses Modell wird speziell auf geschlossene Räume in Fußballstadien adaptiert.

Im Rahmen der Anpassung des Berechnungsmodells werden verschiedene beispielhafte Simulationen für typische Räumlichkeiten mit Blick auf Ausbreitungsverhalten und Lüftungseffektivität durchgeführt. Die gesammelten Daten und Simulationen werden in einem Abschlussbericht aufbereitet, die Risikoabschätzung anschließend der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Auch für dieses Projekt ist grundsätzliches Übereinkommen mit Lehrstuhlinhabern universitärer Institutionen erzielt worden. Geplant ist, die Zusammenarbeit zeitnah zu fixieren und zügig mit der Umsetzung zu beginnen.

DFB und DFL unterstützen darüber hinaus unabhängig von der Rückkehr von Stadionbesucher*innen eine Studie zur Validierung einer geeigneten Pool-Testmethode mit einem PCR-Schnelltestverfahren. Ziel ist bei diesem Projekt, die zur PCR-Diagnostik eingesetzten Ressourcen wie Reagenzien, Geräte und Personal durch das Zusammenfassen mehrerer Screening-Proben von asymptomatisch gesunden Profisportler*innen (und Trainer*innen/Betreuer*innen) in einen “Pool” effizienter zu nutzen. Insbesondere falls Engpässe bei Laborkapazitäten entstehen, könnte eine solche Testmethode nach entsprechender Validierung die Aufrechterhaltung der Diagnostik im Leistungssport sicherstellen und gleichzeitig auch Vorlagen für andere Bereiche liefern.


Corona: Familien bestellen Lebensmittel häufiger nach Hause

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Repräsentative eismann-Studie

Mettmann.| Familien kaufen Lebensmittel in der Corona-Krise verstärkt bei Online-Händlern und Lieferdiensten. 31 Prozent der Mehrpersonenhaushalte mit Kindern bestellen derzeit ihre Lebensmittel im Internet oder per Telefon und lassen diese liefern. Das sind deutlich mehr als im Vorjahr, im September 2019 waren es noch 19 Prozent. Das sind Ergebnisse der Studie “Was Verbraucher von Lebensmittel-Lieferungen halten”, für die im Auftrag von eismann in Kooperation mit dem Institut für Management- und Wirtschaftsforschung(IMWF) 1.000 Personen im Juli und August 2020 repräsentativ befragt wurden.

Inzwischen ist mehr als jede zweite Familie neugierig darauf, Gemüse, Fisch und Fleisch beispielsweise tiefgekühlt nach Hause bringen zu lassen: 54 Prozent der Familien haben schon einen Lebensmittel-Lieferdienst ausprobiert. Vor einem Jahr waren es erst 31 Prozent. “Wenn viele Personen unter einem Dach leben, lohnt sich ein großer Vorrat im Tiefkühler besonders”, sagt Elmar Westermeyer, Geschäftsführer von eismann. “Durch den Lockdown haben sich die Rahmenbedingungen geändert und die Menschen haben sich anders organisiert. Bis heute sind die durchschnittlichen Warenkörbe und die Anzahl der Bestellungen höher als vor der Krise.” Ihre Vorräte ordern Familien dabei verstärkt im Internet und per Telefon. 62 Prozent der Mehrpersonenhaushalte mit Kindern haben in diesem Jahr häufiger bei Lebensmittel-Lieferdiensten bestellt als noch vor einem Jahr.

Supermarkt bleibt beliebt, Lieferdienste und Marktbesuche nehmen zu
Nach wie vor ist der Supermarkt das Einkaufsziel Nummer eins: Fast alle Familien kaufen dort ein. Shopping beim Discounter ist leicht rückläufig mit aktuell 78 Prozent und 86 Prozent im Vorjahr. Relativ unverändert kaufen 54 Prozent in Spezialgeschäften wie dem Bäcker oder Metzger. Der Einkauf an der frischen Luft auf dem Markt ist beliebter geworden: 35 Prozent der Bundesbürger mit Kindern gehen aktuell auf den Markt, 2019 waren es 30 Prozent. Auch Bio-Läden erleben Zulauf mit einem Anstieg von 26 Prozent auf 31 Prozent.

Mehrfach die Woche einkaufen – auch während der Corona-Pandemie
Die Bundesbürger bleiben auch in Corona-Zeiten bei ihren Gewohnheiten. Sie lassen sich nicht ihren gesamten Warenkorb liefern, sondern ergänzen die üblichen Supermarkteinkäufe durch Lebensmittel-Bestellungen. Denn insgesamt 68 Prozent der Deutschen kaufen täglich oder mehrmals die Woche ein. Das war vor Ausbruch der Pandemie schon so und hat sich auch während der Corona-Krise nicht gewandelt.

Wenn viele Menschen am Tisch sitzen, ist es kaum möglich, mit einem Wocheneinkauf auszukommen – ganz besonders nicht, wenn durch Homeoffice und Homeschooling mehr Familienmitglieder zu bekochen sind. 67 Prozent der Familien tätigen ihren Einkauf mehrmals pro Woche. Zusammen mit denjenigen, die täglich Lebensmittel holen, sind es 83 Prozent der Mehrpersonenhaushalte mit Kindern, die häufiger als einmal pro Woche Lebensmittel kaufen. Im September 2019 kauften noch 77 Prozent der Familien mehrfach pro Woche Lebensmittel, während der Pandemie sind es sogar fünf Prozentpunkte mehr. 16 Prozent der Familien kaufen sogar täglich ein, bei den Singles sind es nur vier Prozent.

“Die Deutschen sind daran gewöhnt, kurzfristig zu entscheiden, was sie essen möchten und dann noch eben in den Supermarkt zu springen. Doch Maskenpflicht und Schlangen an der Kasse hinterlassen bei vielen ein mulmiges Gefühl”, sagt Westermeyer. “Mit Lachs, Spinat oder leckeren Fertiggerichten im Tiefkühler lässt sich schnell eine Mahlzeit zubereiten. Die lange Haltbarkeit erleichtert die Vorausplanung. Darum bestellen immer mehr Menschen bei Lieferdienstenwie eismann auf Wunsch kontaktlos nach Hause.”

Hier finden Sie eine entsprechende Infografik: https://ots.de/IzBh0P

Für die Studie “Was Verbraucher von Lebensmittel-Lieferungen halten” wurden im Auftrag von eismann in Kooperation mit dem Institut für Management- und Wirtschaftsforschung (IMWF) 1.000 Menschen in Deutschland im Juli und August 2020 repräsentativ befragt. Die Studie wurde bereits zum zweiten Mal durchgeführt: Im September 2019 wurden ebenfalls 1.000 Bundesbürger zu Lebensmittel-Lieferungen befragt, so dass Vergleiche zwischen den Jahren möglich sind.


SGV Freiberg Fußball verpflichtet Mario Ebenhofer

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Freiberg a. N.| Aufgrund der verletzungsbedingten lang- und längerfristigen Ausfälle im Kader des Freiberger Oberligisten, wurde SGV-Sportdirektor Dr. Christian Werner auf dem Transfermarkt noch einmal fündig.

Die Verpflichtung des 1,80 großen, 28-jährigen Österreichers, der im offensiven Mittelfeld variabel einsetzbar ist, bezeichnet Freibergs Sportdirektor als extrem spannenden Transfer. „Ich verfolge seine Karriere schon seit meiner Zeit bei Austria Lustenau und bin überglücklich, dass es uns nun gelungen ist, ihn an den Freiberger Wasen zu holen“, so Werner.

Ebenhofer kommt vom Rumänischen Erstligisten FC Botosani, wo er in der Saison 2019/20 auf 15 Einsätze kam. Ein Jahr zuvor spielte er beim österreichischen Zweitligisten FC Blau/Weiß Linz, wo er in 25 Spielen, 10 Tore erzielte und 10 Tore vorbereitete. Weitere 83 Zweitligabegegnungen und zehn Begegnungen in der 1. Liga Österreichs belegen seine sportliche Erfahrung in höheren Ligen. Noch wichtiger war neben der sportlichen Seite aber der „Typ“ Mario“. Er passt zu uns und wird den Kader auch mit seiner menschlichen Art bereichern!

Mario Ebenhofer: „Die Gespräche mit Herrn Christian Werner und dem Trainer haben mich sofort überzeugt und ich freue mich hierzu sein. Ich kann es kaum erwarten, die Mannschaft kennenzulernen und wieder auf dem Platz zu stehen.“


Schlachthof Gärtringen: Genossenschaft mit Konzeptvorstellungen

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Landrat Bernhard: „Ich begrüße, dass es bereits erste Vorstellungen für den Neustart gibt“

Kreis Böblingen.| Der Vorsitzende der Genossenschaft des Schlachthofes Gärtringen, Wilhelm Dengler, hat Landrat Roland Bernhard über die aktuellen Überlegungen von Vorstand und Aufsichtsrat der Schlachthof eG zum Neustart des Schlachthofes informiert. Insbesondere haben beide über einen möglichen Zeitplan gesprochen. Ziel der Schlachthof eG sei es, auch die baulichen Mängel vor einer erneuten Inbetriebnahme zu beseitigen und die regionale Vermarktung und das Tierwohl zu stärken.

„Das Landratsamt unterstützt den Betreiber bei seinen konzeptionellen Überlegungen. Ich begrüße es daher, dass es von Seiten der Genossenschaft bereits erste Vorstellungen für das weitere Vorgehen gibt“, so der Landrat. Wenn nun die baulichen Maßnahmen vor einer Wiederinbetriebnahme durchgeführt würden, dürfte mit einem Neustart eher in einigen Monaten statt in wenigen Wochen zu rechnen sein. Darin läge aber auch die Chance, mit einem grundlegend neuen Konzept und echten Verbesserungen für das Tierwohl den Verbrauchern ein regionales Angebot für den Bezug von Fleisch zu machen.

Gleichzeitig wurde das Landratsamt darüber informiert, dass für die Übergangszeit die betroffenen Metzger und Landwirte bei anderen Schlachtbetrieben Interimslösungen gefunden haben. Diese sollen aber nicht auf Dauer sein.

„Die nun angerissenen Konzepte lassen einen glaubwürdigen Neustart der Schlachthof eG mit modernen Konzeptionen und neuen Verantwortlichen möglich erscheinen“, so die Einschätzung des Landrats. Mit den geplanten baulichen und technischen Veränderungen soll sichergestellt werden, dass ein menschliches Fehlverhalten künftig so gut wie möglich ausgeschlossen wird, um damit das Vertrauen der Verbraucher zurückzugewinnen.

Im nächsten Schritt sollen die Mitglieder der Genossenschaft dieses Konzept beraten und dessen Umsetzung beschließen. Landrat Bernhard kündigt an, dass dieses Konzept den betroffen Berufsgruppen, Metzgern, Landwirten und Verbrauchern im eingerichteten Runden Tisch vorgestellt und nächsten Schritte werden wird.

Parallel dazu ist das Landratsamt derzeit dabei, das Videomaterial der Soko Tierschutz auszuwerten. Dies wird auch durch externe Sachverständige unterstützt. Sobald dazu erste Ergebnisse vorliegen, werden Konsequenzen gezogen, sollte dies notwendig sein. Auch die Öffentlichkeit soll darüber informiert werden. Der Landrat ergänzt: „Dies wird aber noch einige Tage in Anspruch nehmen, deshalb bitte ich hier noch um Geduld und darum von voreiligen Schlüssen abzusehen.“


Promillegrenze wird unterschiedlich gehandhabt

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Jeder Auto- und Motorradfahrer weiß: Wer mit Alkohol im Blut andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder schädigt, dem drohen saftige Strafen. Was aber ist, wenn in angetrunkenem Zustand Fahrrad oder Pedelec gefahren wurde? Die Württembergische Versicherung verweist hierzu auf eine kürzlich ergangene Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe (2 Rv 35 Ss 175/20).

Ausgangspunkt des Verfahrens vor dem Oberlandesgericht war ein Zusammenstoß zwischen einem Pedelec und einem Fahrrad – wobei sich herausstellte, dass der Fahrer des Pedelecs mit einem Blutalkoholgehalt von 1,59 Promille unterwegs war. Rechtlich strittig war danach, ob das Fahren dieses Fahrzeugs unter Alkoholeinfluss wie beim betrunkenen Autofahren geahndet wird.

Das Oberlandesgerichts Karlsruhe hat diese Frage entschieden. Nach seinem Urteil ist das Fahren eines Pedelecs unter Alkoholeinfluss rechtlich nicht mit dem betrunkenen Fahren eines Autos oder Motorrads gleichzusetzen. Vielmehr – so das Gericht – sei dieser Verkehrsverstoß wie das Fahren mit einem Fahrrad zu behandeln, da beim Pedelec die elektrische Unterstützung auf eine Geschwindigkeit von 25 km/h begrenzt ist. Damit beginnt beim Pedelec wie beim Fahrrad die absolute Fahruntüchtigkeit erst ab einem Blutalkoholwert von 1,6 Promille – beim Auto oder Motorrad gilt der Fahrer bereits bei 1,1 Promille Blutalkohol als volltrunken und damit absolut fahruntüchtig.

Wird die Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit gerissen, wird dies nicht nur für Auto- und Motorradfahrer, sondern auch für Fahrrad- oder Pedelec-Fahrer teuer. In beiden Fällen drohen der Entzug des Führerscheins über mehrere Monate, eine Geldstrafe und Punkte in Flensburg. Für die Wiedererlangung des Führerscheins kann die zuständige Führerscheinbehörde das Absolvieren der medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) zur Voraussetzung machen. Schädigen oder gefährden Fahrrad- oder Pedelec-Fahrer andere Verkehrsteilnehmer, droht auch bei einem geringeren Alkoholwert bereits eine saftige Strafe.

Dringend anzuraten ist sowohl Fahrrad- als auch Pedelec-Fahrern in jedem Falle der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung. Diese deckt in der Regel Schäden, wenn Fahrrad- oder Pedelec-Fahrer einen Unfall mit Sach- oder Personenschaden verursachen.


Immer mehr Menschen treffen eine Entscheidung zur Organspende

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Neue BZgA-Daten: Einstellung der Bevölkerung zur Organ- und Gewebespende

Köln.| Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) veröffentlicht erste Studienergebnisse ihrer bundesweiten Repräsentativbefragung „Einstellung, Wissen und Verhalten der Allgemeinbevölkerung zur Organ- und Gewebespende in Deutschland 2020“.

Die aktuellen Daten zeigen, dass mit 62 Prozent deutlich mehr Befragte eine Entscheidung zur Organ- und Gewebespende getroffen haben – bei der Befragung im Jahr 2018/2019 lag dieser Wert noch bei 56 Prozent. Gestiegen ist auch der Anteil derer, die ihre Entscheidung schriftlich in einem Organspendeausweis und/oder einer Patientenverfügung festgehalten haben: von 39 Prozent auf aktuell 44 Prozent. 18 Prozent der Befragten haben eine Entscheidung getroffen, diese aber nicht schriftlich dokumentiert. 82 Prozent der in diesem Jahr Befragten stehen dem Thema Organ- und Gewebespende positiv gegenüber, 2018 waren es 84 Prozent.

In der im Frühjahr 2020 durchgeführten Erhebung wurde zudem gefragt, ob das im Januar 2020 vom Deutschen Bundestag verabschiedete Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende bekannt ist. Im Ergebnis wissen dies 50 Prozent der Befragten. 35 Prozent sind darüber informiert, dass mit der neuen Rechtsgrundlage, die ab 01. März 2022 gelten wird, eine Dokumentation der Entscheidung zur Organ- und Gewebespende in einem Online-Register möglich sein wird.

Prof. Dr. Heidrun Thaiss, Leiterin der BZgA: „Immer mehr Menschen halten ihre Entscheidung zur Organ- und Gewebespende in einem Organspendeausweis oder einer Patientenverfügung fest. Genau das ist Ziel unserer Aufklärungsarbeit. In Zukunft werden wir auch über das neue Online-Register und die Möglichkeit, die eigene Entscheidung zur Organ- und Gewebespende künftig dort speichern zu können, informieren. Das Register befindet sich aktuell noch im Aufbau. Mit spezifischen Angeboten wollen wir zudem das Interesse für das Thema Organ- und Gewebespende noch weiter steigern, die Entscheidungsfindung unterstützen und die Menschen anregen, ihre persönliche Entscheidung schriftlich, am besten in einem Organspendeausweis, und zukünftig digital im Online-Register festzuhalten.“

Bestehende Wissenslücken zu erkennen – und diese dann zu schließen – ist ein wichtiger Bestandteil der Aufklärungsarbeit der BZgA. So zeigen die aktuellen Studiendaten, dass die Hälfte der Befragten irrtümlicherweise davon ausgeht, ab einem bestimmten Alter keine Organe und kein Gewebe mehr spenden zu können. Auch wissen mit 53 Prozent nur knapp über die Hälfte der Befragten, dass man im Organspendeausweis der Entnahme von Organen und Geweben auch widersprechen kann. Ungefähr einem Fünftel der Befragten ist nicht bekannt, dass der irreversible Hirnfunktionsausfall – der sogenannte Hirntod – medizinische Voraussetzung für eine Organspende ist.

Am 16. Januar 2020 wurde das Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Ziel des Gesetzes ist es, die persönliche Entscheidung zur Organ- und Gewebespende zu registrieren, verbindliche Information und qualitätsgesicherte Aufklärung zu gewährleisten und die regelmäßige Auseinandersetzung mit der Thematik zu fördern.

Dabei bleibt die derzeit geltende Rechtslage – die sogenannte Entscheidungslösung – in ihrem Kern unverändert, das heißt eine Organspende ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn die potentielle Organspenderin oder der potentielle Organspender zu Lebzeiten in eine postmortale Organentnahme eingewilligt haben oder die nächsten Angehörigen nach dem Tod des Angehörigen dieser zugestimmt haben. Das Gesetz sieht unter anderem die Einrichtung eines bundesweiten Online-Registers zur Speicherung der Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende vor. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte ist gesetzlich beauftragt, das Register zu errichten. Das Gesetz wird am 01. März 2022 in Kraft treten.

Für die BZgA-Repräsentativbefragung wurden von April bis Mai 2020 bundesweit 4.001 Bürgerinnen und Bürger im Alter von 14 bis 75 Jahren befragt.


Hanf als Lebensmittelzutat: Das sollten Verbraucher wissen

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München.| Lebensmittel mit Hanf als Zutat liegen derzeit im Trend. Ob in Snacks, Müsli, veganen Lebensmitteln, aber auch in Energydrinks, Eiscreme oder Proteinnahrungen: Hanf steht immer öfter als Inhaltsstoff in der Zutatenliste. TÜV SÜD erklärt, was Verbraucher bei Lebensmitteln aus oder mit Hanf wissen und beachten sollten.

Vor allem wegen ihrer Pflanzenfasern aus den Stängeln war Hanf früher als Nutzpflanze eine weltweit begehrte Handelsware. Cannabis sativa L. wurde traditionell für Textilien, Papier und Wärmedämmung an Behausungen eingesetzt. Die Samen der Hanfpflanze sind heute bei Verbrauchern vor allem wegen ihres Superfood-Images und des nussig-süßlichen Geschmacks beliebt. Hanfsamen haben viele Ballaststoffe, einen hohen Protein- und Fettgehalt sowie eine günstige Fettsäurequalität. Aus ihnen gewinnen Hersteller auch das traditionelle Hanfsamenöl, das beispielsweise als Salatöl, aber auch als Nahrungsergänzungsmittel angeboten wird.

Hanf in Lebensmitteln: Das sollten Verbraucher wissen
Für Umgang und Einkauf von Lebensmitteln mit Hanf sind folgende Hinweise für Verbraucher relevant:

  • Derzeit können Verbraucher nicht davon ausgehen, dass sämtliche Erzeugnisse der Hanfpflanze – wie z. B. die isolierte Einzelsubstanz Cannabinoid oder mit Cannabinoiden angereicherte Extrakte – als Lebensmittel verkehrsfähig sind.
  • Für aus Hanfsamen hergestellte Lebensmittel (z.B. Hanfsamen-Salatöl, Hanfsamen-Bier, Hanfsamen-Schokolade) ist unstrittig, dass die allgemeinen lebensmittelrechtlichen Bestimmungen gelten und keine Zulassungspflicht besteht.
  • Auf die Herkunft achten: Wichtig ist, beim Kauf hanfhaltiger Lebensmittel auf die Herkunft aus Europa zu achten.
  • Gesicherte Einkaufsquellen nutzen: Die Bestellung hanfhaltiger Lebensmittel, natürlicherweise
    CBD-haltiger Öle, Hanf-Extrakte oder Nahrungsergänzungsmitteln über Internetshops kann mit Risiken bezüglich der gesundheitlichen Unbedenklichkeit, Herkunft und Qualität verbunden sein.
  • Alternativen für empfindliche Personen: Kinder, Schwangere, Stillende sollten vorsorglich andere Samen und Öle nutzen: Walnussöle oder Leinsamen sind beispielsweise frei von Cannabinoiden.
  • Gesundheits- und Heilungsversprechen: Krankheitsbezogene Werbung im Umfeld von Lebensmitteln mit Hanf als Zutat ist keine Seltenheit. Es ist verboten, für Lebensmittel mit Krankheitsbezügen zu werben, da dies die entsprechenden Präparate als Arzneimittel einordnet. Für CBD-haltige Arzneimittel besteht seit 2016 eine ärztliche Verschreibungspflicht.
  • Kein privater Eigenanbau: Der Anbau jeglicher von Hanfsorten (auch Nutzhanf) als Zierpflanze ist in Deutschland verboten. Nur wenigen landwirtschaftlichen oder wissenschaftlichen Einrichtungen und Betrieben ist der Anbau nach Genehmigung erlaubt.

Hanf als Lebensmittelzutat: Das sollten Verbraucher wissen
Die Nutzung von Hanf als Lebensmittelzutat ruft häufig Verunsicherung hervor, da einige Hanf- Inhaltsstoffe berauschende Wirkung haben, wie die als THC bekannte Substanz Tetrahydrocannabinol. Teile der alten Hanfsorten enthalten einen sehr hohe THC-Anteil, in den Blüten der natürlichen Pflanze sind es bis zu 20 Prozent. Der moderne Nutzhanf, der mit Hilfe von zertifiziertem Saatgut innerhalb der Europäischen Union angebaut werden darf, enthält dagegen weniger als 0,2 % THC-Wirkstoff. Einen europaweit vereinheitlichten oberen Grenzwert in Lebensmitteln gibt es für THC nicht. Zur Orientierung für Hersteller und Lebensmittelüberwachung gibt es allerdings in Deutschland Richtwerte. Das Bundesinstitut für Risikobewertung weist darauf hin, dass diese Richtwerte vor allem in Nahrungsergänzungsmitteln mit Hanf sehr häufig überschritten werden.

Andere Cannabinoide aus dem Nutzhanf wirken nicht psychoaktiv. Dazu gehört das Cannabidiol (CBD). In der Medizin wird die entkrampfende, entzündungshemmende sowie angstlösende und gegen Übelkeit gerichtete Wirkung von CBD gezielt ausgenutzt. Eine zu hohe Zufuhr von CBD löst bei jeder zehnten Person Schläfrigkeit und Benommenheit aus. Dieser Stoff hält seit einigen Jahren Einzug in bestimmte Warengruppen des alltäglichen Bedarfs. Laut der Datenbank Statista entfielen rund 40 Prozent aller Produktinnovationen mit CDB auf die Produktkategorie der Öle, rund 9 Prozent der eingeführten Produkte mit CBD waren Kaugummis.

Rechtliche Einordnung von Lebensmitteln mit Cannabidiol und Lebensmitteln aus Hanf
CBD als Einzelsubstanz wird als Arzneimittel eingestuft und für CBD-haltige Arzneimittel gilt die Verschreibungspflicht. In ihrer Verwendung in Lebensmitteln stufte die Europäische Kommission im letzten Jahr die Einzelsubstanz Cannabidiol als „neuartig“ ein. Dies erfordert rechtlich ein notwendiges Zulassungsverfahren im Sinne der Novel Food-Verordnung: Der Hersteller muss für neuartige Produkte die gesundheitliche Unbedenklichkeit mit umfassendem wissenschaftlichen Studienmaterial nachweisen. Das in Deutschland zuständige Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) bewertet cannabinoidhaltige Lebensmittel und Extrakte wegen der bisher fehlenden Zulassungsverfahren als nicht verkehrsfähig. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hingegen sieht diese Zulassungspflicht jedoch nur für Extrakte aus Cannabis Sativa L. und daraus gewonnenen Produkte, die Cannabinoide enthalten.


Verleihung des deutschen Nachwuchsfilmpreises

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VIER AWARDS FÜR DIPLOMAND*INNEN DER FILMAKADEMIE BADEN-WÜRTTEMBERG

Großer Auftritt für den Ludwigsburger Filmnachwuchs bei der Verleihung der FIRST STEPS Awards am Montagabend in Berlin (14.09.2020): Gleich vier der insgesamt neun Nachwuchspreise gingen an Diplomandinnen und Diplomanden der Filmakademie Baden-Württemberg.

So war der experimentelle Science-Fiction-Film THE TROUBLE WITH BEING BORN unter der Regie von Sandra Wollner erfolgreich und gewann den FIRST STEPS Award in der Kategorie „Abendfüllender Spielfilm“. Über den bereits mehrfach ausgezeichneten 90-Minüter, der den filmgeschichtlichen Topos des künstlichen Menschen neu und originell interpretiert, urteilte die Jury: „In Sandra Wollners THE TROUBLE WITH BEING BORN wandern Androiden durch dichte, düstere Wälder und triste, graue Wohnsiedlungen, aber vor allem durch lose Erinnerungen und verdrängte Traumata. Hinein in tiefe Abgründe voller Schönheit, Sehnsucht und Schmerz. Im ständigen Wechsel zwischen verstörender Realität und futuristischen Romantizismus. Der Regisseurin ist ein sehr eigener, aufwühlender, aber auch einfühlsamer Film gelungen, der uns unausweichlich mit den großen Fragen des menschlichen Seins konfrontiert. Woher kommen wir, wohin gehen wir? Mit ganz eigener Handschrift und beunruhigender Ästhetik führt sie uns durch eine Geschichte, die nur auf den ersten Blick weit entfernt scheint…“

In der Kategorie Drehbuch konnte das Skript von Driton Sadiku zum abendfüllenden Spielfilm DRAKULLA – ALBANIENS DRACULA den begehrten Award gewinnen: „Driton Sadikus Drehbuch DRAKULLA – ALBANIES DRACULA ist eine emotionale Zumutung“, erklärte die Jury in ihrer Begründung. „Es packt uns, lässt uns keine Sekunde aus seinem Bann und spuckt uns am Ende gebeutelt wieder aus. Es ist darüber hinaus ein Drehbuch von großer Poesie und Bildgewalt. Dass der Autor die Grauen des Balkankrieges 1913 nicht konkret erzählt, sondern anhand der Verwandlung einer traumatisierten Mutter in eine Vampirin, macht es nur noch eindringlicher. Das Knacken der Knochen und das Wegbrechen der Zähne brennt sich den Leser*innen ebenso ein wie das beständige Heulen der Wölfe und das Wimmern der Kinder. So bekommt man eine Ahnung von der ganz realen physischen und psychischen Gewalt des Krieges. Driton Sadiku erzählt mit Wucht und immer wieder auch Wärme – und anhand von Figuren, die uns nah kommen und die wir nicht vergessen werden.“

Für den „Michael-Ballhaus-Preis für Kameraabsolvent*innen“ waren in diesem Jahr drei junge DoPs nominiert. Gewonnen hat den begehrten Preis schließlich Filmakademie-Diplomand Philip Henze für seine Bildgestaltung in dem Spielfilm TALA’VISION. Der 28-Minüter erzählt in eindrucksvollen Bildern die Geschichte von der 8-jährigen Tala und ihrem Leben in einer vom Krieg geprägten Realität. Trost und Freiheit findet sie in einem Fernseher, dessen geheime Existenz jedoch schnell über Leben und Tod entscheidet: „Was braucht eine Geschichte? Dieser Frage stellt sich eine Bildgestaltung, die über die perfekte technische Umsetzung hinaus geht. In TALA‘VISION erzeugt Philip Henze Einstellungen, die sich zweifelsohne vollends der Geschichte und ihrer Hauptfigur hingeben. Der Kameraabsolvent kreiert einen intensiven Sog aus Bildern, der uns in die kleine, weite Welt der jungen und mutigen Tala eintauchen lässt. Mit einer empathischen Handkamera erleben wir, wie ein siebenjähriges Mädchen im syrischen Kriegsgebiet versucht, ein Stück ihrer Freiheit zurück zu gewinnen. Ihr kindlicher Blick, den wir mit ihr teilen, steht im Kontrast zu einer harten hoffnungslosen Außenwelt. Philip Henze schafft den Raum, der dem Schauspiel die volle emotionale Entfaltung ermöglicht, um eine sehr berührende Geschichte zu erzählen.“ – so die Begründung der Jury.

In der Kategorie Werbefilm stammen alle drei nominierten Filme von der FABW. Mit entsprechender Spannung wurde das Urteil der Jury erwartet. Ganz oben auf das Siegertreppchen schaffte es schließlich A FISHED UP LIFE (Regie: Hanna Seidel). Der Spot porträtiert Bob, der auf die Werbung für ein neues Shampoo hereinfällt und das beworbene Produkt kauft. Durch das Shampoo wächst ihm ein Fisch aus dem Kopf, der Bobs Leben an einem Tag runiniert. „In A FISHED UP LIFE warnt Hanna Seidel unterhaltsam und mit hohem Wiedererkennungswert vor unbewusstem oder zumindest oberflächlichem Konsum. Dabei beweist sie nicht nur ein präzises Gespür für Humor und Timing, sondern lässt in der poppigen Ästhetik und dem hervorragenden Cast ihr hohes kreatives Potential erkennen. Hier passt einfach alles: Idee, Casting, hoher production value. Ein Spot, der im wahrsten Sinne des Wortes im Kopf bleibt“, so die Jury in ihrer Begründung.

Für die diesjährigen FIRST STEPS Awards wurden aus insgesamt 203 Filmeinreichungen 30 junge Filmschaffende nominiert. Während der von der Schauspielerin Nilam Farooq moderierten Show sind First Steps Awards mit Preisgeldern von insgesamt 117.500 Euro vergeben worden. Die Preisverleihung ist noch 7 Tage lang auf PROSIEBEN.DE abrufbar.

Der deutsche Nachwuchspreis FIRST STEPS Awards, im Jahr 2000 als private Initiative der Filmbranche und Wirtschaft ins Leben gerufen, ist die bedeutendste Auszeichnung für Abschlussfilme von Filmschulen in den deutschsprachigen Ländern. Die Awards werden jährlich in neun Preiskategorien an Regisseur*innen, Produzent*innen, Kameraleute und Drehbuchautor*innen von kurzen, mittellangen und abendfüllenden Spielfilmen, Dokumentarfilmen und Werbespots sowie an Nachwuchs-Schaupieler*innen vergeben. Die finanzielle Anerkennung gibt den Preisträger*innen nach dem Studium die Chance, an neuen Projekten zu arbeiten. Seit 2004 werden sie dabei unterstützt von Mentor*innen der Deutschen Filmakademie.


Stuttgart Reds mit Doppelsieg im Lokalderby gegen Tübingen

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Nach einem klaren 19:4 Sieg am Freitagabend im heimischen TVC Ballpark hatten die Stuttgart Reds beim Spiel in Tübingen am Samstag mehr Mühe als ihnen lieb war. Tübingen holte einen 1:4 Rückstand kurz vor Spielende auf und erzwang die Verlängerung. Dort konnten die TVC Baseballer den entscheidenden Punkt setzen und gewannen 5:4. Die Reds etablieren sich damit kurz vor Saisonende auf dem 3. Platz der Baseball Bundesliga Süd.

Den Schnarrenberg einzunehmen gelang dieses Jahr nur dem Spitzenteam aus Regensburg. Zuhause sind die Landeshauptstädter eine Bank. Auch gegen Tübingen gingen die Reds auf Punktejagd. Danilo Weber, im gesamten Spiel der erfolgreichste Offensivmann, startete mit einem 3-Punkte Home Run in die Partie. Es dauerte bis in den 5. Spielabschnitt, bis die Gäste beim Spielstand von 8:0 die ersten Punkte auf die Anzeigetafel brachten. Ein kurzer Wackler der Reds Defensive führte zu 4 Punkten für Tübingen.

Im sechsten Durchgang waren die Roten dann nicht mehr zu stoppen. Ganze 11 Punkte kamen zusammen, danach wurde das Spiel vorzeitig wegen Überlegenheit der Reds durch Mercy Rule beim Spielstand von 19:4 beendet. Neben Danilo Weber überzeugten William Germain, Dustin Ward und Jannik Denz in der Offensive.

Auch am heißen Samstagnachmittag wurden die Reds in Tübingen ihrer Favoritenrolle gerecht. Yannis Weber und William Germain erzielten die ersten beiden Runs gleich zu Beginn des Spiels, während Starting Pitcher Dustin Ward über sechs Innings mit seiner Defense keine Punkte der Gegner zuließ. Im siebten Durchgang erzielte Tübingen einen Run zum 1:2 Anschluss, direkt in der folgenden Offensive zogen die Reds durch einen Home Run von William Germaine und einen Run von Danilo Weber auf 4:1 davon.

Kurz vor Spielende machten sich die Reds das Leben noch selbst unnötig schwer. Durch einen Fehler der Reds Defense erreichte Tübingen im achten Spielabschnitt noch den 4:4 Ausgleich. Im neunten und letzten Inning gab es keine Punkte für beide Teams. Auch im 10. Abschnitt hielt der inzwischen eingewechselte Pitcher Joe Cedano die Null, während die Reds durch Jannik Denz auf Base kamen. Das abschließende siegbringende Single schlug Jonas van Bergen, der damit Jannik Denz über die Homeplate brachte.

Am kommenden Wochenende spielen die Stuttgart Reds auswärts in Mainz. Ein Sieg bei diesem Doppelspieltag reicht bereits, um einen hervorragenden dritten Platz in der Abschlusstabelle zu erreichen. Leider kommen nur die ersten beiden Teams der Liga wegen der verkürzten Saison in die Playoffs, normalerweise hätte der dritte Platz für die Playoff Teilnahme ausgereicht. Das gute Ergebnis ist Motivation genug für das jüngste Team der Liga, im nächsten Jahr wieder mit dem Ziel Playoff Teilnahme anzugreifen.


2. Cargo-Bike-Day zeigt Einsatzmöglichkeiten von Lastenrädern

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Stuttgart.| Auf dem Stuttgarter Karlsplatz kamen am Sonntag Lastenrad-Begeisterte aus dem ganzen Land zum zweiten Cargo-Bike-Day zusammen. Dieser wurde vom Verkehrsministerium Baden-Württemberg und der Stadt Stuttgart organisiert. Besucherinnen und Besucher erhielten Einblicke in das breite Angebot an Lastenrädern sowie die zahlreichen Einsatzmöglichkeiten. Verkehrsminister Winfried Hermann war über die Vielfalt der Lastenräder erfreut: „Lastenräder werden populärer und vielfältiger. Deshalb kommen Sie, besonders in Städten, immer häufiger zum Einsatz. Sie sind ein wichtiger Baustein einer nachhaltigen Mobilität der Zukunft. Mit Lastenrädern können Waren und Dienstleistungen klimafreundlich transportiert werden. Lastenräder helfen so dabei, die Verkehrsprobleme in unseren Städten in den Griff zu bekommen.“

„Lastenräder sind vielfältig einsetzbar und ersetzen das Elterntaxi, den Einkaufskorb, den Kofferraum, den Sprinter des Paketdienstes auf der letzten Meile und vieles mehr. Pedelec und E-Lastenrad sind DIE wichtigen Bestandteile der urbanen E-Mobilität“, betont Peter Pätzold, Bürgermeister für Städtebau, Wohnen und Umwelt der Stadt Stuttgart.

In der „Best Buddy Challenge“ trat Minister Hermann gemeinsam mit Sprachkünstler und Komiker Dodokay gegen das Team der Stadt Stuttgart mit Bürgermeister Peter Pätzold und dem Sohn des Bürgermeisters in einem Geschicklichkeitswettbewerb an. Beiden Teams gelang es, ihren jeweiligen „Best Buddy“ geschickt durch einen Parcours zu lotsen. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger nutzten die Gelegenheit, den Tag über ihre Geschicklichkeit in dieser und weiteren Disziplinen der Lastenrad- Olympiade zu beweisen. Bei „We are Family“ meisterten Eltern mit ihren Kindern beispielsweise gemeinsam einen Parcours und beim „schnellen Stapler“ kam es auf flinkes Be- und Entladen des Cargobikes mit unterschiedlichen Gegenständen an.

Daneben lockte der Cargo-Bike-Day zahlreiche Bürgerinnen und Bürger an, die sich für eine Lastenradförderung des Landes oder der Stadt Stuttgart interessierten. Das Land fördert die Anschaffung von E-Lastenrädern und E-Lastenanhängern unter anderem für Unternehmen, Kommunen und andere Institutionen in Baden-Württemberg. Die Stadt unterstützt Familien und Alleinerziehende bei der Anschaffung von Lastenrädern. Für Fragen standen ihnen die MitarbeiterInnen von Land und Stadt sowie bereits überzeugte LastenradfahrerInnen zur Verfügung.

Den Cargo-Bike-Day nutzten zudem einige Fördernehmerinnen und Fördernehmer, die Gelegenheit, ihre Lastenräder zu präsentieren und sich mit anderen Lastenradbegeisterten auszutauschen. Besucherinnen und Besucher konnten sich dadurch davon überzeugen, dass Lastenräder wahre Allround-Talente sind.

Die Stadt Stuttgart ist in den Jahren 2020 und 2021 Förderkommune der Landesinitiative RadKULTUR. Im Rahmen der Zusammenarbeit überreichte Verkehrsminister Hermann anlässlich des Cargo-Bike-Days Stuttgarts Bürgermeister Pätzold ein E-Lastenrad der Initiative. Das RadKULTUR-Lastenrad wird zukünftig als mobiler Messestand auf Fahrrad-Aktionstagen, Mobilitätsmessen und ähnlichen Veranstaltungen der Landeshauptstadt zum Einsatz kommen. Abgerundet wurde das Angebot der Initiative mit einem kostenlosen RadCHECK, bei dem jede Besucherin und jeder Besucher sein Lastenrad vor Ort auf seine Verkehrssicherheit prüfen lassen konnte.