Betrügerische Telefonabzocke in der Landeshauptstadt

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Landeshauptstadt Stuttgart warnt vor Telefontrickbetrug im Namen des Städtischen Vollzugsdienstes

Stuttgart.| Das Amt für öffentliche Ordnung der Landeshauptstadt Stuttgart erhält derzeit zahlreiche Hinweise auf telefonische Betrugsversuche im Namen des Städtischen Vollzugsdienstes (SVD). Das hat die Stadt am Donnerstag, 13. Januar, bekanntgegeben. Die Betrüger rufen deutschlandweit an und fordern per Bandansage dazu auf, sich weiter verbinden zu lassen. Die Landeshauptstadt Stuttgart geht davon aus, dass für diese Weiterverbindung erhebliche Kosten anfallen.

Die Betrüger gehen dabei so vor, dass auf dem Telefondisplay der angerufenen Personen tatsächlich die Rufnummer der Funkleitzentrale des Städtischen Vollzugsdienstes (0711 216-91900) erscheint. Wird der Anruf entgegengenommen, so ertönt eine Bandansage, die zur Eingabe von Tastenkombinationen auffordert.

Die Landeshauptstadt Stuttgart empfiehlt folgendes Verhalten:
– Die Stadt stellt grundsätzlich keine telefonischen Geldforderungen und / oder Weiterverbindungsanforderungen. Die Stadt ruft ebenfalls nicht mittels vorgefertigter Bandansage an. Legen Sie daher unverzüglich auf, wenn Sie einen angeblichen Anruf des Städtischen Vollzugsdienstes erhalten

– Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen und ziehen Sie bei Bedenken Verwandte und Vertrauenspersonen in Ihre Entscheidungen mit ein

– Rufen Sie nicht zurück, wenn Sie in Abwesenheit einen Anruf der Rufnummer 0711 216-91900 erhalten

– Informieren Sie umgehend ihre lokale Polizeidienststelle über den Betrugsversuch

In Zusammenarbeit mit der Landespolizei versucht die Landeshauptstadt Stuttgart die Trickanrufe schnellstmöglich abzustellen.


Neues Bundes-Förderprogramm zur Entwicklung der Innenstädte

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Im Sommer 2021 hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages die Mittel für das Förderprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ von 25 Millionen Euro auf 250 Millionen Euro erhöht. Die Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH (WHS) und die Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH (GMA) haben mit insgesamt 19 Städten und Gemeinden Anträge zur Stärkung der Innenstädte ausgearbeitet. Alle 19 Konzepte wurden in das Programm aufgenommen.

Für die Bearbeitung hatten die Antragsteller nur knapp zwei Monate Zeit. „Dementsprechend und aufgrund der lokalen, sehr individuellen Anforderungen war neben der üblichen Präzision und Innovation auch erhebliche Geschwindigkeit bei der Bearbeitung gefordert“, sagt Oliver Matzek, Bereichsleiter des Geschäftsbereichs Städtebau der WHS und Geschäftsführer der GMA. Kurz vor Jahresschluss 2021 dann die erfreuliche Nachricht: Alle 19 Konzepte wurden aufgenommen. „Das beweist unser einzigartiges Know-how in den Bereichen Städtebauförderung, Stadtentwicklung, Einzelhandels- und Innenstadtkonzepte und ist der Lohn für unsere harte Arbeit“, sagt Marc Bosch, Geschäftsführer der WHS.

Acht Kommunen in Baden-Württemberg, sechs in Sachsen und jeweils eine in Hessen und Schleswig-Holstein wurden in das Förderprogramm aufgenommen und werden nun von der WHS oder der GMA unterstützt. Insgesamt haben die Projekte ein Fördervolumen in Höhe von 6,65 Millionen Euro.


Forstbauer kehrt zum TVB zurück

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Bittenfeld/Stuttgart.| Der Rückraumrechte Jan Forstbauer wechselt zur Saison 2022/23 vom Handball Sport Verein Hamburg zum TVB Stuttgart. Damit kehrt der 29-Jährige nach zehn Jahren zu dem Club zurück, bei dem seine Profikarriere begann. Bei den Stuttgartern erhält er einen Zweijahresvertrag bis 2024.

Der in Stuttgart gebürtige Forstbauer lief von 2010 bis 2012 für den TVB auf. Nach Stationen bei der SG Leutershausen, dem ThSV Eisenach und der MT Melsungen kam er zur Saison 2016/17 zum Handball Sport Verein Hamburg. Mit den Hamburger Handballern gelang ihm 2018 zunächst der Aufstieg in die 2. Handball-Bundesliga und 2021 der Weg zurück in die Erstklassigkeit. In den 18 Spielen der laufenden Spielzeit der LIQUI MOLY HBL erzielte der 1,92 m große Linkshänder 62 Tore und kommt auf 45 Assists. Nach sechs Spielzeiten beim Bundesliga-Aufsteiger zieht es Forstbauer zum Saisonende von der Elbe zurück an den Neckar zum TVB Stuttgart.

Gemeinsam mit Jerome Müller wird Forstbauer in der kommenden Saison beim TVB Stuttgart die Position im rechten Rückraum bekleiden. Damit folgt der Rückkehrer auf den Isländer Viggó Kristjánsson, der den TVB zum Saisonende verlassen wird. Forstbauers Vertrag bei den WILD BOYS ist bis zum 30.06.2024 datiert.

„Mit Jan kommt ein bekanntes Gesicht zurück zum TVB. In den vergangenen Jahren hat er sich insbesondere in Hamburg super weiterentwickelt und wird uns mit seiner Durchschlagskraft im rechten Rückraum verstärken. Er überzeugt vor allem mit seiner Wurfgewalt aber wird uns auch in der Abwehr weiterhelfen. Es ist schön, dass er zum TVB zurückkommt“, freut sich TVB-Geschäftsführer Jürgen Schweikardt.

„Ich freue mich nach so langer Zeit nun zum TVB zurückzukehren. Es war für mich eine schwierige Entscheidung, da ich mich auch in Hamburg sehr wohl fühle. Nun freue ich mich aber auf den Wechsel zurück in die Heimat und darauf, mit dem TVB erfolgreich Handball zu spielen und noch einiges zu erreichen“, so Jan Forstbauer über seine Rückkehr zum TVB Stuttgart.


Wüstenrot-Studie: Wohneigentum durch Corona noch erstrebenswerter

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Die Coronavirus-Pandemie bringt ein steigendes Interesse an Wohneigentum mit sich. Nach einer aktuellen Untersuchung von Wüstenrot unter den Eindrücken der Corona-Pandemie trägt sich derzeit eine große Mehrheit von 80 Prozent der Mieter unter 45 Jahren mit dem Gedanken Wohneigentum zu erwerben. 

Aus dieser Mietergruppe planen rund 13 Prozent den Immobilienerwerb bereits im Jahr 2022, weitere knapp 25 Prozent in den nächsten 2-3 Jahren. Am häufigsten streben die jüngeren Mieter Wohneigentum innerhalb der nächsten 4 bis 10 Jahre an, diesen Zeitraum nannte knapp jeder Dritte. Dieser zeitliche Horizont entspricht im Übrigen den klassischen Vorsparzeiträumen für Bausparen.

Ländliche Standorte und Kleinstädte bevorzugt

Eine deutliche Mehrheit von zwei Dritteln der Befragten, die Wohneigentum erwerben möchten, strebt einen Standort in einer Landgemeinde bis 5.000 Einwohner oder in einer kleineren Stadt bis 50.000 Einwohnern an. In eine Großstadt mit über 100.000 Einwohnern zieht es nur knapp jeden fünften. In einer Vorgängeruntersuchung im Sommer 2020 ergab sich bereits ein sehr ähnliches Bild.

In einem beschaulicheren Umfeld zu wohnen steht in der Bevölkerung also hoch im Kurs, woran die Erfahrungen aus der Corona-Krise ihren deutlichen Anteil haben. Begründet wurden diese Standortpräferenzen insbesondere mit dem Wunsch nach Ruhe und Abstand zu den nächsten Nachbarn, was für 30 Prozent der Referenzgruppe der wesentliche Aspekt ist, gefolgt von den Motiven viel Grün / Natur / wenig Verkehr und geringe Schadstoffbelastung mit 18 Prozent.

Den Befragten, die Wohneigentum anstreben, sind bei Standort- und Objektauswahl und der Möglichkeit der Mehrfachnennung eine Reihe von Aspekten besonders wichtig. Mehr als jeder zweite von ihnen gab an „ich brauche Platz um mich herum“. Konkret: Es sollte sich mindestens um eine Doppelhaushälfte oder ein Reihenendhaus handeln. Hohe Präferenz genießen auch Garten oder Terrasse beziehungsweise ein  großer Balkon, was für 44 Prozent der Befragten besonders wichtig ist. Für immerhin jeden sechsten ist ein gesonderter Raum für Home-Office sehr  erstrebenswert.

Hauseigentümer wissen um die Vorzüge

Im Rahmen der Studie wurden zugleich auch Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer bezüglich der persönlichen Bedeutung der Immobilie befragt. Eine überwältigende Mehrheit von über 90 Prozent schätzt es seit Aufkommen der Coronavirus-Pandemie ganz besonders, ein eigenes Haus zu haben. 3 von 4 Befragten stimmen dieser Aussage sogar „voll und ganz“ zu. Eine ebenso deutliche Mehrheit würde sich heute, wenn sie die Wahl hätten, wieder für Wohneigentum entscheiden. Damit wurden die hohen Zustimmungswerte zu diesen Fragen aus einer Vorgängerbefragung im ersten Corona-Jahr 2020 insgesamt klar bestätigt.

Bernd Hertweck, Vorstandsvorsitzender der Wüstenrot Bausparkasse AG: „Die repräsentativen Ergebnisse unserer Studie untermauern auch für das Wohnen, dass die Corona-Pandemie weit und nachhaltig in das Leben der Menschen hineinwirkt. Mehr Platz für Wohnen, Arbeit, Freizeit und Familie und ein Umfeld jenseits urbaner Enge werden zunehmend wichtig und erstrebenswert. Am konsequentesten kann sich diese Wünsche erfüllen, wer sich seine eigenen vier Wände baut oder kauft.“


45. Naturschutztage: Traditionstagung online ein Besuchsmagnet

NABU und BUND diskutieren an drei Tagen bei 17 Veranstaltungen mit insgesamt rund 700 Teilnehmenden über Klimaschutz, Biodiversität und die Rolle des Naturschutzes

Stuttgart / Radolfzell.| Die 45. Naturschutztage von NABU und BUND haben den Sprung ins Internet erfolgreich gemeistert. Die Traditionstagung ist heute (8.1.) nach drei intensiv genutzten Tagen mit neun Online-Vorträgen, sechs Fachseminaren und den Abenden für ehrenamtlich Engagierte und Interessierte zu Ende gegangen. Aufgrund der zugespitzten Pandemielage musste die Traditionstagung zum Start des neuen Jahres vom Milchwerk in Radolfzell komplett in digitale Räume verlegt werden. Rund 700 Teilnehmende folgten dieser Einladung und nutzen die Chance, sich von zuhause aus an den drei Tagen intensiv mit der Klima- und Biodiversitätskrise, der Rolle der Naturschutzbände und weiteren wichtigen Zukunftsthemen des Natur- und Umweltschutzes zu befassen.

Eine durchweg positive Bilanz zieht der NABU-Landesvorsitzende Johannes Enssle: „Diese digitalen Naturschutztage waren ein spannender, hilfreicher und guter Auftakt für das neue Naturschutzjahr. Die Aufgaben sind groß, aber wir haben gesehen, dass es viele Lösungen bereits gibt oder sie im Austausch von Naturschutz, Politik, Wissenschaft und anderen gesellschaftlichen Akteuren entstehen. Eine wissenschaftlich fundierte Diskussion ist die Basis für wirkungsvollen Naturschutz, auch für unsere Ehrenamtlichen vor Ort. Sie haben sich bei allen Veranstaltungen aktiv eingebracht und wichtige Fragen gestellt. An den großen Rädern, etwa zum Schutz von Klima und Biodiversität, müssen wir als Gesellschaft gemeinsam drehen.“

Die BUND-Landesvorsitzende Sylvia Pilarsky-Grosch ergänzt: „Die 45. Naturschutztage haben die digitale Feuertaufe mit Bravour geschafft und die Vorteile des Online-Formats aufgezeigt. So hatten wir deutlich mehr Erstbesuchende als in den letzten Jahren. Die virtuelle Welt kann und soll aber das Zusammentreffen der Aktiven vor Ort in Radolfzell nicht ersetzen. Umwelt- und Klimaschutz leben von der Begeisterung, der intensiven Diskussion und vom persönlichen Austausch. Wir hoffen deshalb, die Naturschutztage 2023 wieder als Präsenzveranstaltung am Bodensee anbieten zu können, mit tollen Exkursionen und womöglich einem neuen Besuchsrekord.“

Die 46. Naturschutztage am Bodensee finden im kommenden Jahr voraussichtlich vom 5. bis 8. Januar – hoffentlich wieder – im Milchwerk Radolfzell statt. Infos unter www.naturschutztage.de


SIBWN wächst mit zwei neuen Sparkassen weiter

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„Gemeinsam in eine starke Zukunft: die Kreissparkasse Ostalb und die Kreissparkasse Tübingen erweitern den Gesellschafterkreis der S-International Baden-Württemberg Nord “

Die S-International Baden-Württemberg Nord (SIBWN) wächst mit zwei neuen Sparkassen weiter in den Süden und Osten von Baden-Württemberg. Die Kreissparkasse Ostalb und die Kreisparkasse Tübingen bündeln zum Jahresbeginn 2022 ihr internationales Geschäft mit den elf bisherigen Gesellschaftersparkassen in einem gemeinsamen Kompetenz-Center, der SIBWN. Die SIBWN verantwortet damit das internationale Geschäft von 13 Sparkassen mit einer Bilanzsumme von knapp 84 Milliarden Euro. Mit knapp 100 Mitarbeitern hat sich die SIBWN zur umsatzstärksten S-International deutschlandweit entwickelt.

Das internationale Geschäft gewinnt, insbesondere im Exportland Baden-Württemberg, weiter an Bedeutung. „Durch den Wachstumsschritt profitieren insbesondere die Firmen- und Unternehmenskunden der Sparkassen.  So wird die gute seitherige Betreuung in den Sparkassen vor Ort ergänzt um eine Vielzahl von Spezialisten und Abwicklungsteams“, so Thomas Raab, Vorsitzender der Gesellschafterversammlung der SIBWN und Mitglied des Vorstands der Kreissparkasse Ludwigsburg. „Auch steht den international aktiven Kunden zukünftig ein erweitertes Portfolio an Produkten und Dienstleistungen zur Verfügung, das eine einzelne Sparkasse langfristig kaum vorhalten kann.“

Die beiden Geschäftsführerinnen Heike Rudolph und Petra Wunderlich freuen sich schon darauf, die Vielzahl an international tätigen Unternehmen in den Regionen Ostalb und Tübingen auf ihren weltweiten Absatz- und Einkaufsmärkten mit innovativen und risikominimierenden Lösungen zu begleiten. „Wir beraten Unternehmen maßgeschneidert und ganzheitlich entlang ihrer Wertschöpfungskette, um deren internationalen Erfolg und Wettbewerbsfähigkeit zu sichern.“

Thomas Raab übernahm Mitte 2021 den Vorsitz der Gesellschafterversammlung der SIBWN ruhestandsbedingt von Matthias Peschke, der seit der Gründung Anfang 2016 die Geschicke der Sparkassentochter in dieser Rolle maßgeblich geprägt hat.

Die S-International Baden-Württemberg Nord ist mit einem leistungsstarken Team gut für die Zukunft aufgestellt und hat das klare Ziel erster Ansprechpartner der mittelständischen Sparkassenkunden im kommerziellen Auslandsgeschäft und dem Zins-, Währungs- und Rohstoffmanagement zu sein.


Impfen in den Pop-up Angeboten in Leonberg und Herrenberg

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Sieben Tage die Woche

 Kreis Böblingen.| Das Angebot des Pop-up Impfens in Leonberg und Herrenberg geht weiter – in Leonberg in der Alten Post, in Herrenberg in der Mehrzweckhalle.

Noch bis Sonntag, 9. Januar 2022, fahren jeweils zwei Mobile Impfteams (MIT) nach Leonberg und nach Herrenberg, ab Montag, 10. Januar, ist es zunächst jeweils eins. Am Mittwoch, 12. Januar, sind nochmals zwei Teams in Herrenberg. Am Donnerstag und Freitag, 13. und 14. Januar, sind es zwei Teams in Leonberg.

Die Uhrzeit ist an beiden Orten jeweils von 10 bis 15 Uhr. In Herrenberg findet das Impfen ohne vorherige Terminvereinbarung statt. In Leonberg gibt es eine Online-Terminvereinbarung; der Link findet sich auf der Seite des Landkreis Böblingen (www.lrabb.de), Informationen zur Corona-Impfung.

Bis auf weiteres haben die Mobilen Teams nur Moderna im Gepäck, da derzeit kein BionTech mehr vorhanden ist. Lt. Aussage des Klinikum Stuttgart, von wo die MITs kommen, ist nach ärztlicher Rücksprache ab 18 Jahren eine Impfung mit Moderna möglich.


Bei Mieterhöhung muss Mietspiegel nicht beigefügt werden

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Wenn Vermieterinnen und Vermieter die Miete an die ortsübliche Vergleichsmiete anpassen wollen und sich dabei auf einen allgemein zugänglichen Mietspiegel beziehen, müssen sie diesen ihrem Schreiben nicht beifügen. Mieterinnen und Mietern ist es zuzumuten, sich den Mietspiegel zu beschaffen und zu prüfen, ob die Vergleichswerte korrekt berücksichtigt wurden. Die Wüstenrot Bausparkasse AG weist auf ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 167/20) hin.

Im entschiedenen Fall war der Mieter einer Wohnung nicht bereit, einer schriftlich verlangten Mieterhöhung um 15 Prozent zuzustimmen, die sich auf den örtlichen Mietspiegel stützte. Darauf klagte die Vermieterin vor Gericht. Das Amtsgericht und das Landgericht Nürnberg sahen die verlangte Mieterhöhung als unwirksam an, da die Vermieterin ihrem Schreiben den Mietspiegel nicht beigefügt hatte. Außerdem habe sie die Miete falsch berechnet und nicht erwähnt, dass der Mietspiegel eine Mietpreisspanne von 20 Prozent nenne. Die Vermieterin zog daraufhin vor den BGH und bekam Recht.

Laut dem BGH genügte es, dass die Vermieterin die Mieterhöhung nachvollziehbar schriftlich begründete und dabei die im Mietspiegel genannten Merkmale der Wohnung wie Wohnfläche, Baujahr, Ausstattung und Lage berücksichtigte. Den Mietspiegel musste sie nicht beifügen, da dieser öffentlich zugänglich sei oder gegen eine geringe Gebühr beschafft werden könne. Auf die im Mietspiegel angegebene Mietpreisspanne musste die Vermieterin nicht hinweisen, da der Mieter durch eine einfache Prozentrechnung erkennen konnte, dass die Vermieterin den Mittelwert angesetzt hatte. Schließlich sei bei einem Berechnungsfehler die Mieterhöhung nicht vollständig unwirksam. In einem solchen Fall können Mieterinnen und Mieter lediglich eine Korrektur verlangen. Der BGH verwies den Streitfall an das Landgericht Nürnberg zurück, das jetzt die korrekte Höhe der neuen Miete ermitteln muss.


Schnittgut aus Obstwiesen liefert Energie

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21 Gemeinden im Landkreis richten extra Sammelplätze ein

Kreis Esslingen.| Über 9.500 Hektar Streuobstwiesen im Landkreis Esslingen wollen gepflegt werden. Diese Arbeit vieler engagierter Privatpersonen und Vereine unterstützen der Landkreis, der Abfallwirtschaftsbetrieb, Städte und Kommunen wieder gemeinsam im Rahmen des Projekts “Energetische Nutzung von Obstbaumschnittholz”. Zugleich gelingt es mit dem Projekt eine wichtige Energieressource nutzbar zu machen. Im Rahmen des Projektes werden zur Obstbaum-Schnittsaison zusätzliche Sammelplätze für das Schnittgut eingerichtet, welches dann vor Ort gehäckselt und anschließend in einem Holzheizkraftwerk energetisch verwertet wird. In diesem Jahr beteiligen sich 21 Städte und Gemeinden und weisen in Kooperation mit dem Landkreis insgesamt 30 extra Saison-Sammelplätze für das Schnittgut aus.

Bereits in den letzten Jahren ist das Projekt ein voller Erfolg gewesen. 2021 konnten auf den seiner Zeit extra eingerichteten 28 Sammelplätzen von Mitte Februar bis Anfang April 8.200 Kubikmeter Holzhackschnitzel erzeugt werden. Durch die energetische Verwertung im Holzheizkraftwerk Scharnhäuser Park konnten damit mehr als eine dreiviertel Million Liter Heizöl eingespart werden. Außerdem hat die Einrichtung der vorrübergehenden Sammelplätze viele Streuobstwiesenbesitzer ermutigt, ihre Bäume wieder bzw. weiter zu schneiden und so einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Kulturlandschaft zu leisten.

An den Saison-Sammelplätzen können die Wiesenbewirtschafter ihr geschnittenes Obstbaumholz in einem Zeitraum von drei bis vier Wochen abliefern. Das spart die oft längeren Wege zur Grünschnittsammelstelle oder Kompostierungsanlage mit ihren festen Öffnungszeiten.

Schnittgut von immergrünen Sträuchern, Gartengrünschnitt sowie nicht verholztes Material gehört nicht auf die Saison-Sammelplätze für den Obstbaumschnitt. Es ist nicht für die energetische Verwertung geeignet und ist weiterhin bei den Grünschnittsammelplätzen des Abfallwirtschaftsbetriebs abzugeben. Nur so kann gewährleistet werden, dass das Projekt auch in den kommenden Jahren durchgeführt werden kann.

Nähere Informationen zu den örtlichen Sammelstellen für Obstbaumschnitt und den jeweiligen Sammelzeiträumen gibt es auf der interaktiven Kreiskarte auf www.landkreis-esslingen.de unter Bürgerservice, Kreiskarten von A – Z.


Dr. Frank Nopper rechtskräftig gewählter OB von Stuttgart

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Offizielle Vereidigung am 20. Januar

Stuttgart.| Dr. Frank Nopper hat am heutigen 4. Januar sein Amt als rechtskräftig volksgewählter Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Stuttgart angetreten. Als erste Amtshandlung leitete er den Verwaltungsstab „COVID-19“, danach unterzeichnete er die Tagesordnung für die nächste Sitzung des Gemeinderats am 20. Januar. Außerdem zeigte er seinen Amtsantritt per E-Mail beim Regierungspräsidium an. Damit ist er nun rechtskräftig volksgewähltes Oberhaupt Stuttgarts. OB Nopper sagte: „Ich arbeite ja schon seit Februar als Oberbürgermeister. Das Einzige, was mir fehlte, war das Stimmrecht im Gemeinderat.“ Fortan ist Nopper auch dazu berechtigt, die Amtskette zu tragen.

Nach der Oberbürgermeisterwahl am 29. November 2020 hatte die Wahlprüfungsbehörde die Gültigkeit der Wahl festgestellt. Gegen diese Entscheidung legten einige Mitbewerber beim Regierungspräsidium als zuständiger Rechtsaufsichtsbehörde Einspruch ein. Diese Einsprüche wies das Regierungspräsidium bereits im Einspruchsverfahren vollumfänglich zurück. In der Folge gingen drei Mitbewerber gegen die Entscheidung des Regierungspräsidiums gerichtlich vor und erhoben Verpflichtungsklagen beim Verwaltungsgericht Stuttgart.

Wegen der gerichtlichen Anfechtung der Wahl wurde Dr. Frank Nopper am 4. Februar 2021 vom Gemeinderat einstimmig zum Amtsverweser mit der Bezeichnung Oberbürgermeister bestellt. Ein Amtsverweser hat alle Rechte eines Oberbürgermeisters mit Ausnahme des Stimmrechts im Gemeinderat.

Das Verwaltungsgericht Stuttgart wies die Klage einer Mitbewerberin zeitnah als unzulässig zurück. Ein anderer Mitbewerber zog seine Klage am Tag vor der mündlichen Verhandlung zurück. Im letzten Verfahren, das ein ehemaliges Mitglied des Stuttgarter Gemeinderats führte, wies das Verwaltungsgericht die Klage nach der mündlichen Verhandlung vom 23. November 2021 ab. Da die Zustellung des Urteils an den Kläger am 3. Dezember erfolgte, lief die Rechtsmittelfrist am 3. Januar 2022 um 24 Uhr ab.

Nach Mitteilung der Anwälte der Landeshauptstadt Stuttgart wurde innerhalb dieser Frist kein Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt. Damit ist das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 23. November 2021 rechtskräftig und somit auch die Wahl von Dr. Frank Nopper als Oberbürgermeister der Stadt Stuttgart. Sein bisheriges Amt als Amtsverweser, das auf seine Amtszeit als Oberbürgermeister angerechnet wird, endete kraft Gesetz mit Ablauf des 3. Januar 2022.

Der offizielle Akt mit der rein deklaratorischen Vereidigung und Verpflichtung von Oberbürgermeister Dr. Frank Nopper erfolgt in der nächsten Sitzung des Gemeinderats am 20. Januar 2022.