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StartAktuellDr. Frank Nopper rechtskräftig gewählter OB von Stuttgart

Dr. Frank Nopper rechtskräftig gewählter OB von Stuttgart

AktuellDr. Frank Nopper rechtskräftig gewählter OB von Stuttgart
Offizielle Vereidigung am 20. Januar

Stuttgart.| Dr. Frank Nopper hat am heutigen 4. Januar sein Amt als rechtskräftig volksgewählter Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Stuttgart angetreten. Als erste Amtshandlung leitete er den Verwaltungsstab „COVID-19“, danach unterzeichnete er die Tagesordnung für die nächste Sitzung des Gemeinderats am 20. Januar. Außerdem zeigte er seinen Amtsantritt per E-Mail beim Regierungspräsidium an. Damit ist er nun rechtskräftig volksgewähltes Oberhaupt Stuttgarts. OB Nopper sagte: „Ich arbeite ja schon seit Februar als Oberbürgermeister. Das Einzige, was mir fehlte, war das Stimmrecht im Gemeinderat.“ Fortan ist Nopper auch dazu berechtigt, die Amtskette zu tragen.

Nach der Oberbürgermeisterwahl am 29. November 2020 hatte die Wahlprüfungsbehörde die Gültigkeit der Wahl festgestellt. Gegen diese Entscheidung legten einige Mitbewerber beim Regierungspräsidium als zuständiger Rechtsaufsichtsbehörde Einspruch ein. Diese Einsprüche wies das Regierungspräsidium bereits im Einspruchsverfahren vollumfänglich zurück. In der Folge gingen drei Mitbewerber gegen die Entscheidung des Regierungspräsidiums gerichtlich vor und erhoben Verpflichtungsklagen beim Verwaltungsgericht Stuttgart.

Wegen der gerichtlichen Anfechtung der Wahl wurde Dr. Frank Nopper am 4. Februar 2021 vom Gemeinderat einstimmig zum Amtsverweser mit der Bezeichnung Oberbürgermeister bestellt. Ein Amtsverweser hat alle Rechte eines Oberbürgermeisters mit Ausnahme des Stimmrechts im Gemeinderat.

Das Verwaltungsgericht Stuttgart wies die Klage einer Mitbewerberin zeitnah als unzulässig zurück. Ein anderer Mitbewerber zog seine Klage am Tag vor der mündlichen Verhandlung zurück. Im letzten Verfahren, das ein ehemaliges Mitglied des Stuttgarter Gemeinderats führte, wies das Verwaltungsgericht die Klage nach der mündlichen Verhandlung vom 23. November 2021 ab. Da die Zustellung des Urteils an den Kläger am 3. Dezember erfolgte, lief die Rechtsmittelfrist am 3. Januar 2022 um 24 Uhr ab.

Nach Mitteilung der Anwälte der Landeshauptstadt Stuttgart wurde innerhalb dieser Frist kein Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt. Damit ist das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 23. November 2021 rechtskräftig und somit auch die Wahl von Dr. Frank Nopper als Oberbürgermeister der Stadt Stuttgart. Sein bisheriges Amt als Amtsverweser, das auf seine Amtszeit als Oberbürgermeister angerechnet wird, endete kraft Gesetz mit Ablauf des 3. Januar 2022.

Der offizielle Akt mit der rein deklaratorischen Vereidigung und Verpflichtung von Oberbürgermeister Dr. Frank Nopper erfolgt in der nächsten Sitzung des Gemeinderats am 20. Januar 2022.


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