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StartAktuellSilvester: Waffen‐ und Messerverbotszonen gelten bereits ab 18 Uhr

Silvester: Waffen‐ und Messerverbotszonen gelten bereits ab 18 Uhr

AktuellSilvester: Waffen‐ und Messerverbotszonen gelten bereits ab 18 Uhr

Stadt informiert über Sicherheitskonzept an Silvester

Stuttgart.| Das bestehende Verbot aus der Verordnung der Stadt Stuttgart zum Mitführen von Waffen und Messern wird für den Silvestertag zeitlich vorgezogen. Das Verbot tritt am 31. Dezember 2024 bereits um 18 Uhr in Kraft.

Verboten ist das Mitführen von Waffen und Messern mit feststehender oder feststellbarer Klinge mit einer Klingenlänge von mehr als vier Zentimetern im Cityring und im Stadtgarten. Das Waffen‐ und Messerverbot greift in den Zonen bereits zwei Stunden früher (18 Uhr statt 20 Uhr), weil die Abendkassen für die Silvesterveranstaltung am Schlossplatz um 19 Uhr öffnen.

Für eine sichere Silvesterfeier gibt es außerhalb des Veranstaltungsgeländes wieder ein Pollersystem und mobile Sperren wie bei allen Großveranstaltungen in Stuttgart. Wie jedes Jahr werden an Silvester mehr Polizeikräfte in der Innenstadt eingesetzt. Nach den Vorfällen in Magdeburg sind alle Kräfte zusätzlich sensibilisiert. Das Sicherheitskonzept des Veranstalters (in.Stuttgart) ist mit der Polizei und dem Amt für öffentliche Ordnung abgestimmt. Der Schlossplatz wird wegen der Silvesterfeier um 17 Uhr gesperrt. Einlass ist ab 20 Uhr. Der Veranstalter bittet Besucherinnen und Besucher der Silvesterfeier genug Zeit für die Einlasskontrollen einzuplanen.

Hintergrund zur Verbotszone

Durch die Verordnung sind zwei Waffen‐ und Messerverbotszonen definiert. Ein Bereich erstreckt sich vom Hauptbahnhof bis zum Finanzamt am Rotebühlplatz und vom Haus der Wirtschaft bis zum Leonhardsviertel beziehungsweise der Staatsgalerie. Der zweite Bereich umfasst den Stadtgarten und sein direktes Umfeld. In den beiden Bereichen der Innenstadt sind zusätzlich zu den allgemein bestehenden Verboten des Waffengesetzes weitere Gegenstände nicht erlaubt – insbesondere Messer mit fester oder feststellbarer Klinge und einer Klingenlänge von über vier Zentimetern.

Zeitlich begrenzt sind die Waffenverbotszonen auf die Abend‐ und Nachtstunden von Freitagen, Samstagen und Tagen vor Feiertagen: jeweils von 20 Uhr bis 6 Uhr am nächsten Morgen.

Die zentralen Punkte sind auf der Internetseite der Stadt Stuttgart zusammengestellt unter:  www.stuttgart.de/waffenverbotszone.


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