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StartLebenRatgeberKürzungen bei unfallbedingtem Verdienstausfall möglich

Kürzungen bei unfallbedingtem Verdienstausfall möglich

LebenRatgeberKürzungen bei unfallbedingtem Verdienstausfall möglich

Unfallopfer müssen die entstandenen körperlichen und psychischen Beeinträchtigungen angemessen behandeln lassen. Andernfalls erhalten sie unter Umständen ihren unfallbedingten Verdienstausfall nicht voll ersetzt. Die Württembergische Versicherung, ein Unternehmen der Wüstenrot & Württembergische-Gruppe, weist auf ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig (7 U 134/16) hin.

Ein Motorradfahrer erlitt bei einem von einem PKW-Fahrer verschuldeten Unfall einen mehrfachen Oberschenkelbruch, was einen mehrwöchigen Krankenhausaufenthalt erforderlich machte. Schon bald stellten sich auch depressive Störungen ein, die sich im Laufe der Jahre verstärkten. Die Depression führte schließlich dazu, dass er seinen Beruf aufgeben musste und eine Rente wegen vollständiger Erwerbsunfähigkeit erhielt. Er verlangte vom Unfallgegner und dessen Haftpflichtversicherung neben dem Schmerzensgeld vollen Ausgleich für seinen Verdienstausfall.

Das Gericht ging zwar aufgrund des Gutachtens eines Sachverständigen davon aus, dass die Depression und die nachfolgende Arbeitsunfähigkeit auf den Unfall zurückzuführen sei. Dennoch gab es der Klage nur teilweise statt und sprach dem Motorradfahrer für die 20 Jahre bis zum Erreichen des Ruhestandsalters nur 25 Prozent des Verdienstausfalls als Schadensersatz zu. Das Unfallopfer habe es nämlich versäumt, durch eine angemessene Behandlung der Depression seine Erwerbsfähigkeit wieder herzustellen. Damit habe er seine Pflicht verletzt, den Schaden so weit als möglich zu mindern. Werde eine Depression länger als zwei Jahre nicht behandelt, habe dies einen „dominierenden Einfluss“ darauf, dass die Erkrankung chronisch wird, so das Gericht. Eine angemessene psychiatrische und psychotherapeutische Behandlung hätte dagegen zu einer positiven Veränderung des Befindens und des Leistungsniveaus geführt. Es wäre daher dem Unfallgeschädigten mit großer Wahrscheinlichkeit möglich gewesen, mit der Zeit wieder für vier bis sechs Stunden am Tag in einer nicht zu belastenden Tätigkeit zu arbeiten.


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