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StartLebenRatgeberVordrängeln bei roter Ampel kann den Führerschein kosten

Vordrängeln bei roter Ampel kann den Führerschein kosten

LebenRatgeberVordrängeln bei roter Ampel kann den Führerschein kosten

Immer wieder drängeln sich Autofahrer an Kreuzungen vor, indem sie eine vor einer roten Ampel wartende Autoschlange auf der freien Nachbarspur überholen, dann die Spur wechseln und vor den wartenden Fahrzeugen in die Kreuzung hineinfahren. Die Württembergische Versicherung, ein Unternehmen der Wüstenrot & Württembergische-Gruppe (W&W), teilt mit, dass ein solches Fahrmanöver nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg (3 Ss OWi 1698/18) dem Überfahren einer roten Ampel gleichkommt. Es ist deshalb mit einem empfindlichen Bußgeld und einem Fahrverbot von einem Monat zu ahnden.

Ein Autofahrer fuhr auf einer geradeaus führenden Spur auf eine Kreuzung zu und wechselte in der Kreuzung auf die links abbiegende Nachbarspur. Dabei überholte er eine Autoschlange, die auf der linken Abbiegespur vor einer roten Ampel wartete. In der Kreuzung ließ der Autofahrer den Gegenverkehr passieren und fuhr dann nach links weiter. Dafür erhielt er eine Geldbuße von 305 Euro und ein Fahrverbot von einem Monat, da er verbotenerweise eine rote Ampel überfahren habe. Der Autofahrer erhob Einspruch, kam damit aber vor Gericht nicht durch.

Laut der Entscheidung des zuständigen Oberlandesgerichts Bamberg war das Überholmanöver genauso gefährlich, wie wenn der Autofahrer auf der linken Spur über die rote Ampel in die Kreuzung hinein gefahren wäre. Der Autofahrer musste dabei erkennen, dass es nicht den Verkehrsregeln entsprechen konnte, wenn er eine an einer roten Ampel wartende Autoschlange überholte, um sich vor ihr einzureihen. Laut dem Bußgeldkatalog hängen Fahrverbot und die Höhe des Bußgeldes davon ab, ob andere Verkehrsteilnehmer gefährdet wurden und ob die Ampel vor mehr oder weniger als einer Sekunde auf Rot umgeschaltet hatte. Da im entschiedenen Fall die Ampel schon länger als eine Sekunde Rot anzeigte, musste ein Fahrverbot von einem Monat ausgesprochen werden, auch wenn niemand zu Schaden kam.


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