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StartLebenRatgeberVermieter muss bei Wasserschaden Tapete ersetzen

Vermieter muss bei Wasserschaden Tapete ersetzen

LebenRatgeberVermieter muss bei Wasserschaden Tapete ersetzen

Kommt es in einem Mietshaus zu einem Wasserschaden, werden immer wieder auch darunterliegende Wohnungen in Mitleidenschaft gezogen. Häufig sind dann neue Tapeten notwendig. Die Mieter können sich dabei an ihre Vermieter halten, die auftretende Mängel beseitigen müssen. Die Württembergische Versicherung, ein Unternehmen der Wüstenrot & Württembergische-Gruppe, weist auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt/Main (10 U 8/18) hin.

Durch die unsachgemäße Reparatur eines Wasserhahns trat in einer vermieteten Wohnung Wasser aus und drang über Decken und Wände in die darunterliegende Wohnung. Dort wurde die Tapete erheblich beschädigt. Deren Mieter verklagte die Mieterin der oberen Wohnung, ihm die Kosten von rund 6.500 Euro für eine Neutapezierung zu ersetzen. Die Klage wurde abgewiesen.

Laut dem Urteil kann sich ein Mieter in einem solchen Fall nur an seinen Vermieter halten. Dieser muss auftretende Mängel in der Wohnung beseitigen, auch wenn dafür Dritte verantwortlich sind, bei denen sich der Vermieter schadlos halten kann. Mieter könnten nur dann einen Schaden selbst geltend machen, wenn der ihnen gehörende Hausrat beschädigt wird. Die beschädigte Tapete sei jedoch wesentlicher Bestandteil des Gebäudes und damit Teil des Gebäudeeigentums. Die Württembergische Versicherung rät daher Vermietern zum Abschluss einer Wohngebäudeversicherung, die Leitungswasserschäden einschließt.


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