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StartLebenRatgeberVerstoß gegen das Waffengesetz

Verstoß gegen das Waffengesetz

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Warnhinweise

Weinstadt.| Nicht selten werden bei Wohnungsauflösungen oder nach Todesfällen Waffen aufgefunden. So erging es auch unlängst einer Frau aus Weinstadt. Kurzer Hand fuhr sie mit den waffenscheinpflichtigen Waffen ihres verstorbenen Ehemanns zur nächsten Polizeidienststelle, um diese dort abzugeben. Grundsätzlich bedarf aber das “Führen einer Schusswaffe” außerhalb des befriedeten Besitztums einer waffenrechtlichen Erlaubnis. Was die Frau aber wohl nicht wusste: Auch die Fahrt vom Wohnort zur Polizeidienststelle zur Abgabe der Waffen bei einer amtlichen Behörde stellt bereits ein solches “Führen einer Waffe” im Sinne des Waffengesetzes ohne Erlaubnis dar, weshalb die Beamten ein Strafverfahren gegen die Frau einleiteten. Nach Abschluss der Ermittlungen wird nun die Staatsanwaltschaft Stuttgart den Vorfall abschließend bewerten.

Daher der dringende Appell der Polizei an alle Bürgerinnen und Bürger, die beim Ausräumen einer Wohnung eine Schusswaffe oder sonstige erlaubnispflichten Waffen finden: Bringen Sie diese nicht selbst zur Polizei, sondern rufen Sie bei Ihrer örtlichen Polizeidienststelle oder der zuständigen Waffenbehörde beim Landratsamt an und melden den Fund! Ansonsten besteht die Gefahr, dass Sie einen Verstoß gegen das Waffengesetz begehen!


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