Hund bleibt bei Trennung der Herrchen bei Hauptbezugsperson

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Trennen sich Eheleute, sollten sie sich möglichst rasch darüber verständigen, wer den gemeinsamen Hund behält. Werden sie sich nicht einig, können sie das Familiengericht anrufen. Dieses muss darauf abzielen, dass das Wohl des Hundes gewahrt bleibt, und dabei berücksichtigen, wer zuletzt die Hauptbezugsperson war. Die Württembergische Versicherung, ein Unternehmen der Wüstenrot & Württembergische- Gruppe (W&W), verweist auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg (11 WF 141/18).

Nach dem Auszug einer Ehefrau aus der Ehewohnung verblieb der gemeinsam angeschaffte Hund beim Mann. Erst gut zwei Jahre später verlangte sie gerichtlich, den Hund zu bekommen. Das Oberlandesgericht Oldenburg sah dies als unberechtigt an und lehnte die beantragte Prozesskostenhilfe ab.

Laut der Entscheidung sei zu berücksichtigen, dass Hunde Beziehungen zu Menschen aufbauen und unter einem Verlust leiden. Daher sei entscheidend, wer zuletzt für den Hund die hauptsächliche Bezugsperson war. Dies war seit der Trennung der Eheleute ausschließlich der Mann. Mit dem Wohl des Hundes wäre es daher nicht zu vereinbaren, ihn vom Mann zu trennen, zumal Mängel bei der Versorgung des Hundes nicht erkennbar waren. Dagegen komme es nicht mehr darauf an, wer sich während des Zusammenlebens der Eheleute überwiegend um den Hund gekümmert hat.


Neuer günstiger VVS-Tarif ab 1. April

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2019: keine Tariferhöhung

Stuttgart.| Gute Nachricht: Beim VVS gibt es im Januar 2019 keine Tariferhöhung. Die Verkehrsunternehmen im VVS verzichten im Vorfeld der Tarifzonenreform auf eine Preisanpassung.

Am 1. April 2019 tritt der neue VVS-Tarif in Kraft. Die Zonen 10 und 20 in der Landeshauptstadt werden zur künftigen Tarifzone 1 zusammen gelegt. Hinzu kommt, dass die Sektorengrenzen in den Außenringen wegfallen und die beiden Außenringe 60 und 70 zur neuen Tarifzone 5 zusammengefasst werden.

Durch die Änderungen wird der Fahrpreis für viele Fahrgäste um 25 bis 30 Prozent günstiger. Manche Stammkunden sparen sogar 200 bis 300 Euro im Jahr. Dabei wird es nicht nur für diejenigen preiswerter, die aus dem Verbund in die Stuttgarter City pendeln, sondern auch für diejenigen, die auf tangentialen Verbindungen unterwegs sind, zum Beispiel von Esslingen zum Flughafen.

Zwar werden künftig nicht alle Fahrgäste günstiger fahren, es wird jedoch niemand schlechter gestellt.


2018 schon vier Tonnen illegaler Drogen vernichtet

  • Schwerer Schlag gegen den internationalen Drogenschmuggel
  • GER Stuttgart stellt 100 Kilogramm Kokain im Hamburger Hafen sicher

Stuttgart.| In einer lange und präzise geplanten Aktion gelang den Ermittlern der GER Stuttgart in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Stuttgart – Abteilung für organisierte Kriminalität – ein Schlag gegen die internationale Kokainmafia. Vorangegangen waren monatelange verdeckt geführte Ermittlungen. Diese führten mit der Sicherstellung von rund 100 Kilogramm Kokain zu einer der größten Sicherstellungsmengen bundesweit in diesem Jahr. Den bisherigen Ermittlungen zufolge planten die international agierenden Täter die langfristige und regelmäßige Einfuhr großer Mengen Kokain von Südamerika nach Deutschland per Schiff oder per Flugzeug. Hierzu hatten sie das Rauschgift in Bananenkisten auf einem aus Ecuador kommenden Frachtschiff versteckt. Weitere Lieferungen sollten folgen. Den Ermittlern gelang es das Frachtschiff zu identifizieren und bei seiner Anlandung im Hamburger Hafen zu durchsuchen. Dabei wurden insgesamt102 Pakete mit weißem Pulver, jedes etwa 1 kg schwer, entdeckt und sichergestellt. Parallel wurde ein 38- jähriger Tatverdächtiger festgenommen, als er im Begriff war, das Kokain zu übernehmen. Das Kokain hat einen Marktwert von etwa sechs Millionen Euro. Ein Teil des Kokains hätte direkt in Hamburg an bislang noch nicht identifizierte Abnehmer verkauft werden sollen.

„Wir haben es hier mit hochkarätiger organisierter Rauschgiftkriminalität mit internationalen Bezügen zu tun, die feste Strukturen und Hierarchien aufweist“, so Ralf Keppler, Leiter der Abteilung Organisierte Kriminalität beim Landeskriminalamt

Baden-Württemberg. „Um diese Strukturen aufzudecken braucht es intensive internationale Ermittlungen und einen langen Atem“, so Keppler weiter.

Den Beginn nahmen die umfassenden, international geführten Ermittlungen im April dieses Jahres. Auf die Spur des am 13. Dezember 2018 festgenommenen Marokkaners kamen die Ermittler durch verdeckte Maßnahmen. Täterkontakte fanden in Deutschland, Belgien und Marokko statt. Die Täter nutzten ausschließlich kryptierte Kommunikationsmittel, um polizeiliche Maßnahmen zu verhindern.

An den intensiven Ermittlungen und der Festnahme waren auch Ermittler der Polizeipräsidien Bonn und Hamburg, Zollfahnder des ZFA Hamburg und der GER Hamburg sowie Spezialkräfte des Polizeipräsidiums Einsatz beteiligt.

Im Anschluss an die Festnahme erfolgten Durchsuchungsmaßnahmen im Raum Bonn und Hamburg am Wohnsitz und der Arbeitsstelle des Festgenommenen. Hierbei wurden Beweismittel wie Mobiltelefone, ein Notebook und schriftliche Unterlagen sichergestellt, die aktuell ausgewertet werden. „Die Ermittlungen konzentrieren sich jetzt auf die Identifizierung von Mittätern und Hinterleuten sowie auf den Bestimmungsort des Kokains“, erklärte Ralf Keppler am 28. Dezember 2018 in Stuttgart. Der in Untersuchungshaft befindliche mutmaßliche Rauschgifthändler macht bislang keine Angaben.

Trotz vielfältiger Herausforderungen setzt die Polizei in Baden-Württemberg weiterhin einen erfolgreichen Schwerpunkt in der Bekämpfung des illegalen Drogenhandels.

Im Jahr 2017 waren die Ermittlungsverfahren wegen illegalen Handels mit Betäubungsmitteln um 6,1 Prozent auf 7.408 Fälle angestiegen. 1.309 dieser Fälle (plus 21,1%) entfielen auf den gewerbsmäßigen Handel mit Drogen in nicht geringer Menge. Insgesamt 7.030 Tatverdächtige konnten identifiziert und angezeigt werden. Auch für 2018 zeichnet sich ein weiterer Anstieg der Ermittlungsverfahren ab. Zudem wurden allein in diesem Jahr vom Landeskriminalamt Baden-Württemberg fast vier Tonnen illegaler Drogen vernichtet.


Waffenfund in Plankstadt – vierter Tatverdächtiger festgenommen und in Haft

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Stuttgart.Wie berichtet, waren drei Tatverdächtige wegen Verdachts des illegalen Waffenbesitzes und der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat festgenommen worden. Sie befinden sich in Untersuchungshaft.

In den Abendstunden des 22. Dezembers 2018 wurde ein weiterer Tatverdächtiger bei seiner Einreise am Frankfurter Flughafen auf Grund eines bereits zuvor von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe erwirkten Haftbefehls durch LKA-Ermittler festgenommen. Es handelt sich dabei um den 53-jährigen Bruder des bereits in Haft sitzenden 49-Jährigen. Er war im Laufe der Ermittlungen ins Visier der Ermittler geraten, weil er im Verdacht steht, in die Übergabe bzw. Verwahrung der aufgefundenen Kriegswaffe mit eingebunden gewesen zu sein.

Der Festgenommene wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft Karlsruhe heute dem zuständigen Haftrichter vorgeführt, der den Vollzug der Untersuchungshaft anordnete. Er wurde in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Nach wie vor laufen die Ermittlungen zu den Hintergründen, in intensiver Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Mannheim, auf Hochtouren.


Waffenfund im Rhein-Neckar-Kreis – alle drei Tatverdächtigen in Haft

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Stuttgart: Wie gestern berichtet, waren drei Tatverdächtige wegen Verdachts des illegalen Waffenbesitzes und der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat festgenommen worden. Ein Wohnanwesen samt Grundstück in Plankstadt/Rhein-Neckar-Kreis wurde im Laufe des 20. Dezember 2018 mit Hilfe der Feuerwehr und des Technischen Hilfswerkes durchsucht. Hierbei waren auch Entschärfer und Beamte der Tatortgruppe des Landeskriminalamts beteiligt. Die Maßnahmen dauerten bis in die späten Abendstunden. Weitere Waffen, Munition, andere gefährliche Gegenstände oder Beweismittel konnten bei den aufwändigen Durchsuchungsmaßnahmen nicht aufgefunden werden.

Die drei Tatverdächtigen wurden auf Antrag der Staatsanwaltschaft Karlsruhe dem zuständigen Haftrichter vorgeführt, der den Vollzug der Untersuchungshaft anordnete. Sie wurden in Justizvollzugsanstalten eingeliefert. Die Ermittlungen zur Motivlage, zur Beschaffung der Kriegswaffe und deren möglicherweise geplanter Verwendung, dauern an.


 

Stuttgart 21: Ausgeschalte Kelchstütze vermittelt ersten Eindruck von der künftigen Bahnsteighalle

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Stuttgart.| Die DB Projekt Stuttgart–Ulm GmbH hat im Rahmen von Stuttgart 21 an der ersten Kelchstütze des künftigen Hauptbahnhofs die letzten Schalelemente demontiert. Damit besteht freie Sicht auf ein im Rohbau fertiggestelltes Bauteil des künftigen Bahnhofsdachs. Zu sehen ist auch die Öffnung für eines der Lichtaugen, die zum Blickfang des künftigen Bahnhofs werden sollen.

Die weißen Hilfsstützen sind notwendig, bis die so genannten Schwindgassen, die Zwischenräume zu den noch zu bauenden benachbarten Kelchen, verschlossen sind und die Schalenkonstruktion hergestellt ist. Betoniert ist auch der Blütenkranz des Kelchs, die Hutze. Durch diese derzeit mit einer lichtdurchlässigen Plane versehenen Öffnung dringt Tageslicht nach unten, so dass ein erster Eindruck von der künftigen Bahnsteighalle entsteht. Die Plane dient als provisorischer Wetterschutz sowie als Absturzsicherung.

Die Betonage des nächsten Kelchs zwischen dem Bonatzbau, dem Querbahnsteig des Hauptbahnhofs und den Verbindungsstegen ist bis etwa Februar 2019 geplant. Die unteren Abschnitte aller 28 Kelchstützen, die Kelchfüße, sollen bis 2021 hergestellt sein. Das Ende des Rohbaus der kompletten Stützen peilt die Bahn bis in etwa vier Jahren an.

Zahlen und Daten zum Bau der Kelchstützen:

– Höhe eines Kelchfußes: sechs Meter
– Höhe eines gesamten Kelchs: zwölf Meter
– Durchmesser eines Kelchs: rund 32 Meter
– Menge des Bewehrungsstahls: rund 33.000 einzeln vermessene – Streben
– Betonmenge Kelchfuß: rund 35 Kubikmeter
– Betonmenge Kelchblüte: zwischen 700 und 800 Kubikmeter
– Geschalte Fläche: circa 1000 Quadratmeter

Der Bau des künftigen Bahnhofs nahm im Jahr 1997 im Rahmen eines Realisierungswettbewerbs seinen Anfang. Das 32-köpfige Preisgericht wählte damals aus 126 eingereichten Vorschlägen einstimmig den Entwurf des Büros ingenhoven architects.

Von der Atmosphäre, die sich später einmal unter dem künftigen Bahnhofsdach einstellen wird, können sich die Bürgerinnen und Bürger vom 4. bis 6. Januar 2019 bei den Tagen der offenen Baustelle selbst ein Bild machen.


Ausspähungsverdacht an Flughäfen nach Durchsuchungen nicht erhärtet

Keine weiteren Anhaltspunkte für eine Gefährdung

Im Zusammenhang mit Informationen über mögliche Ausspähungen oder Anschlagsvorbereitungen auf Flughäfen in Deutschland oder Frankreich wurden am Freitagmorgen die Wohnungen eines 28-jährigen Mannes in Baden-Württemberg und eines 48-jährigen Mannes in Nordrhein-Westfalen durchsucht. Aus den Durchsuchungen ergaben sich keine Anhaltspunkte für die Vorbereitung eines islamistisch-terroristischen Anschlags. Die Personen waren nach Hinweisen auf eine mögliche Ausspähung von Flughäfen und einer verdächtigen Internetkommunikation ins Visier der Ermittler geraten.

Wie bereits berichtet, waren in Baden-Württemberg am Flughafen Stuttgart und auch an den Flughäfen Mannheim, Karlsruhe/Baden-Baden und Friedrichshafen die Sicherheitsvorkehrungen der Bundespolizei und der Landespolizei deutlich erhöht worden. Kräfte der lokalen Polizeipräsidien wurden hierbei von Kräften des Polizeipräsidiums Einsatz unterstützt. Diesen Maßnahmen lagen folgende Verdachtsmomente zugrunde:

Am 12. Dezember 2018 waren am Flughafen Stuttgart zwei Männer ohne Reisegepäck beobachtet worden, die offenbar die Kontrollmaßnahmen am Terminal 2 auffällig beobachtet hatten, weshalb der begründete Verdacht bestand, dass der Flughafen ausgespäht werden sollte. Parallel hierzu wurde bekannt, dass am 13. Dezember 2018 am Flughafen Charles de Gaulle in Paris ein ähnlicher Vorgang beobachtet wurde, bei dem ebenfalls zwei Männer aufgefallen sein sollen. Außerdem war über andere Sicherheitsbehörden bekannt geworden, dass sich aus einem Chat eines Unbekannten Hinweise auf mögliche Anschlagsplanungen ergeben hatten.

Ein Zusammenhang der Vorfälle konnte zunächst nicht ausgeschlossen werden. Dies hat sich durch intensive, nahezu rund um die Uhr geführte Ermittlungen des Landeskriminalamts Baden-Württemberg in enger Zusammenarbeit mit dem Bundeskriminalamt und dem nordrhein-westfälischen Landeskriminalamt nicht bestätigt.

Nach den jetzt vorliegenden Erkenntnissen steht die Beobachtung am Stuttgarter Flughafen in keinem Zusammenhang mit möglichen Anschlagsplanungen oder islamistischen Aktivitäten. Tatsächlich hatten die zwischenzeitlich identifizierten Männer eine ebenfalls namentlich bekannte Frau zum Flughafen gebracht, sich längere Zeit in der Abflughalle aufgehalten und waren verdächtig erschienen, weil sie aufmerksam verfolgt hatten, wie die Frau durch die Sicherheitskontrolle ging.

Die Überprüfung des 48-jährigen, deutschen Staatsangehörigen aus Aachen mit marokkanischen Wurzeln, dessen Fahrzeug am 13. Dezember 2018 am Pariser Flughafen aufgefallen war, ergab ebenfalls keine Hinweise auf einen geplanten Anschlag. Zunächst vermutete Verbindungen zwischen dieser Person und dem 28-Jährigen aus der Ortenau bestehen nicht.

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hatte aufgrund dieser Erkenntnisse ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat gem. § 89 a StGB gegen insgesamt vier Beschuldigte eingeleitet. Nach den zwischenzeitlich gewonnenen Erkenntnissen bestehen jedoch begründete Zweifel an der Ernsthaftigkeit der dem Anfangsverdacht zugrundeliegenden Internetkommunikation. Nach dem aktuellen Stand der Ermittlungen besteht auch keine Verbindung zwischen den beiden vermeintlichen Ausspähungen an den Flughäfen.

Bei keinem der überprüften Männer handelt es sich um einen sogenannten Gefährder. Die teilweise hierzu ohne behördliche Bestätigung schon am Donnerstag in den Medien veröffentlichten Berichte sind nicht zutreffend. In Absprache mit den zuständigen regionalen Polizeipräsidien und der Bundespolizei sollen sukzessive auch die erhöhten polizeilichen Sicherheitsmaßnahmen an den Flughäfen auf ein Normalmaß reduziert werden. Die besondere Aufbauorganisation beim Polizeipräsidium Reutlingen wird am heutigen Tage aufgelöst.


Am Fahrradbarometer wird bald der millionste Radfahrer erwartet

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Stuttgart.| Wer zurzeit am Fahrradbarometer an der König-Karls-Brücke vorbeifährt, kann sehen, dass der Zähler fast bei einer Million angelangt ist. Über 983.000 Radler sind in diesem Jahr bereits an der Zählstelle vorbeigefahren, und trotz der kalten Jahreszeit kommen täglich fast 2000 weitere dazu. „Vielleicht knacken wir die Millionenmarke noch 2018“, spekuliert Bürgermeister Peter Pätzold. „Einen Rekord haben wir auf jeden Fall schon sicher, denn in Stuttgart sind mehr Leute mit dem Rad unterwegs als je zuvor.“

An den Dauerzählstellen ist die Zahl der Radfahrer gegenüber dem Vorjahr stark gestiegen. An der König-Karls-Brücke kletterte der Wert um 20 Prozent nach oben, in der Böblinger Straße sogar um 26 Prozent. „Die Zahlen bestätigen uns, dass die Radlerinnen und Radler auf dem Vormarsch sind. Ein gutes Zeichen und vor allem eine Motivation, die Bemühungen zu verstärken und das Radfahren in Stuttgart weiter zu verbessern“, erläutert der Bürgermeister. Im neuen Jahr springen die Zähler wieder auf null. Zehn Tage bleiben also noch, damit wir die Million erreichen“, meint Peter Pätzold.


Luftreinhaltung: Stuttgart hält Feinstaubwerte dieses Jahr erstmals ein

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OB Kuhn: „Das ist ein guter Tag für die Gesundheit der Bürger“

Stuttgart.| In der Landeshauptstadt Stuttgart sind in diesem Kalenderjahr nach den vorläufigen Messungen der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) die gesetzlich vorgegebenen Grenzwerte für Feinstaub erstmals eingehalten worden. Oberbürgermeister Fritz Kuhn sagte am Freitag, 21. Dezember: „Das ist ein guter Tag für die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger in Stuttgart. Ich danke allen, die durch ihr überlegtes Mobilitätsverhalten dazu beigetragen haben.“

Die Stadt Stuttgart war am 15. Oktober 2018 in die vierte Feinstaubalarm-Periode gestartet. Die Kampagne steht unter dem Motto: „Gemeinsam für saubere Luft – Stuttgart steigt um“. Geplantes Ende der Feinstaubalarm-Periode ist am 15. April 2019.

In den Weihnachtsferien wird die Stadt Stuttgart wegen des erfahrungsgemäß geringeren Verkehrsaufkommens keinen Feinstaubalarm ausrufen. Die Alarm-Phase pausiert von Freitag, 21. Dezember, 24 Uhr bis Sonntag, 6. Januar. Im neuen Jahr könnte der Alarm erstmals wieder am Samstag, 5. Januar 2019, ausgelöst werden. Der erste mögliche Alarmtag im Jahr 2019 wäre dann Montag, 7. Januar, ab 0 Uhr.

Oberbürgermeister Kuhn sagte: „Mit dem Feinstaubalarm hat ein Umdenken in Stuttgart stattgefunden: Die Menschen diskutieren über die Luft in ihrer Stadt und sie nutzen immer öfter Alternativen zum Auto. Das beweisen nicht zuletzt die steigenden Fahrgastzahlen im ÖPNV.“ Die Verbesserung der Feinstaubwerte sei darüber hinaus auch auf die vielen einzelnen Maßnahmen der Stadt zurückzuführen, so der OB weiter: „Wir haben in unserer Anstrengung nie nachgelassen. Das zeigt jetzt Wirkung. Hervorzuheben sind hier unsere Investitionen in den öffentlichen Nahverkehr, die Maßnahmen zur Verkehrsverstetigung, zur Stadtbegrünung oder der große Erfolg des Jobtickets.“

Nach Ablauf der aktuellen Feinstaubalarm-Periode und den Erfahrungen mit dem Winter werde im April zu prüfen sein, wie es mit dem Feinstaubalarm weitergehen wird. Kuhn: „Um das Erreichte nicht zu verspielen, bleibt es bei meinem Appell an die Stuttgarter und die Pendler in der Region: Überlegen Sie, ob es immer das Auto sein muss oder ob Sie nicht auf umweltfreundliche Verkehrsmittel umsteigen können.“

Oberbürgermeister Kuhn erklärte weiter: „Der Grenzwert für Stickstoffdioxid wird nach wie vor noch überschritten. Deshalb führt das Land zum 1. Januar ein stadtweites Verkehrsverbot für Diesel Euro 4 und schlechter ein. Unser Ziel ist es, ein Fahrverbot für Diesel Euro 5 zu verhindern. Das Gebot der Stunde lautet daher: Die Automobilindustrie und der Bund müssen so schnell wie möglich technische Nachrüstungen anbieten und zulassen. Ich fürchte, sonst können wir den Grenzwert bei Stickstoffdioxid 2019 nicht einhalten. In Berlin wurde da zu lange geredet anstatt zu handeln.“

Überschreitungstage bei Feinstaub gehen stetig zurück
Bislang sind im Jahr 2018 an der Messstelle Neckartor 20 Überschreitungstage gravimetrisch gemessen und von der LUBW bestätigt worden. An diesen Tagen lag die Feinstaubkonzentration über dem zulässigen Tagesmittelwert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft. Am 16. Dezember könnte die Auswertung der kontinuierlichen – also vorläufigen – Messung noch zu einer Überschreitung des Grenzwerts führen. Erlaubt sind 35 Überschreitungstage pro Kalenderjahr – wozu es im Jahr 2018 nicht mehr kommen kann.

An insgesamt 67 Tagen hat die Stadt Stuttgart im Jahr 2018 bisher Feinstaubalarm ausgerufen (2017 waren es 62 Tage). Davon waren 17 Tage tatsächlich auch Überschreitungstage (2017 waren es 32 Tage). Der Feinstaubalarm dient dazu, die Anzahl an Überschreitungstagen zu verringern.

Im Vergleich zu den Vorjahren gehen die Feinstaubwerte deutlich zurück: So wurden 2017 nur noch 41 Überschreitagstage Am Neckartor gemessen – bereits abgezogen Streusalz (4 Tage) und natürliche Quellen (0 Tage). 2016 waren es noch 58 Überschreitungstage. An allen weiteren Messstellen im Stuttgarter Stadtgebiet werden die Vorgaben für die Feinstaub-Grenzwerte schon erfüllt. Der Feinstaub- Jahresmittelwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft wird ohnehin an allen Messstationen eingehalten.

Maßnahmen zur Luftreinhaltung in Stuttgart
Die Stadt Stuttgart hat in den vergangenen Jahren eine Vielzahl an Maßnahmen ergriffen, um die Luftqualität im Stadtgebiet zu verbessern. Dazu gehört die massive Förderung des öffentlichen Nahverkehrs, die Einführung der Umweltzone, das LKW- Durchfahrtsverbot, die intensive Förderung des Fuß- und Radverkehrs, das Jobticket, verstärkte Maßnahmen zur Verkehrsverflüssigung, mehr Stadtgrün für das Stadtklima sowie der Feinstaubalarm.

Nach dem Beschluss des Ausschusses für Umwelt und Technik wird die „Straßenreinigung Feinstaub“ in der Feinstaubalarm-Periode 2018/19 fortgesetzt. Die Fahrspuren und Gehwege rund um das Neckartor werden von Sonntag bis Freitag

zwischen 22 und 5 Uhr bis zum Ende der Feinstaubalarm-Periode intensiv gereinigt. Die Koordination der Straßenreinigung übernimmt – wie schon in der vergangenen Saison – DEKRA.

Des Weiteren testen das Unternehmen MANN+HUMMEL, das Land Baden- Württemberg und die Landeshauptstadt Stuttgart ab Januar 2019 in einem Pilotprojekt die Wirkung von sogenannten Luftfiltersäulen. 17 solcher Säulen sind entlang eines 350 Meter langen Straßenabschnitts am Stuttgarter Neckartor aufgestellt worden. Sie sollen den Feinstaub aus der angezogenen Umgebungsluft ziehen und so dazu beitragen, die Feinstaubbelastung zu reduzieren.

Um noch mehr Menschen zum Umstieg auf den öffentlichen Nahverkehr zu bewegen, ist vom 15. Oktober 2018 bis 31. März 2019 erneut ein kostengünstiges UmweltTagesTicket (= TagesTicket für 1 Person) erhältlich. Das UmweltTagesTicket, das bereits in der vergangenen Alarm-Periode sehr gut angenommen wurde, wird in drei Preisstufen ausgegeben: für eine bis zwei Zonen, für drei bis vier Zonen und ab fünf Zonen für das gesamte Netz. Das günstige Ticketangebot führt zu Mindereinnahmen beim VVS von ca. 1,9 Millionen Euro. Stadt und Land teilen sich die Kosten je zur Hälfte.

Seit dem Fahrplanwechsel im Dezember 2018 gibt es zudem eine neue Stadtbahnlinie: Die U16 fährt auf der Strecke Giebel – Feuerbach – Pragsattel – Wilhelmsplatz Bad Cannstatt – Augsburger Platz – Fellbach. Die U16 entlastet die stark nachgefragten Streckenabschnitte der U13 und der U1. Neben dem X1, der Bad Cannstatt mit der Stuttgarter Innenstadt verbindet, ist eine zweite Schnellbuslinie an den Start gegangen: Der X2 verbindet fortan Leonberg mit der Stuttgarter Innenstadt und fährt von Montag bis Freitag zwischen 6 Uhr und 20.30 Uhr im 30-Minuten-Takt.

Hintergrund Feinstaubalarm
Bei Feinstaubalarm rufen Stadt und Land die Bevölkerung in Stuttgart und in der Metropolregion dazu auf, das Auto möglichst in Stuttgart nicht zu nutzen und auf umweltfreundliche Verkehrsmittel umzusteigen oder Fahrgemeinschaften zu bilden. Zudem ist bei Feinstaubalarm der Betrieb von sogenannten Komfort-Kaminen, die nicht der Grundversorgung, sondern nur als zusätzliche Wärmequelle dienen, untersagt. Die vom Land erlassene Verordnung zum Betriebsverbot für Komfort- Kamine (Luftqualitätsverordnung-Kleinfeuerungsanlagen) gilt an Tagen mit Feinstaubalarm während der gesamtem Periode bis zum 15. April 2019.

Feinstaubalarm wird ausgelöst, sobald der Deutsche Wetterdienst (DWD) an mindestens zwei aufeinanderfolgenden Tagen ein stark eingeschränktes Austauschvermögen der Atmosphäre prognostiziert. Durch die austauscharme Wetterlage besteht die Gefahr von Überschreitungen der Grenzwerte für Feinstaub. Vor allem im Winterhalbjahr können häufiger Wetterbedingungen herrschen, die eine

Anreicherung der Luft mit Schadstoffen begünstigen. Diese austauscharmen Wetterlagen verhindern die Verteilung und den Abtransport der Luftschadstoffe in die Atmosphäre.

Der Feinstaubalarm wird mit einem Tag Vorlauf bekannt gegeben, sodass sich Autofahrer rechtzeitig Mobilitätsalternativen suchen können. Medien und Öffentlichkeit werden im Falle eines Feinstaubalarms täglich etwa zwischen 13 und 14 Uhr über Beginn, Fortgang und Ende des Alarms informiert. Zudem informiert die Stadt umgehend über ihre Social-Media-Kanäle www.facebook.com/Stadt.Stuttgart und www.twitter.com/stuttgart stadt. Autofahrer erhalten auch über Verkehrsmeldungen im Radio und Vario-Tafeln an den städtischen Ein- und Ausfahrtstraßen aktuelle Informationen zum Feinstaubalarm.

Um die Bevölkerung schnellstmöglich zu informieren, bietet die Stadt die Messaging- Dienste WhatsApp, Telegram und Insta an. Interessierte Bürger können den städtischen Kanal des jeweiligen Anbieters abonnieren und erhalten dann umgehend per Push-Nachricht Informationen zur aktuellen Luft-Belastung und zum Feinstaubalarm. Zudem stellt die Stadt auf www.feinstaubalarm.stuttgart.de Widgets bereit, die in Webseiten oder Intranets von Unternehmen eingebunden werden können, um auf den Feinstaubalarm hinzuweisen. Einmal installiert, aktualisieren sich die Widgets automatisch. Aktuelles sowie Hintergrundwissen gibt es auch auf www.feinstaubalarm.stuttgart.de.

Anhaltend hohe Werte bei Stickstoffdioxid

Während die Belastung durch Feinstaub deutlich geringer geworden ist, treten bei Stickstoffdioxid nach wie vor erhebliche Grenzwert-Überschreitungen auf. Im Gegensatz zum Feinstaub ist bei Stickstoffdioxid der Jahresmittelwert problematisch. Der Grenzwert beträgt hier 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel. Am Neckartor lag das Jahresmittel 2017 bei 73 Mikrogramm, 2016 bei 82 Mikrogramm. 2018 wird von circa 70 Mikrogramm ausgegangen.

Um die von der EU gemachten Vorgaben bei den Grenzwerten zu befolgen, musste der Luftreinhalteplan für die Landeshauptstadt Stuttgart mit weitergehenden Maßnahmen fortgeschrieben werden. Die 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans hat das Regierungspräsidium am 30. November 2018 bekanntgegeben. Am 3. Dezember wurde er veröffentlicht. Das Land Baden-Württemberg benennt darin eine Vielzahl an Maßnahmen zur Luftreinhaltung. Dazu gehört auch ein ganzjähriges Verkehrsverbot in der Umweltzone Stuttgart für alle Kraftfahrzeuge mit Dieselmotoren der Abgasnorm Euro 4 und schlechter. Für Dieselfahrzeuge mit der Abgasnorm ab Euro 5 gilt das Verkehrsverbot derzeit noch nicht, könnte aber ab dem 1. Januar 2020 drohen. Infos zum Diesel-Verkehrsverbot finden sich unter www.stuttgart.de/diesel-verkehrsverbot.


Baugrundstücke für Baugemeinschaften an der „Roten Wand“ werden vermarktet

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Stuttgart.| Die lange angekündigte Ausschreibung von Baugrundstücken an Baugemeinschaften im Quartier „Rote Wand“ ist am 20. Dezember vom Gemeinderat der Landeshauptstadt beschlossen worden.

In direkter Nachbarschaft zu den historischen Siedlungen „Am Kochenhof“ (Holzbausiedlung) und „Am Weißenhof“ (Internationale Bauausstellung „Die Wohnung“ von 1927) sowie dem neuen Quartier Killesberghöhe soll auf dem Gelände an der Roten Wand ein Wohnquartier der Zukunft entstehen, das sich durch sozial orientierte Wohnformen und innovative Wohnkonzepte im Miet- und Eigentumswohnungsbau und Baugemeinschaften sowie durch seine klimaneutrale, ökologische Ausrichtung und seinen hohen gestalterischen Anspruch optimal in den städtebaulichen Kontext einfügt. Das Areal an der Roten Wand ist der letzte von vier Bauabschnitten auf dem Gelände der ehemaligen Messehallen.

Grundlage der Vermarktung städtischer Grundstücke ist der städtebauliche Entwurf des Büros ksg/Köln, das den ersten Rang im städtebaulichen Wettbewerb von 2014/15 belegte. Der Entwurf basiert auf der Idee einer bewohnbaren Mauer, bestehend aus „Minimalhäusern“ entlang der Straße Am Kochenhof und fünf in zweiter Reihe liegenden amorphen großflächigen Baustrukturen, den sogenannten „Wolkenhäusern“. Insgesamt können circa 120 Wohneinheiten umgesetzt werden.

Das Areal ist aufgeteilt in zwei Baufelder. Auf Baufeld 1 errichtet ein Bauträger drei „Wolkenhäuser“ sowie etwa 21 „Minimalhäuser“ mit frei finanzierten und geförderten Mietwohnungen, einer Kindertagesstätte mit drei Gruppen und Sonderwohnformen für inklusive Wohnangebote. Im Baufeld 2 werden zwei Grundstücke an Baugemeinschaften vergeben, auf denen jeweils ein „Wolkenhaus“ mit circa 17 Wohnungen gebaut werden kann. Bauwillige Gruppen können sich auf diese Baugrundstücke bewerben.

Die Vergabe durch die Stadt erfolgt im mehrstufigen Konzeptverfahren. In der ersten Stufe gilt es für interessierte Gruppen, niederschwellig „Interesse zu bekunden“. Dafür müssen bis zum 21. Februar 2019 zwei Formblätter eingereicht werden.

In Verfahrensstufe 2 gilt es dann, bis Juni 2019 eine Bewerbung mit einem Konzeptvorschlag zu erarbeiten, in dem die Gruppe gemeinschaftlich ihre Ideen und Vorstellungen vom künftigen gemeinsamen Wohnprojekt darlegt. Alle eingereichten Konzeptbeiträge werden von einem Auswahlgremium begutachtet und bewertet. Das Gremium bestimmt eine Rangfolge und empfiehlt dem Gemeinderat die Vergabe der Grundstücksoptionen (befristete Reservierung eines Bauplatzes) an die Gruppen mit den besten Beiträgen.

Alle weiteren Informationen zum Verfahren sind den Unterlagen zur Ausschreibung zu entnehmen Diese stehen ab Freitag, 21. Dezember, im Internet unter stuttgart.de/immobilien zum Download zur Verfügung.

Am 25. Januar 2019 veranstaltet die Stadt Stuttgart um 18 Uhr in der Brenzkirche (Am Kochenhof 7, 70192 Stuttgart, direkt neben dem künftigen Baugebiet) eine öffentliche Informationsveranstaltung zum „Vermarktungsauftakt Baugemeinschaften an der Roten Wand“. Hier erhalten Interessenten Informationen zum Thema Baugemeinschaften, zum neuen Quartier und zum Vergabeverfahren. Es besteht die Möglichkeit andere Interessenten und bereits bestehende Gruppen kennen zu lernen.

Gruppen, die einen Info-Stand einrichten möchten wenden sich bitte bis zum 11. Januar 2019 per E-Mail unter [email protected] an die Kontaktstelle Baugemeinschaften.

Weitere Informationen zu Baugemeinschaften finden sich unter stuttgart.de/baugemeinschaften.