Kein Streusalz auf Gehwegen

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Stuttgart.| Das Amt für Umweltschutz weist darauf hin, dass in Stuttgart auf öffentlichen Gehwegen kein Salz oder sonstige auftauende Stoffe gestreut werden dürfen. Dies regelt die Satzung über das Reinigen, Räumen und Bestreuen der Gehwege in Stuttgart.

Durch Streusalz werden Bäume und Sträucher massiv geschädigt. Diese Schäden entstehen durch Spritzwasser von vorbeifahrenden Fahrzeugen und salzhaltige Abwässer, die zur Ablagerung von Chloriden in Blättern, Blüten und Trieben führen. Aber nicht nur Pflanzen leiden unter dem Salz. Tiere bekommen wunde Pfoten, das Salz greift Schuhe, Kleidung, Straßen- und Fußbodenbeläge, Metall und Beton an. Ein Verstoß gegen die Satzung kann mit einer Geldbuße bis zu 500 Euro bestraft werden.

Salzfreies Streugut darf während des Winters auf dem Gehweg liegen bleiben, wodurch Material eingespart wird. Erst im Frühjahr müssen die Gehwege gereinigt werden. Für ältere Menschen kann jedoch auf den Gehwegen liegender Splitt eine Erschwernis sein. Es empfiehlt sich deshalb, bei länger andauernden Phasen ohne Frost oder Schnee das Streugut aufzukehren, zu lagern und bei Bedarf wieder zu verwenden. Die Entfernung des Splitts in unkritischen Zeiten dient auch der Luftreinhaltung, da weniger Staub abgerieben und aufgewirbelt wird. Das Streugut kann am Ende des Winters auch vom Gehweg in den Kandel gekehrt werden, wo es von den städtischen Reinigungsfahrzeugen bei der Fahrbahn-/Kandelreinigung aufgenommen. Es sollte jedoch darauf geachtet werden, dass das Streugut nicht in die Kanaleinläufe gelangt.

Wichtig: Wer nach der Satzung räum- und streupflichtig ist, muss die Gehwege bei Schnee- und Eisglätte montags bis freitags bis 7 Uhr, samstags bis 8 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr geräumt und gestreut haben. In der Regel ist auf mindestens 1,50 Meter Breite zu räumen. Wenn Schnee- und Eisglätte tagsüber (bis 21 Uhr) entsteht, ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt zu räumen beziehungsweise zu streuen. Die Satzung erlaubt Salz oder sonstige auftauende Stoffe nur im Ausnahmefall bei Eisregen.

Grundsätzlich gilt: Der Schnee ist beim Räumen auf dem restlichen Teil des Gehwegs und nur, soweit der Platz dafür nicht ausreicht, am Rand der Fahrbahn anzuhäufen. Auf keinen Fall darf Schnee oder Eis auf die Fahrbahn oder einen Radweg geworfen werden. Autofahrer lassen den Streufahrzeugen möglichst die Vorfahrt, damit diese schneller vorankommen und freie Bahn für alle schaffen.

An den Haltestellen für öffentliche Verkehrsmittel oder für Schulbusse müssen die Gehwege bis zur Bordsteinkante bei Glätte so bestreut und von Schnee freigehalten werden, dass ein gefahrloses Ein- und Aussteigen möglich ist. Ist eine Wartehalle vorhanden, so muss auch ihr Zu- und Abgang freigehalten werden. Auch an Straßeneinmündungen und Fußgängerüberwegen müssen die Gehwege bis zur Bordsteinkante bei Glätte bestreut und von Schnee freigeräumt werden.

Das Amt für Umweltschutz empfiehlt, auch auf den privaten Geh- und Fahrwegen nur salzfreie, abstumpfende Streumittel wie Splitt, Sand oder Granulat zu verwenden. Dabei sollten Produkte zum Einsatz kommen, die das blaue Umweltzeichen (RAL-UZ13 „weil salzfrei“) tragen. Diese Mittel sind frei von organischen Bestandteilen und weiteren umweltschädlichen Beimengungen. Zweckmäßig wird erst gestreut, wenn vorher Schnee und Eis mechanisch, also mit Besen, Schneeschippe oder Schaufel entfernt wurden.

Die städtische Umweltberatung bittet, ältere Mitbürger beim Winterdienst zu unterstützen. Das Streusalzverbot bedeutet für diesen Personenkreis größere körperliche Anstrengungen. Radfahrerinnen und Radfahrer werden gebeten, auf Risiken durch wechselnde Oberflächenbeschaffenheit der Beläge auf Radwegen, Fahrbahnen oder Radschutzstreifen zu achten.

Die aktuelle Satzung über das Reinigen, Räumen und Bestreuen der Gehwege in Stuttgart ist im Internet auf der Seite http://www.stuttgart.de/schneeraeumpflicht zu finden.

Bei Fragen zur Räum- und Streupflicht für Gehwege erteilt das Amt für öffentliche Ordnung, Telefon 216-91135 oder 216-91138, Auskunft. Informationen zu geeignetem Streumaterial gibt das Amt für Umweltschutz unter Telefon 216-88600. Zur öffentlichen Straßenreinigung informiert der städtische Eigenbetrieb AWS unter Telefon 216-88700.


Gelber Sack: Dienstleister wechselt, Service bleibt

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Vorhandene Gelbe Säcke einfach weiter nutzen

Stuttgart.| Ein Wechsel, der für die Stuttgarterinnen und Stuttgarter (fast) unbemerkt vonstattengehen sollte: Von Januar an holt ein neuer Dienstleister in Stuttgart die Gelben Säcke ab. Ansonsten bleibt beim Gelben Sack alles, wie es ist.

Neun Jahre lang hat die Firma Schaal + Müller in Stuttgart die Gelben Säcke eingesammelt. Ab Januar 2023 übernimmt nach gewonnener Ausschreibung das Unternehmen Kurz Entsorgung GmbH aus Benningen diesen Service.

„Wir gehen davon aus, dass die Menschen in Stuttgart diesen Wechsel des Partners gar nicht bemerken“, sagt AWS-Geschäftsführer Markus Töpfer. Die gemeinsamen Vorbereitungen von Kurz und AWS sind abgeschlossen. Der Service geht nahtlos weiter; die Abfuhrtermine für den Gelben Sack sind bereits im Terminkalender des AWS online veröffentlicht und komfortabel in der Stuttgarter AWS-App abrufbar, dort sogar mit Erinnerungsfunktion.

Bis auf den Partner ändert sich also nichts. Ganz im Sinne der Nachhaltigkeit können und sollen Stuttgarterinnen und Stuttgarter noch vorhandene Gelbe Säcke mit dem Aufdruck der Firma Schaal + Müller aufbrauchen. Ansonsten gilt nach wie vor: Abfall vermeiden, richtig trennen und Gelbe Säcke frühestens am Vorabend ab 18 Uhr für die Abholung bereitstellen. Das hat hygienische und Tierschutzgründe. Säcke zu früh herauszustellen, ist zudem nicht ohne. Wer erwischt wird, zahlt ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro.

Informationen dazu, was in den Gelben Sack gehört, gibt es beim AWS unter https://www.stuttgart.de/service/entsorgung/abfall-arten/gelber-sack.php und in der Stuttgarter AWS-App.

Fragen zur Abholung beantwortet die Firma Kurz unter Tel. 0800 7499282 oder im Internet unter https://www.gelbersack-stuttgart.de/kontakt/.


Lautenschlagerstraße: Geänderte Verkehrsregelung

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Maßnahme im Rahmen des Konzepts „Lebenswerte Innenstadt“

Stuttgart.| In der Lautenschlager Straße ist jetzt der Verkehr anders geregelt: Ein Poller hindert zwischen 11 und 5 Uhr Kraftfahrzeuge daran, die Straße zwischen der Einmündung Thouretstraße und der Einmündung Bolzstraße zu befahren.

Die Ausweichroute bildet die Stephansstraße, in welcher die Einbahnregelung aufgehoben ist und die nun im Gegenverkehr befahren werden kann. Zwischen 5 und 11 Uhr sind die Poller in der Lautenschlagerstraße geöffnet, um den Lieferverkehr in das Quartier und die Zufahrt zu Behindertenstellplätzen zu ermöglichen.

Diese Verkehrsregelung wurde als Folge des Konzepts „Lebenswerte Innenstadt“ umgesetzt, das im Oktober 2021 vom Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik beschlossen worden ist. Ziel des Konzeptes ist, den Kfz-Verkehr innerhalb des Cityrings umzugestalten. Die Verkehrsregelung in der Lautenschlagerstraße hat im Speziellen das Ziel, die Straße für den Radverkehr attraktiver zu gestalten und die Anwohnenden vor nächtlicher Lärmbelästigung zu schützen.


Erfolgreiche Kommunikationsübung: Verwaltungsstab ist einsatzfähig

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Kreis Esslingen.| Der Verwaltungsstab im Landratsamt Esslingen ist für den Ernstfall gerüstet. Bei einer Alarmierungs- und Einrichtungsübung am neuen Standort in Plochingen war der Stab binnen kurzer Zeit einsatzfähig. „Die Übung war erfolgreich“, sagt die Erste Landesbeamtin Dr. Marion Leuze-Mohr.

Mit dem Abriss und Neubau des Landratsamts am Standort in Esslingen gibt es auch für den Verwaltungsstab im Landratsamt, der im Krisen- und Katastrophenfall einberufen wird, Neuerungen. Der Stabsraum, der bisher im inzwischen abgebrochenen Bestandsgebäude in den Pulverwiesen in Esslingen untergebracht war, ist nun am Standort in Plochingen eingerichtet worden.

Mit einer Alarmierungs- und Einrichtungsübung ist kürzlich geprobt worden, ob der Stabsraum funktioniert und die Mitglieder des Verwaltungsstabs im Ernstfall erreichbar und einsatzbereit sind. Dazu hat die Integrierte Leitstelle Esslingen (ILSE) die Stabsmitglieder alarmiert und zu einem Einsatz in den Stabsraum nach Plochingen beordert. Schon wenige Minuten nach der Alarmierung waren einige Mitglieder des „Koordinierungsstabs Kommunikation“ im Einsatz, um die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für eine zügige und reibungslose Arbeitsaufnahme des gesamten Verwaltungsstabs zu schaffen. Kurze Zeit später waren nach einer zweiten Alarmierung auch die Mitglieder aus den weiteren Verwaltungsstabsbereichen nahezu vollzählig. Um den Übungseffekt möglichst breit zu streuen, wurden alle Verwaltungsstabsbereichsleitungen und ihre Stellvertretungen alarmiert. Insgesamt nahmen etwas mehr als 40 Personen an der Übung teil.

„Aus jedem Verwaltungsbereich des Stabs waren Mitglieder vor Ort, wir wären also im Ernstfall voll einsatzfähig gewesen und hätten innerhalb kürzester Zeit mit dem Krisenmanagement beginnen können. Damit ist die Übung ein voller Erfolg. Auf unsere Stabsmitglieder ist Verlass“, sagt die Erste Landesbeamtin Dr. Marion Leuze-Mohr, der die Leitung des Verwaltungsstabs obliegt. „Wir waren gespannt, ob die Alarmierung reibungslos funktioniert, das hat über die Einsatzleitstelle dann auch prima geklappt“, sagt Guido Kenner, der als Kreisbrandmeister im Krisenfall das Bindeglied zwischen dem Verwaltungs- und dem Führungsstab ist und im Ernstfall den Führungsstab, bestehend aus der Feuerwehr sowie den Rettungsdiensten, zu leiten hat.

Landrat Heinz Eininger machte sich vor Ort ein Bild von der Übung in Plochingen. Der Landrat dankte den Mitarbeitern für Ihren Einsatz, für den sie sich trotz des vorweihnachtlichen Trubels Zeit genommen haben. „Es ist wichtig, dass wir solche Einsätze regelmäßig proben und uns damit fithalten für den Ernstfall.“ Im Zuge der Prävention hat das Landratsamt vor wenigen Wochen auch in einer Online-Veranstaltung Bürgermeister und Mitarbeitende von Städten und Gemeinden im Landkreis über aktuelle Entwicklungen im Katastrophenschutz, Aufbau und Organisation des Katastrophen- und Zivilschutzes sowie über die Aufgaben der Kommunen im Ernstfall informiert.


Stadt stellt Medienbericht über Wohngeld Plus richtig

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Bearbeitung der Anträge dauert voraussichtlich Monate

Stuttgart.| Die Landeshauptstadt erwartet, dass die Reform des Wohngelds zu einer Steigerung der Anträge um 250 Prozent führt. Deswegen verlängert sich die Bearbeitung ab Januar. Menschen, die nun einen Antrag stellen, müssen voraussichtlich mehrere Monate auf den Bescheid warten. Das Wohngeld Plus wird bei Vorliegen der Voraussetzungen ab dem Monat der Antragstellung bewilligt und nachgezahlt.

Das hat die Landeshauptstadt am Dienstag, 27. Dezember, klargestellt. Die BILD- Zeitung berichtet heute (27.12.22) („Städte und Kommunen funken SOS. Hundertausende müssen monatelang auf Wohngeld warten“), dass für Stuttgart „keine Probleme“ erwartbar seien und der „Bescheid nach 8 Wochen“ vorliege.

OB Nopper mahnte bereits im November an, dass die Auszahlung des Wohngelds praktikabel sein muss. Nopper schlägt vereinfachte Antrags‐ und Prüfverfahren sowie die Möglichkeit einer Pauschalierung der Wohngeldzahlungen vor – zumindest bei den Abschlagszahlungen für die ersten Bezugsmonate. Sofern dies nicht geschehe, können die vielen zu erwartenden Wohngeldanträge nicht bürgerfreundlich und zügig abgewickelt werden. Der Bund solle auch nach dem Konnexitätsprinzip die Personalkosten übernehmen, die den Kommunen nun zusätzlich entstehen.


Bruchlandung statt Höhenflug

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von Bernhard Gaus

Die SG BBM Bietigheim verliert ihr letztes Spiel des Jahres beim TV Großwallstadt mit 28:27 (13:8) Toren und kann einen erfolgreichen Dezember nicht krönen. Der Abstand zur Spitzengruppe der 2. Liga vergrößert sich wieder.

Kraft und vor allem Konzentration reichten bei den Bietigheimer Handballern zum Jahresende im fünften Spiel innerhalb von zwei Wochen nicht mehr aus, um gegen einen wacker kämpfenden Tabellenelften durchsetzen zu können. Eine rabenschwarze erste Hälfte, in der lediglich 30 Prozent der Angriffsversuche erfolgreich abgeschlossen werden konnten, verhinderte, dass auf einen „Schwarzen November“ (4 Niederlagen) ein (ungeschlagener) „Goldener Dezember“ folgte.

Nach 14 Minuten bat Iker Romero seine Jungs zum ersten Mal an die Auslinie. 5:2 führte Großwallstadt, die SG BBM- Offensive, nicht im Spiel, hatte nur zweimal getroffen. TVG-Keeper Petros Boukovinas nahm gleich mal einige Bälle weg. Großwallstadt hatte zuletzt ein ähnliches Spielpensum wie die SG BBM und musste ersatzgeschwächt antreten, wirkte aber in vielen Aktionen wacher. Selbst aus dem fünffachen Überzahlspiel in Hälfte Eins konnte Bietigheim kein Kapital schlagen. Viele Abpraller landeten beim Gegner, stets kein gutes Zeichen. Die 13:8-Führung der Mainfranken zur Pause war hochverdient.

Bei der SG BBM fehlten kurzfristig die erkrankten Paco Barthe und Vincent Brenner, sicher angesichts der knappen Kraftreserven keine optimale Ausgangsposition. Aber Bietigheim startete besser in die zweite Hälfte. Bis zur 38. Minute trifft Dominik Claus zweimal, der starke Linksaußen Alexander Pfeifer gegen seinen Ex-Verein viermal und Bietigheim hat den 16:15-Anschluss. Doch nach der folgenden Auszeit von TVG-Coach Igor Vori verpasst die SG BBM diesen ersten Kipppunkt im Spiel, Großwallstadt führt wieder mit 20:16 Toren.

Kurz darauf folgt der zweite potenzielle Wendepunkt, als Großwallstadts bester Werfer, Finn Wullenweber, in der 45. Minute mit der dritten Zeitstrafe auf die Tribüne muss. Die Jungs von Iker Romero werden von den rund 80 in die Frankenstolz-Arena nach Aschaffenburg mitgereisten Fans unermüdlich angefeuert. Und in der 50. Minute trifft Juan de la Peña tatsächlich zweimal zum 23:22- und 24:23-Anschluss. Doch Mario Stark trumpft für die Hausherren auf und stellt mit einem Doppelschlag wieder auf 26:23. Als die Zeit längst gegen die SG BBM läuft, bietet sich nach Jonathan Fischers Tor zum 28:27 und einem in der Abwehr erkämpften Ball Sekunden vor dem Ende tatsächlich noch einmal die Chance zum späten Ausgleichstreffer: Bietigheims letzter Angriffsversuch endet, bezeichnend für diesen Tag, in einem technischen Fehler.

TV Großwallstadt: Boukovinas, Ohm; Klenk (2), Babarskas, Bandlow (3), Schauer, Strakeljahn (2), Wullenweber (7), Zhuk, Corak (6), Stark (4), Munzinger (2), Schalles (2).

SG BBM Bietigheim: Poltrum, Genz; Vlahovic (1), Claus (5), Öhler, Wolf (5/2), Schäfer, de la Peña (5), Wiederstein, Velz (1), Hejny, Pfeifer (7), Fischer (3).

Spielverlauf: 5:2 (14.), 9:5 (24.), 13:8 (29.), 14:11 (33.), 16:15 (38.), 19:15 (42.), 20:18 (46.), 23:20 (49.), 24:23 (51.), 28:26 (54.), 28:27 (59.).
Zeitstrafen: Stark (4., 54.), Corak (12.), Bandlow (18.), Wullenweber (20., 25., 45.), Schalles (52.) – Vlahovic (3., 55.), Wiederstein (47.)
Rote Karte: Wullenweber (45.) 3x 2 Min.
Siebenmeter: 0/0 – 2/4
Schiedsrichter: Fabian Friedel / Rick Herrmann (DHB Bundesligakader)
Zuschauer: 1340 (Frankenstolz-Arena, Aschaffenburg)


 

Keine Kettensägen im Handgepäck!

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Flughafen Stuttgart.| Bei der Luftsicherheitskontrolle eines 36-jährigen deutschen Passagiers am Donnerstagmittag, den 22. Dezember 2022, stellte die Bundespolizei am Flughafen Stuttgart eine Kettensäge im Handgepäck und im weiteren Verlauf einen Haftbefehl fest.

Im aufgegebenen Reisegepäck sind Kettensägen, Akkuschrauber, Messer und Scheren mit einer Klingenlänge über 6 cm erlaubt, aber gemäß der europäischen Luftsicherheitsverordnung sind diese u.a. im Handgepäck verboten. Die Bundespolizei informiert regelmäßig darüber, was Passagiere im Handgepäck mitnehmen dürfen und was nicht. Alle wichtigen Informationen für die Vorbereitungen einer Flugreise sowie eine Auflistung verbotener Gegenstände im Hand- und Reisegepäck sind zudem auf der Homepage der Bundespolizei www.bundespolizei.de eingestellt.

Bei der Kontrolle des Fluggastes stießen die Beamten der Bundespolizei weiterhin auf einen Erzwingungshaftbefehl. Der kurzzeitig festgenommene Passagier bezahlte die verhängte Geldbuße wegen einer Ordnungswidrigkeit in Höhe von rund 111 Euro (samt Kosten) und durfte dann, ohne Kettensäge, den Flug nach Istanbul antreten.


Mutmaßliche Bandenmitglieder auf frischer Tat ertappt

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Stuttgart .| Seit mehreren Monaten sind Ermittlerinnen und Ermittler der Staatsanwaltschaft Hechingen, des Landeskriminalamts Baden-Württemberg, der Kriminalpolizeidirektion Friedrichshafen und des Polizeipräsidiums Einsatz einer überregional agierenden Tätergruppierung auf der Spur. Die Tätergruppierung hatte sich offenbar auf die ‘Spreizung’ von Geldautomaten spezialisiert und bei der Tatausführung insbesondere hydraulische Spreizgeräte verwendet, die etwa auch bei Feuerwehren im Einsatz sind.

Durch umfangreiche verdeckte Ermittlungsmaßnahmen ist es nunmehr gelungen, am 21. Dezember 2022 sechs Personen im Alter von 28 Jahren bis 40 Jahren, die der Tätergruppierung zugeschrieben werden, auf frischer Tat in Rosenberg, Landkreis Ostalbkreis, festzunehmen. In den frühen Morgenstunden sollen diese einen Geldausgabeautomaten geöffnet und einen hohen fünfstelligen Geldbetrag entwendet haben. Polizeikräfte verschiedener Dienststellen ertappen die mutmaßliche Bande auf frischer Tat. Drei Personen flüchten und springen in den eiskalten Fluss Kocher. Spezialkräfte der Polizei retten diese aus dem Wasser und nehmen sie fest. Zwei der Tatverdächtigen müssen mit Unterkühlungen ins Krankenhaus. Ein weiterer verletzt sich bei seinem Fluchtversuch am Knie. Die sechs Tatverdächtigen werden am 21. und 22. Dezember 2022 dem Haftrichter beziehungsweise der Haftrichterin beim Amtsgericht Hechingen vorgeführt. Alle Haftbefehle werden in Vollzug gesetzt und die Beschuldigten in unterschiedliche Justizvollzugsanstalten in Baden-Württemberg eingeliefert.

Auf das Konto der Tätergruppierung, welche die Taten in unterschiedlicher Besetzung begehen, sollen weitere vergleichbare Taten ab November 2021 gehen. Unter anderem in Sigmaringen, Herdwangen-Schönach, Sauldorf, Löffingen und Titisee-Neustadt. Die Ermittlungen dauern weiter an.


Wohnquartier am Südcampus: WHS feiert Richtfest in Bad Homburg

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Die Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH (WHS) hat nach Beendigung des Rohbaus im letzten Baufeld dieser Tage zum Richtfest im Wohnquartier am Südcampus in Bad Homburg geladen. Insgesamt errichtet die WHS auf dem ehemaligen Du-Pont-Gelände mehr als 500 Wohnungen in 27 Häusern mit etwa 41.000 m² Wohnfläche und eine Kindertagesstätte. Die Fertigstellung des Quartiers ist bis Anfang 2024 vorgesehen. 

Das an der Stadtgrenze zu Frankfurt am Main gelegene Areal umfasst insgesamt sieben Einzelquartiere. Jedes beinhaltet 40 bis 113 Wohneinheiten mit einem sorgfältig geplanten Angebot an Zwei- bis Fünf-Zimmer-Eigentumswohnungen. „Das Wohnquartier am Südcampus ist mit einem Gesamtvolumen von 280 Millionen Euro das größte Projekt der WHS-Geschichte. Umso stolzer bin ich, dass wir mit unseren Arbeiten voll im Zeitplan liegen“, sagte Marc Bosch, Geschäftsführer der WHS, bei seiner Rede anlässlich des Richtfests. Eingeladen waren neben den Baubeteiligten auch die Investoren.

Besonders ist neben der Größe des Projekts auch sein Fokus auf das Thema Nachhaltigkeit: So werden alle Gebäude in der energiesparenden KfW 55-Bauweise errichtet, was für hohen Wärmeschutz, geringe Nebenkosten und die Möglichkeit günstiger Förderdarlehen sorgt. Eine effiziente Heiztechnik mit Wärmebezug über das lokale Nahwärmenetz und eine eigene Wärmezentrale im Quartier durch Kraft-Wärme-Kopplung tragen ebenfalls zu niedrigen Energiekosten bei. Für umweltverträgliche Mobilität der künftigen Bewohnerinnen und Bewohner gibt es bereits eine Vorrüstung für E-Ladestationen in der Tiefgarage, eine Bushaltestelle direkt im Quartier sowie über 1.500 Fahrradstellplätze.

Während ein Großteil der Wohnungen en bloc an drei Investoren verkauft wurde, vermarktet die WHS im Einzelvertrieb selbst noch 40 Eigentumswohnungen unter dem Projektnamen Taunus Terrassen, von denen bis auf wenige Wohnungen bereits fast alle verkauft sind.


Württembergische spendet 136.000 Euro für nachhaltige Projekte

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„Ihr Fels in der Brandung für eine nachhaltige Zukunft“: Die Württembergische Versicherungsgruppe unterstützt mit einer Spendenaktion ihres Außendienstes Vereine und Initiativen, die sich für soziale oder ökologische Belange engagieren. Insgesamt werden 136.000 Euro vergeben.

Die Württembergische Versicherungsgruppe, bestehend aus der Württembergischen Versicherung AG, der Württembergischen Lebensversicherung AG und der Württembergischen Krankenversicherung AG, bedenkt bundesweit 22 Initiativen und Vereine mit Spenden in Höhe von bis zu 30.000 Euro.

„Ich freue mich sehr, dass sich so viele Kolleginnen und Kollegen im Außendienst für regionale Projekte im Zeichen einer nachhaltigeren Zukunft eingesetzt haben“, sagt Zeliha Hanning, Vorstandsvorsitzende der Württembergischen Versicherung AG. Und Jacques Wasserfall, Vorstandsvorsitzender der Württembergischen Lebensversicherung AG und der Württembergischen Krankenversicherung AG, ergänzt: „Die Vereine und Initiativen leisten einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag. Mit der Spendenaktion möchten wir sie dabei unterstützen.“

Einbeziehung des Außendienstes

Für die Spendenaktion waren die Agenturen im Außendienst dazu aufgerufen, sich für ein Projekt oder eine Initiative ihrer Wahl einzusetzen. „Die Generalagentinnen und -agenten der Württembergischen kennen ihre Regionen und die Bedürfnisse der Menschen vor Ort genau. Deshalb haben wir sie gebeten, jeweils ein lokales Projekt vorzuschlagen, das nachhaltige Ziele verfolgt“, sagt Christian Lerch, Generalbevollmächtigter und Leiter Vertrieb Ausschließlichkeit der Württembergischen.

Alle Beschäftigten sowie Beraterinnen und Berater im Außendienst konnten jeweils drei Stimmen für die vorgeschlagenen Projekte abgeben, die ihnen besonders am Herzen liegen. Die meisten Stimmen bekam der Verein „nestwärme e.V.“ aus Trier und erhielt dafür eine Spende in Höhe von 30.000 Euro. 20.000 Euro gingen an den Förderverein Kinderzuhause Burbach e.V. sowie 10.000 Euro an den Verein „Zusammen erLeben e.V.“

Passend zum Jahr 2022 gab es bundesweit 22 Gewinnerinnen und Gewinner. Die Plätze 4 bis 22 erhielten je 4.000 Euro.

So vielfältig wie die Agenturen und ihre Regionen sind auch die Hilfsprojekte. Darunter sind beispielsweise Initiativen für hilfsbedürftige oder schwerkranke Kinder, Menschenrechte, Sport, Ernährung, Gesundheit, Inklusion, Umwelt, Kinder und Jugend. Eines haben sie alle gemeinsam: Sie setzen sich für das Miteinander in der Gesellschaft ein.