25.2 C
Stuttgart
Montag, 13. Juli , 2026

Urlaub wie bei Freunden

Mitmach- und Begegnungsorte in Baden-Württemberg Stuttgart.| Auf der...

Mit der SGV-Dauerkarte live dabei im Frankenstadion

Der SGV Heilbronn-Freiberg startet ab sofort den...

Bietigheim ist zurück im Oberhaus

Die SG BBM startet in die Vorbereitung...
StartLokalesStuttgartLandkreise und Stuttgart fordern sofortige Entlastung vom Verband Region Stuttgart

Landkreise und Stuttgart fordern sofortige Entlastung vom Verband Region Stuttgart

LokalesStuttgartLandkreise und Stuttgart fordern sofortige Entlastung vom Verband Region Stuttgart

Die Tarifzonenreform anpassen und die Verkehrsumlage des Verband Region Stuttgart (VRS) für zwei Jahre aussetzen: Das sind die Forderungen der Landkreise und der Landeshauptstadt in der Region Stuttgart, denen sich alle 179 Städte und Gemeinden der Region angeschlossen haben.

Die fünf Verbundlandkreise der Region Stuttgart Böblingen, Esslingen, Ludwigsburg, Göppingen und Rems-Murr und die Landeshauptstadt stehen vor historischen finanziellen Herausforderungen. Um den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in der Region zukunftsfähig zu gestalten und den Status Quo verlässlich finanzieren zu können, ist ein gemeinsames und solidarisches Handeln aller Akteure dringend erforderlich.

Vor dem Hintergrund der dramatischen Haushaltslage fordern die Kommunen daher vom Land Baden-Württemberg eine zeitnahe Anpassung des Vertrags zur Finanzierung der Tarifzonenreform sowie einen Wiedereinstieg des Landes Baden-Württemberg in die Mitfinanzierung. Dies würde die kommunalen Haushalte in Millionenhöhe entlasten und wäre ein konkreter Beitrag, ein stabiles Angebot im ÖPNV auch in schwierigen Zeiten zu sichern.

Eine weitere Forderung richtet sich an den Verband Region Stuttgart. Er soll die Verkehrsumlage für zwei Jahre aussetzen, die Städte, Gemeinden und Landkreise um einen Millionenbetrag entlasten und damit seinen Beitrag zur Stabilisierung der kommunalen Haushalte leisten.

Strukturwandel bei den Einnahmen berücksichtigen

Zum 31. März 2019 wurde die Tarifstruktur im Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart (VVS) durch eine historische Tarifzonenreform nachhaltig vereinfacht. Auf Initiative des Landes hin wurde die Struktur von über 50 Tarifzonen auf nur noch sechs Zonen reduziert. Die kommunalen Aufgabenträger haben diesen Schritt im Sinne der Fahrgäste ausdrücklich begrüßt und unterstützt, obwohl dadurch erhebliche Einnahmeverluste in Höhe von damals 42,3 Millionen Euro entstanden.

Diese Mindereinnahmen wurden von den fünf Verbundlandkreisen, der Landeshauptstadt und anfangs auch vom Land Baden-Württemberg refinanziert. Seit dem Jahr 2025 hat sich das Land jedoch vollständig aus der finanziellen Beteiligung zurückgezogen.

Gleichzeitig hat die Einführung des bundesweiten Deutschlandtickets die Systematik der ÖPNV-Finanzierung grundlegend auf den Kopf gestellt. Die einstige Tarifzonenreform ist heute nur noch für rund 20 Prozent aller Einnahmen im Gelegenheitsverkehr relevant. Dennoch leisten die Verbundlandkreise und die Landeshauptstadt weiterhin den vollen ursprünglichen Ausgleichsbetrag. Aktuell profitiert das Land für seine Regionalzüge – wie vor der Einführung des Deutschlandtickets – mit jährlich 2,93 Millionen Euro, ohne selbst Ausgleichsmittel einzubringen. Bei einer Anpassung an die realen reduzierten Einnahmen im Gelegenheitsverkehr erhielte das Land im Status quo somit jährlich 2,35 Millionen Euro zu viel.

„Angesichts dieses massiven Strukturwandels bei den Einnahmen und der äußerst angespannten Haushaltslage in unseren Kommunen ist die aktuelle Finanzierungspraxis schlicht nicht mehr vermittelbar“, betonen Landkreise und Landeshauptstadt mit einer Stimme. „Wir können nicht weiterhin ungefiltert für ein System zahlen, das an der Realität vorbeigeht. Der Ausgleich aus der Tarifzonenreform muss jetzt dringend und konsequent an die tatsächlichen Gegebenheiten des Gelegenheitsverkehrs angepasst werden – alles andere ist den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern vor Ort nicht mehr zu erklären. Wir setzen auf die neue Verkehrsministerin.“

Zahlungen reduzieren und konstruktiv verhandeln

Im ersten Schritt geht es darum, die Zahlungen, die das Land aus dem Einnahmepool erhält, zu reduzieren. Aus dem aktuellen Vertrag erhält das Land für seine Regionalzüge 2,93 Millionen Euro. Bei einer Anpassung des Vertrags auf den Gelegenheitsverkehr würde sich der Anspruch des Landes um 2,35 Millionen Euro reduzieren, die entfallenden Mittel müssten aus dem Landeshaushalt aufgebracht werden und würden die kommunalen Aufgabenträger entlasten (LHS: rund 1,32 Millionen Euro, BB: rund 334.000 Euro, ES: rund 454.000 Euro, LB: rund 453.000 Euro und RMK: rund 371.000 Euro).

Die Landkreise und die Landeshauptstadt betonen ausdrücklich, dass sie eine einvernehmliche Verhandlungslösung anstreben. Oberste Priorität hat eine geeinte Anpassung des Vertrags zur Finanzierung der Tarifzonenreform. Da eine Kündigung weitreichende und spürbare Auswirkungen auf die Fahrgäste in der gesamten Region haben könnte, soll dieser Schritt im gemeinsamen Interesse aller Beteiligten vermieden werden.

Konkrete Verschlechterungen im ÖPNV drohen

Wie dramatisch die Finanzlage der Städte, Gemeinden und Landkreise tatsächlich ist, haben diese am 22. Juni 2026 mit dem bundesweiten Aktionstag „Kommunen am Limit“ eindringlich verdeutlicht. Eine nachhaltige Besserung der kommunalen Kassenlagen ist nicht in Sicht. In der Konsequenz werden Abbestellungen und Streichungen insbesondere im Busverkehr in den Landkreisen bereits öffentlich diskutiert und teilweise schon umgesetzt.

Diese drohenden Verschlechterungen gefährden das gemeinsame Ziel einer erfolgreichen Verkehrswende und einer attraktiven S-Bahn massiv. Bereits heute sind die Bürgerinnen und Bürger der Region durch die mangelhafte Zuverlässigkeit und baustellenbedingte Vollsperrungen der S-Bahn seit Jahren leidgeprüft. Obwohl die Wahrnehmung der S-Bahn als verlässlicher Partner erheblich gelitten hat, zahlen die kommunalen Aufgabenträger seit Jahren die Umlage für einen ganzjährigen Viertelstundentakt. Eine Rückerstattung für nicht erbrachte oder mangelhafte Leistungen erfolgt jedoch nicht.

Rücklagen aus Verkehrshaushalt einsetzen

Eine zweite wichtige Forderung ist: Der Verband Region Stuttgart soll gezielt Rücklagen aus dem Verkehrshaushalt einsetzen, um eine zweijährige Aussetzung der Verkehrsumlage durch die Landkreise und die Landeshauptstadt Stuttgart zu finanzieren

Die Verkehrsrücklage des Verbands Region Stuttgart (VRS) beläuft sich im Jahr 2026 auf stattliche 154 Millionen Euro und das in Zeiten, in denen bei den Gemeinden, Städten und Landkreisen nahezu alle Rücklagen aufgebraucht sind. Es wäre jetzt an der Zeit, dass der Verband Region Stuttgart auch einen Beitrag zur Stabilisierung der kommunalen Finanzen leistet. Es kann nicht sein, dass Haushaltsstrukturkommissionen überall sonst auf der kommunalen Ebene die Haushalte nach Einsparpotenzialen durchleuchten, der VRS aber eher an eine Ausweitung von Aufgaben und Zuständigkeiten denkt. Es passt nicht in die Zeit, dass der VRS in den kommenden Jahren weiter Rücklagen aufbaut, während die Kommunen vor Ort gezwungen sind, spürbare Leistungskürzungen im ÖPNV vorzunehmen. Das ist den Bürgerinnen und Bürgern nicht zu vermitteln. Der VRS ist Teil der kommunalen Familie und die Aufgabe des ÖPNV ist eine gemeinschaftliche.

Diese Forderung unterstützen alle Städte und Gemeinden in der Region Stuttgart und die Forderungen an den VRS haben die Vorsitzenden der fünf Bürgermeistersprengel mitgezeichnet.

Es steht außer Frage, dass in den kommenden Jahren erhebliche Investitionen – wie in die Beschaffung einer neuen S-Bahn-Flotte – anstehen. Die Verkehrsrücklage ist nach ihrem eigentlichen Sinn und Zweck jedoch nicht für die Vorab-Ansparung solcher Investitionen gedacht. Der Löwenanteil der Zahlungsverpflichtungen für die neuen Fahrzeuge wird ohnehin erst Anfang bis Mitte der 2030er Jahre nach Abnahme der Fahrzeuge fällig. Wann diese tatsächlich fahren, ist angesichts des schleppenden Baufortschritts bei S21 auch mit einem Fragezeichen zu versehen. Nicht zuletzt: Die Finanzierungssystematik des Verbands sieht zudem standardmäßig eine Finanzierung über die Umlagen und gerade nicht primär aus der Rücklage vor.

Bis zur Aufstellung der kommunalen Haushalte sollen Gespräche geführt und ein Beschluss des VRS eingeholt werden.


Weitere Artikel

Märkte

Konzerte

Ausstellungen

Bühne

Party – Feste

Beliebte Artikel