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Geflügelpestvirus im Landkreis Esslingen nachgewiesen

AktuellGeflügelpestvirus im Landkreis Esslingen nachgewiesen

Aufstallungspflicht entlang des Neckars

Kreis Esslingen.| Das Amt für Veterinärwesen im Landratsamt Esslingen hat eine Aufstallungspflicht für Geflügel in einem 500 Meter breiten Korridor südlich und nördlich des Neckars erlassen. Grund war der Nachweis der Geflügelpest.

Am Donnerstagnachmittag waren eine Hand voll tote Möwen in der Neckarschleuse bei Deizisau entdeckt worden. Die Kadaver wurden im Labor in Fellbach positiv auf das Geflügelpestvirus getestet. Das Ergebnis wurde am Freitagvormittag bekannt. Das Amt für Veterinärwesen im Landratsamt Esslingen hat daraufhin eine Aufstallungspflicht für Geflügel per Allgemeinverfügung erlassen. Diese ist auf der Website des Landkreises abrufbar.

Bis auf weiteres darf Geflügel – dazu zählen Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Wachteln, Enten, Gänse, Strauße, Emus und Nandus – nur noch ein einem geschlossenen Stall gehalten werden oder in einem Freilauf, der sicher vor dem Kontakt mit Wildvögeln schützt, zum Beispiel mit einer Überdachung und seitlichen Begrenzungen.

Die Aufstallpflicht gilt auf einem jeweils 500 Meter breiten Korridor südlich und nördlich des Neckars auf der Gemarkung des Landkreises.  Davon betroffen sind etwa 140 Geflügelhaltungen, meist Kleinstbetriebe und private Geflügelhalter.

Die Allgemeinverfügung ist auf der Startseite des Landkreises unter dem Titel „Allgemeine Informationen“ und unter „Ausschreibungen/Bekanntmachungen“ abrufbar unter www.landkreis-esslingen.de


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