6.1 C
Stuttgart
Freitag, 29. März , 2024

Lehrfahrten als Leerfahrten

Ausbildung der Triebfahrzeugführer auf den neuen Fahrzeugen...

Umstellung auf Sommerzeit: Wie fahren Bus und Bahn?

Zeitumstellung in der Nacht von Samstag auf...

Die Mobilität der Zukunft gestalten

Die Stadt Ostfildern will die Mobilitätswende voran...
StartLokalesStuttgartStuttgart weist Waffenverbotszone in der Innenstadt aus

Stuttgart weist Waffenverbotszone in der Innenstadt aus

LokalesStuttgartStuttgart weist Waffenverbotszone in der Innenstadt aus

OB Nopper: „Wollen sowohl die öffentliche Sicherheit als auch das Sicherheitsgefühl der Menschen verbessern“

Stuttgart.| Die Landeshauptstadt Stuttgart wird eine Waffenverbotszone im Innenstadtbereich ausweisen. Das hat der Gemeinderat am Donnerstag, 15. Dezember, mit 36 zu 18 Stimmen beschlossen, Enthaltungen gab es keine. Ziel ist es, dass in der Innenstadt keine Messer mehr mitgeführt werden. Die Verbotszone gilt freitags und samstags in den Abend- und Nachtstunden sowie vor Feiertagen. Die Verordnung ist zunächst auf zwei Jahre befristet. Eine Beschilderung ist nicht vorgesehen.

Oberbürgermeister Dr. Frank Nopper sagte: „Wir wollen mit der Ausweisung einer Waffenverbotszone sowohl die öffentliche Sicherheit als auch das Sicherheitsgefühl der Menschen verbessern. Wir können mit einer Waffenverbotszone zwar nicht alle Messerstechereien verhindern, aber wir wollen deren Zahl spürbar reduzieren. Von der Ausweisung einer Waffenverbotszone geht in Anbetracht der drohenden hohen Geldbußen eine starke präventive Wirkung aus. Und mit der Ausweisung einer Waffenverbotszone können Messer von der Polizei auch beschlagnahmt und dauerhaft eingezogen, also nachhaltig aus dem Verkehr gezogen werden.“

Im Zeitraum März 2021 bis März 2022 hat die Polizei insgesamt 1.048 Fälle mit Messerbezug erfasst. In diesen Zahlen enthalten sind nicht nur Auseinandersetzungen, in denen Menschen durch Messer verletzt wurden, sondern auch Fälle, in denen mit einem Messer gedroht oder ein Messer mitgeführt wurde. Mehr als 40 Prozent dieser Straftaten ereigneten sich in den Abend- und Nachtstunden des Wochenendes.

Der Bürgermeister für Sicherheit, Ordnung und Sport, Dr. Clemens Maier, erklärte: „Gerade Messer stellen ein großes Problem dar: Sie sind leicht zu beschaffen und können verdeckt getragen werden. Außerdem sind sie preisgünstig und einfach in der Handhabung. Da wir weniger Waffen in der Stadt haben wollen, begrüßen wir die Regelung des Innenministeriums, nach der Kommunen in Baden-Württemberg seit dem 8. Oktober Verbotszonen erlassen dürfen. Im Wesentlichen geht es darum, die maximal erlaubte Klingenlänge von mitgeführten Messern zu reduzieren. So sind in einer Waffenverbotszone Messer mit feststehender oder feststellbarer Klinge über 4 cm ebenso verboten wie sogenannte Elektroschocker. Die Waffenverbotszone ist neben dem Einsatz der Mobilien Jugendarbeit, der Bespielung der Innenstadt und präventiv-polizeilichen Maßnahmen ein weiterer Baustein, um Stuttgart sicherer zu machen.“

Nach einer Statistikauswertung von Landes- und Bundespolizei zu Vorfällen mit Messern soll die Waffenverbotszone im Stadtbezirk Mitte für die folgenden Bereiche eingerichtet werden: Neue Vorstadt, Universität (im Bereich des Stadtgartens), Hauptbahnhof, Oberer Schlossgarten und Rathaus einschließlich des Stuttgarter Hauptbahnhofs und der Verkehrsbauwerke der S- sowie Stadtbahn.

Der Präsident des Polizeipräsidiums Stuttgart, Markus Eisenbraun, betonte: „Die Waffenverbotszonen-Verordnung ermächtigt die Polizei weder zu anlasslosen Kontrollen, noch werden polizeiliche Maßnahmen verschärft. Die Waffenverbotszone erweitert jedoch unsere Möglichkeiten bei der Beschlagnahme und Einziehung von bisher erlaubten Waffen und hier insbesondere Messern. Die Verbotszone soll ein klares Signal sein, dass Messer erst gar nicht in die Stadt mitgenommen werden und wenn wir sie bei unseren Kontrollen doch feststellen, dann nehmen wir sie vorsorglich aus dem Spiel. Messer führen bei möglichen Auseinandersetzungen zu gefährlichen Verletzungen, die es zu verhindern gilt.“

Eine Evaluation durch Stadt, Landes- und Bundespolizei soll zeigen, ob sich die Waffenverbotszone bewährt hat. Vorbehaltlich einer anderen Entscheidung des Gemeinderats tritt die Verordnung nach zwei Jahren außer Kraft.


Weitere Artikel

Beliebte Artikel