Ludwigsburg.| Die anhaltend heißen Temperaturen und die damit verbundene Trockenheit in den Landkreisen Böblingen und Ludwigsburg haben dazu geführt, dass die Feuerwehren und die Polizei in den letzten Tagen mehrfach zur Bekämpfung von Bränden eingesetzt waren.
Am Montag (22.06.2026) kam es in Freiberg am Neckar zu einem Einsatz der Polizei, nachdem gegen 10.30 Uhr ein Zeuge eine große Rauchsäule am Waldrand bei Freiberg am Neckar-Geisingen bemerkt hatte. Die eingesetzte Streife stellte daraufhin zwei Männer im Alter von 55 und 65 Jahren auf einem, an einen Wald angrenzenden, Gartengrundstück fest, die gerade dabei waren ein Feuer mit einem Gartenschlauch zu löschen. Die beiden Männer hatten Paletten auf dem Gartengrundstück, außerhalb einer dafür vorgesehenen, eingefassten Feuerstelle, verbrannt. Nachdem das Feuer jedoch größere Ausmaße angenommen hatte, hatten sie die davon ausgehende, mögliche Gefahr selbst erkannt und es mit einem Gartenschlauch abgelöscht.
Am Dienstagnachmittag (23.06.2026) fing eine Wiese am Bahndamm in Nufringen aus unbekannter Ursache Feuer. Die Feuerwehr konnte die Flammen zügig löschen.
Aufgrund der anhaltenden Hitzewelle in unserer Region möchte das Polizeipräsidium Ludwigsburg alle Bürgerinnen und Bürger über die erhöhte Brandgefahr informieren und zur besonderen Vorsicht aufrufen. Die Trockenheit und die hohen Temperaturen schaffen ideale Bedingungen für das Entstehen und die schnelle Ausbreitung von Bränden.
Das Beispiele zeigen, dass sich selbst ein eigentlich kleines Gartenfeuer schnell ausdehnen und dann auch unkontrollierbar werden kann. Insbesondere auch die achtlos weggeschnippte Zigarettenkippe birgt bei anhaltender Trockenheit und Hitze die große Gefahr einen Wald- oder Flächenbrand zu entfachen.
Um die Sicherheit unserer Wälder zu gewährleisten, weist das Polizeipräsidium Ludwigsburg auf einige wichtige Regeln und Vorschriften hin, die das Anzünden und Unterhalten von Feuern sowie das Rauchen im Wald und in seiner unmittelbaren Umgebung betreffen. Indem Sie diese wichtigen Regeln und Vorschriften beachten und respektieren, tragen Sie selbst aktiv dazu bei, die Wälder zu schützen und Brandgefahren zu minimieren.
Die Vorschriften sind in den örtlichen Polizeiverordnungen (im Regelfall über den Internetauftritt der betreffenden Stadt oder Gemeinde abrufbar) und dem Waldgesetzt Baden-Württemberg (https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/jlr-WaldGBWrahmen) zu finden. Hier finden Sie einen Auszug der wichtigsten Vorschriften:
- Das Anzünden oder Unterhalten eines Feuers außerhalb einer speziell dafür eingerichteten und gekennzeichneten Feuerstelle im Wald oder in einem Abstand von weniger als 100 Metern vom Wald bedarf einer vorherigen Genehmigung der Forstbehörde. Diese Genehmigung wird nur erteilt, wenn keine Gefährdung des Waldes durch Feuer zu befürchten ist.
- Vom 1. März bis 31. Oktober ist das Rauchen im Wald strengstens verboten. Dieses Verbot gilt nicht für Waldbesitzer, ihre Beschäftigten, zur Jagdausübung Berechtigte und Imker während ihrer Tätigkeit.
- Es ist strengstens verboten, brennende oder glimmende Gegenstände im Wald oder in einem Abstand von weniger als 100 Metern vom Wald wegzuwerfen oder sonst unvorsichtig zu handhaben.