Wenn die Elektronik den Geist aufgibt, Technik versagt oder man einfach selbst schuld ist
Display bleibt schwarz, Gerät reagiert nicht mehr oder ein fieser Riss zieht sich übers Display: Wann Garantie, Gewährleistung oder doch einfach nur eine Elektronikversicherung helfen, weiß die Debeka, eine der größten Versicherungsgruppen und Bausparkassen in Deutschland.
„Da ist doch noch Garantie drauf“
Wirklich? Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers oder Händlers und variiert in Dauer (oft 12 bis 24 Monate) und Umfang. Sie besteht für einen Artikel und ist nicht an eine Person gebunden. Meist umfasst sie Tausch oder Reparatur defekter Geräte, dennoch lohnt immer ein Blick in die Bedingungen. Verschleißteile wie Akkus sind meist von der Garantie ausgenommen, wenn nicht explizit im Garantieversprechen festgehalten. Viele Händler bieten gegen Aufpreis ein verlängertes Garantiepaket an. Heißt es dann doch „Der Defekt ist kein Garantiefall“, gilt meist noch die Gewährleistungspflicht.
Im Gesetz verankert: die Gewährleistungspflicht
Zu zwei Jahren Gewährleistung oder auch Mängelhaftung ist der Händler laut Gesetz verpflichtet. Ist die verkaufte Ware nicht fehlerfrei, muss der Händler das Produkt reparieren oder nachbessern. Ist der Händler der Ansicht, dass der Mangel erst nach dem Kauf entstanden ist, muss er das bei Produkten, die nach dem 1. Januar 2022 (davor gekaufte Produkte nur sechs Monate) in den ersten zwölf Monaten beweisen. Danach kehrt sich die Beweislast um: Dann muss der Käufer beweisen, dass der Artikel bereits zum Zeitpunkt des Kaufs einen Mangel hatte. Das wird schwierig, das heißt, ab dem zweiten Jahr ist man durchaus abhängig von der Kulanz des Händlers.
Privater Kauf oder Gebrauchtes
Wer etwas gebraucht oder von privat kauft, sollte einen Blick in den Verkaufstext werfen. Der Verkäufer kann die Gewährleistungspflicht nämlich ausschließen. Wenn keine Angaben dazu im Text stehen, muss die Privatperson zwölf Monate für das verkaufte Produkt geradestehen. Das gilt übrigens auch, wenn man etwas Gebrauchtes beim Händler kauft.
Reklamation
Wo wurde der Artikel gekauft? Hat man den Artikel beispielsweise beim Händler vor Ort gekauft, muss sich dieser um die Reklamation kümmern. Bei einer Online-Bestellung sollte man schriftlich – Brief oder E-Mail – den Mangel beschreiben. Tritt der Mangel innerhalb der ersten 14 Tage auf, kann man den Kauf widerrufen und die Ware zurückschicken. Laufen sowohl Garantie als auch Gewährleistung noch, kann man sich aussuchen, wie man die Ware reklamiert.
Und nach Ablauf von Garantie und Gewährleistung?
Ausgerechnet nach Ablauf der Garantie oder Gewährleistung – wie es der Zufall ja fast immer so will – geht etwas kaputt oder das Handy fällt so blöd, dass das Display zersplittert und nur noch die Spider-App zeigt. Und dann? Häufig übernimmt nur eine Elektronikversicherung die Kosten für selbstverschuldete Schäden an elektronischen Geräten. Manche Versicherungen, wie beispielsweise die Debeka, bieten Erweiterungspakete zusätzliche zur Hausratversicherung an.