Rathaus bis auf weiteres für externe Besucher geschlossen

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Stuttgart.| Das Rathaus der Landeshauptstadt Stuttgart wird ab Mittwoch, 16. Dezember, bis auf weiteres für den externen Besucherverkehr geschlossen. Dies ist eine weitere Maßnahme zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der Besucherinnen und Besucher während der Corona-Pandemie.


Landratsamt schließt Dienststellen für den Publikumsverkehr

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Kreis Esslingen.| Im Zuge des bundesweiten Lock-Downs zur Eindämmung der Corona-Pandemie schließt das Landratsamt Esslingen an allen Standorten von Montag, 21. Dezember an bis zunächst Freitag, 8. Januar 2021 für den Publikumsverkehr.

„Wir haben am Sonntag erstmals eine Sieben-Tage-Inzidenz über der Schwelle von 200 verzeichnet. Das aktuelle Infektionsgeschehen macht diesen Schritt dringend erforderlich, insbesondere da die Infektionen auch vor unseren mehr als 2.000 Mitarbeitenden nicht Halt machen“, sagt Landrat Heinz Eininger. Mit der Schließzeit ab 21. Dezember können Einwohner die notwendigen Behördengänge noch vor Weihnachten erledigen. Die Schließung betrifft dann fast alle Dienststellen, auch die Kfz-Zulassungsstellen an den Standorten in Esslingen, Filderstadt, Nürtingen und Kirchheim.

Von dieser Regelung ausgenommen ist das Amt für Flüchtlingshilfe. Dieses ist ab Mittwoch, 16. Dezember in den Räumen in der Schöllkopfstraße 120 in Kirchheim unter Teck zu finden. Dort können Berechtigte weiterhin ihre Leistungen beziehen. Das Amt für Flüchtlingshilfe hat geöffnet von 21. bis 23. Dezember, von 28. bis 30. Dezember und von 4. bis 8. Januar jeweils von 9 bis 12 Uhr. Im Bereich des Sozialen Dienstes ist für Notfälle eine Rufbereitschaft eingerichtet.

Von Montag, 28. Dezember bis Freitag, 8. Januar stellt das Landratsamt auch den internen Dienstbetrieb ein. Dann werden nur noch Notdienste, der Katastrophenschutzdienst sowie Mitarbeiter im Bereich der Pandemie-Bekämpfung im Einsatz sein. Das Corona-Hotline-Telefon ist an Werktagen weiterhin unter der Nummer 0711 3902-41966 Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr und Freitag von 8 bis 12 Uhr besetzt. An Feiertagen sowie an Heiligabend und Silvester ist die Hotline nicht besetzt.


Öffnungszeiten der Corona-Abstrichzentren zum Jahreswechsel

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Kreis Esslingen.| Die Corona-Abstrichzentren (CAZ) im Landkreis Esslingen haben von Heilig Abend an bis einschließlich 10. Januar 2021 geänderte Öffnungszeiten.

Das Abstrichzentrum auf dem Festplatz in Nürtingen-Oberensingen hat geöffnet: am 24. und 31. Dezember jeweils von 8-13 Uhr, an den Feiertagen und Wochenenden 25., 26. und 27. Dezember sowie am 1., 2., 3., 6., 9. und 10. Januar jeweils von 10-16 Uhr.

Das CAZ an der Messe Stuttgart in Leinfelden-Echterdingen hat an diesen Tagen geschlossen.

An den Tagen 28. bis 30. Dezember, 4., 5.,7. und 8. Januar sind die Abstrichzentren wie gewohnt in Betrieb, Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 17 Uhr.


Bietigheim spielt sich frei

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von Bernhard Gaus

Bietigheim-Bissingen.| Die SG BBM Bietigheim setzt einen Schlusspunkt unter die Niederlagenserie, die die Schwaben durch die letzten Corona-geprägten Wochen begleitet hat. Die Mannschaft von Hannes Jón Jónsson siegt gegen Aufsteiger Wilhelmshavener HV mit 25:18 (15:6) Toren und legt vom Anpfiff weg einen 10:0-Lauf hin.

„Wenn man mit 0:10 startet, kann man sich gleich wieder in den Bus setzen und durchfahren“, klagte Christian Köhrmann über die völlig verschlafene Anfangsphase seines Teams. Umgekehrt war der Auftakt Balsam auf die geschundene Seele des Tabellendritten der letzten Saison, den sechs Spielausfälle und ein Leistungstief nach langer Corona-bedingter Pause ganz ans Tabellenende gespült hatten. „Wir freuen uns über einen wichtigen Sieg. Ich hoffe, dass wir diesen Flow mitnehmen können“, sagte Jochen Zürn. „Stimmung, Begeisterung und Feuer waren bei uns wieder da“, lobte der Sportliche Leiter der Bietigheimer Handballer seine Jungs.

Schon in den ersten Aktionen des Spiels war zu spüren, dass die SG BBM heiß war auf dieses Erfolgserlebnis. Jede gelungene Aktion wurde von der Bank gefeiert. Dass Jónsson die zuletzt fehlenden Christian Schäfer, Dominik Claus und Jonas Link in seine Startaufstellung beorderte, war ein klares Zeichen: wir sind wieder im Normalzustand.

Und in dem vernagelte die SG BBM zunächst einmal ihren Kasten. Die Abwehr war mit viel Einsatzwillen schon früh dran an den Distanzwerfern des Aufsteigers. Zudem glänzte Aron Edvardsson, der das Torhüter-Duell gegen WHV- Keeper Jens Vortmann für sich entschied. „Ich glaube, Aron war mit den letzten Leistungen nicht zufrieden und wollte heute einfach herausstechen“, freute sich Jochen Zürn über die Leistung des Isländers. Auch Christian Schäfer knüpfte mit seinen 11 Toren sofort an alte Leistungsstärke an, blieb bei allen sieben Versuchen vom Strafwurfpunkt der Sieger. „Das ist super, das wir gerade nach der Negativserie so ein Spiel hinlegen“, freute sich der Dauerbrenner auf Rechtsaußen.

„Das waren in den ersten 20 Minuten Alibi 1:1-Aktionen von uns“, klagte Köhrmann. Wilhelmshaven erzielte sein erstes Tor nach 19 Minuten, der Treffer zum 11:3 war in Überzahl das erste Feldtor in Minute 22. Doch da hatte sich die SG BBM längst schon ihren Frust von der Seele gespielt. „Wir waren schon im letzten Spiel in der Abwehr nicht schlecht, heute haben wir es geschafft, von Anfang an unsere Tore zu machen“, bestätigte Nils Boschen. Dass der Kopf wieder frei ist, zeigte sich in vielen Aktionen, auch beim Wurf von Dominik Claus ins verwaiste WHV-Tor zum 14:4. Ein Kunstwurf, der den Hausherren dreimal gelingen sollte.

Wilhelmshaven stabilisierte sich nach der Pause und gewann den zweiten Abschnitt am Ende gar mit 10:12 Toren. Wichtig für die Psyche in Christian Köhrmanns kleinem Kader. „In der zweiten Hälfte haben wir einigermaßen Handball gespielt, die Verteidigung war vernünftig“, sagte der WHV-Coach. Der Erfolg der Schwaben stand aber zu keinem Zeitpunkt mehr zur Diskussion, auch wenn die Angriffe längst nicht mehr so überzeugend vorgetragen wurden wie noch im ersten Abschnitt. Fünf Minuten vor dem Ende kontrollierte die SG BBM beim Stand von 24:15 Toren unverändert die Partie und setzte mit dem Treffer von Nikola Vlahovic zum 25:18 und einer diesmal besonders intensiven Jubeltraube auch den Schlusspunkt.

SG BBM Bietigheim: Edvardsson (1), Lehmann; Schäfer (11/7), Claus (4), Asmuth (3), Link (2), Barthe (2), M. Urban (1), Vlahovic (1), Öhler, Dahlhaus, Rentschler, Fischer, de la Peña, L. Urban, Boschen.

Wilhelmshavener HV: Vortmann, Stasch; ten Felde, Delic (5/4), Drechsler (4), Kozul (3), Schluroff (2), Vorontsov (2), Schauer (1), Pust (1), Konitz, Postel, Sabljic.

Spielverlauf: 10:0 (19.), 11:3 (22.), 14:4 (28.), 15:6 (30.), 17:7 (34.), 17:10 (37.), 21:13 (49.), 24:15 (55.), 25:18 (60.).
Zeitstrafen: M. Urban (21.), Fischer (40.), de la Peña (46.), Asmuth (50.), Barthe (56.) – Sabljic (11.), Vorontsov (26.), Postel (48.)
Siebenmeter: 7/7 – 4/5
Schiedsrichter: Andre Kolb / Markus Kauth (EHF Young Referee Project)
Zuschauer: 0 (Halle am Viadukt Bietigheim)


„Querdenken 711“ wird beobachtet

„Querdenken 711“ und seine regionalen Ableger im Land werden vom baden-württembergischen Verfassungsschutz beobachtet. Das Landesamt für Verfassungsschutz hat erste tatsächliche Anhaltspunkte für eine extremistische Bestrebung festgestellt. Von der Neubewertung sind nicht alle Versammlungsteilnehmer betroffen, sondern nur die “Querdenken”-Organisationsstrukturen.

Der baden-württembergische Verfassungsschutz hat „Querdenken 711“ und seine regionalen Ableger im Land zum Beobachtungsobjekt erhoben. Es liegen hinreichend gewichtige Anhaltspunkte für eine extremistische Bestrebung vor, teilten Innenminister Thomas Strobl und die Präsidentin des Landesamts für Verfassungsschutz Baden-Württemberg Beate Bube in Stuttgart mit.

„Die Meinungsfreiheit und die Versammlungsfreiheit sind fundamentale Grundrechte, sie sind lebensnotwendig für das Funktionieren unserer Demokratie. Aber es ist eine Grenze überschritten, wenn extremistische Bestrebungen die grundgesetzlichen Freiheiten missbrauchen, um damit ihren extremistischen und verschwörungsideologischen Narrativen Vorschub zu leisten. Der Verfassungsschutz in Baden-Württemberg hatte bereits zwei hellwache Augen auf die ‚Querdenken‘-Gruppierung, und er hat nun – sobald die Voraussetzungen für eine Beobachtung vorlagen – schnell und entschlossen gehandelt. Die fortgeschrittene Radikalisierung der ‚Querdenken‘-Gruppierung im Land macht eine Beobachtung ihrer Organisationsebene durch unseren Verfassungsschutz unabdingbar“, sagte der Stv. Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl.

Überschneidungen zu “Reichsbürgern”, “Selbstverwaltern” und Rechtsextremismus
Die Präsidentin des baden-württembergischen Verfassungsschutzes Beate Bube sieht mit Blick auf die Organisatoren sowie das Netzwerk in Baden-Württemberg sowohl personelle als auch ideologische Überschneidungen zu bereits bekannten Extremisten aus dem Milieu der „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ sowie aus dem Rechtsextremismus. „Gezielt werden extremistische, verschwörungsideologische und antisemitische Inhalte mit einer legitimen Kritik an den staatlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie vermischt“, erklärte Präsidentin Beate Bube.

Mehrere maßgebliche Akteure der „Querdenken“-Bewegung ordnet das Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg selbst dem Milieu der „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ zu, die die Existenz der Bundesrepublik leugnen und demokratische und rechtsstaatliche Strukturen negieren. Hinzu kommt die bewusste, überregionale Zusammenarbeit mit anderen bekannten extremistischen Akteuren aus dem Milieu der „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ sowie aus dem Rechtsextremismus, die sich in jüngerer Zeit weiter verfestigt hat. Diese Erkenntnisse des Verfassungsschutzes stehen in deutlichem Widerspruch zu offiziellen Verlautbarungen von „Querdenken 711“, sich von Extremismus jeglicher Art zu distanzieren.

Anleihen an Verschwörungsideologie “QAnon”
„Zusehends weicht der legitime Protest gegen staatliche Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie einer grundsätzlichen Staats- und Politikfeindlichkeit in bedenklichem Ausmaß. Seit Beginn des Protestgeschehens stellen wir bei den zentralen Akteuren der ‚Querdenker‘ eine zunehmende Diffamierung staatlichen Handelns fest, die immer wieder in abwegigen Vergleichen mit der Diktatur des Nationalsozialismus und einer Verharmlosung des Holocaust gipfelt. Sie schüren mit falschen Behauptungen gezielt Hass auf den Staat – das ist demokratiefeindlich“, so Innenminister Thomas Strobl. „Dabei sind verstärkt auch Anleihen an die ursprünglich aus den USA stammende antisemitische und staatsfeindliche Verschwörungsideologie ‚QAnon‘ festzustellen. Das betrifft sowohl die Präsenz von wahrnehmbaren ‚QAnon‘-Codes bei Versammlungen als auch Äußerungen des ‚Querdenken‘-Führungspersonals. Extremistische Verschwörungsmythen können der Nährboden für Gewalthandlungen sein – etwa, wenn zum Widerstand gegen vermeintliches Unrecht aufgerufen wird. Das halten wir für hoch gefährlich“, betonte die Verfassungsschutzpräsidentin.

Nur Organisationsstrukturen betroffen
„Die Neubewertung des baden-württembergischen Verfassungsschutzes und die nun zu treffenden Maßnahmen richten sich ausschließlich gegen die Organisationsstrukturen von ‚Querdenken 711‘ und ihrer regionalen Ableger sowie gegen Extremisten im Umfeld der Gruppierung und ihrer Versammlungen – nicht gegen die größtenteils nicht-extremistischen Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Corona-Protestgeschehen. Die Mehrheit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der ‚Querdenken‘-Demonstrationen sind keine Extremisten. Kritik an staatlichem Handeln und Demonstrieren sind Teil unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung – so viel zum Thema, man dürfe hierzulande nicht sagen, was man denkt. Die extremistischen Akteure, insbesondere auch innerhalb der ‚Querdenken‘-Organisatoren, scheinen es jedoch geschafft zu haben, ihre verfassungsfeindlichen Botschaften in weiten Teilen der nicht-extremistischen Teilnehmerschaft zu verbreiten. Dieser Gefahr treten wir mit aller Entschlossenheit entgegen“, sagte Innenminister Thomas Strobl.

„Der Verfassungsschutz kommt seiner Rolle als Frühwarnsystem der freiheitlich demokratischen Grundordnung nach. Und dieses Frühwarnsystem hat bei ‚Querdenken‘ hörbar angeschlagen“, so Verfassungsschutzpräsidentin Beate Bube.


Achtung! Cyberangriff möglich

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Das Landeskriminalamt Baden-Württemberg warnt Firmen und Behörden vor Cyberangriffen unter Verwendung von bei der Firma FirEye entwendeter Tools

Die US-amerikanische IT-Sicherheitsfirma ist nach eigener Auskunft Opfer eines Cyberangriffes geworden. FireEye ist eine renommierte und weltweit tätige IT-Sicherheitsfirma, zu deren Leistungsspektrum unter anderen Penetrationstests gehören. Hierbei setzt FireEye auch selbstentwickelte Tools und Methoden ein, mit denen Sicherheitslücken in IT-Systemen automatisiert gefunden werden können. Im Rahmen des Cyberangriffes auf FireEye wurden solche Tools entwendet.

Von FireEye wurden umfangreiche Hintergrundinfos zu den entwendeten Werkzeugen und den ausgenutzten Sicherheitslücken veröffentlicht. Auch wenn sämtliche entwendete Werkzeuge auf bekannte Sicherheitslücken referenzieren, für welche bereits Sicherheitsupdates zur Verfügung stehen, besteht die Gefahr, dass diese Sicherheitslücken aktuell gezielt von Cyberkriminellen gesucht und ausgenutzt werden.

Neben der grundsätzlichen Empfehlung, sämtliche IT-Systeme auf dem aktuellsten Softwarestand zu halten und Updates zeitnah einzuspielen, wird daher dringend empfohlen, die IT-Systeme hinsichtlich folgender Sicherheitslücken zu überprüfen und zeitnah die von Herstellern zur Verfügung gestellten Sicherheitsupdates zu installieren:

– CVE-2014-1812 – Windows Local Privilege Escalation
– CVE-2019-0708 – RCE of Windows Remote Desktop Services (RDS)
– CVE-2017-11774 – RCE in Microsoft Outlook via crafted document execution (phishing)
– CVE-2018-15961 – RCE via Adobe ColdFusion (arbitrary file upload that can be used to upload a JSP web shell)
– CVE-2019-19781 – RCE of Citrix Application Delivery Controller and Citrix Gateway
– CVE-2019-3398 – Confluence Authenticated Remote Code Execution
– CVE-2019-11580 – Atlassian Crowd Remote Code Execution
– CVE-2018-13379 – pre-auth arbitrary file reading from Fortinet Fortigate SSL VPN
– CVE-2020-0688 – Remote Command Execution in Microsoft Exchange
– CVE-2019-11510 – pre-auth arbitrary file reading from Pulse Secure SSL VPNs
– CVE-2019-0604 – RCE for Microsoft Sharepoint
– CVE-2020-10189 – RCE for ZoHo ManageEngine Desktop Central
– CVE-2019-8394 – arbitrary pre-auth file upload to ZoHo ManageEngine ServiceDeskPlus
– CVE-2016-0167 – local privilege escalation on older versions of Microsoft Windows
– CVE-2020-1472 – Microsoft Active Directory escalation of privileges
– CVE-2018-8581 – Microsoft Exchange Server escalation of privileges
Von FireEye wurden darüber hinaus umfangreiche Metriken veröffentlicht, mittels derer entsprechende Schadprogramme innerhalb der IT-Infrastruktur detektiert werden können. Diese finden sich ebenfalls auf der genannten Github-Seite.

Weitere Informationen zu den aufgeführten Sicherheitslücken (CVEs) finden Sie unter www.cve.mitre.org


Württembergische spendet rund 140.000 Euro an gemeinnützige Projekte

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Die Württembergische Versicherung hat einen Spendenwettbewerb gestartet, um sich für Organisationen einzusetzen, die sich für unsere Gesellschaft engagieren. Die Außendienstagenturen konnten sich für eine regionale Initiative ihrer Wahl stark machen. Bundesweit können sich nun 65 Einrichtungen über eine Spende mit einem Gesamtwert von knapp 140.000 Euro freuen.

Anstelle einer großen Spende sollten mehrere Projekte gefördert und die Agenturen einbezogen werden – damit war die Idee zu einem Spendenwettbewerb geboren. „Unsere Generalagenten sind vor Ort der starke Partner ihrer Kunden, und wir haben dazu aufgerufen, sich in der ersten Runde des Wettbewerbs für ein Projekt in ihrer Region stark zu machen”, erklärt Christian Lerch, Generalbevollmächtigter und Leiter Vertrieb Ausschließlichkeit der Württembergischen. 65 Einreichungen gab es in der ersten Runde und die Projekte sind nicht nur über das gesamte Bundesgebiet verteilt, sondern auch so vielfältig wie unsere Gesellschaft selbst: Sie kümmern sich um verschiedene Facetten des täglichen Lebens und Miteinanders. So sind darunter beispielsweise Initiativen für hilfsbedürftige oder schwerkranke Kinder, Wohnungslose, Geflüchtete oder Menschen mit Handicap.

Für die zweite Runde des Wettbewerbs hatte eine Jury zehn Projekte für das Finale ermittelt, in dem alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Innen- und Außendienst der Württembergischen online für ihre Favoriten abstimmen konnten. Die Projekte auf den Plätzen eins bis drei erhalten einen Scheck in Höhe von jeweils 8.000 Euro, 6.000 Euro beziehungsweise 4.000 Euro.

Auch die übrigen 62 eingereichten Einrichtungen, Initiativen und Projekte gehen nicht leer aus. Sie erhalten jeweils eine Spende in Höhe von 1.949 Euro. Die Zahl ist dabei nicht zufällig gewählt: „1949 ist das Geburtsjahr des Grundgesetzes. Und das Grundgesetz bildet die Basis für das Miteinander in unserer Gesellschaft, diesen Werten fühlen wir uns verpflichtet”, sagt Lerch. Mit dem Spendenwettbewerb lasse man dieser gesellschaftlichen Verantwortung Taten folgen. „Denn als Fels in der Brandung wollen wir uns besonders in diesen Zeiten für alle diejenigen einsetzen, die sich für den gesellschaftlichen Zusammenhalt engagieren.”


Corona: Stadt verbietet Verkauf von Alkohol zum sofortigen Verzehr

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Verbot gilt in der Innenstadt rund um die Uhr

Stuttgart.| Die Landeshauptstadt Stuttgart verbietet den Gaststätten wegen der anhaltend hohen Corona-Zahlen den Verkauf von alkoholhaltigen Getränken zum sofortigen Verzehr. Das Verbot gilt in der Innenstadt rund um die Uhr. Das hat das Amt für öffentliche Ordnung mittels einer Allgemeinverfügung am Donnerstag, 10. Dezember, bekanntgemacht.

Dr. Clemens Maier, Bürgermeister für Sicherheit, Ordnung und Sport, erklärte: „Die Ansteckungen mit dem Coronavirus sind weiterhin zu hoch. Ein Risiko stellen hauptsächlich Ansammlungen dar, weil sie die Weiterverbreitung des Virus begünstigen. Wir sehen, dass sich solche Menschentrauben vor Gaststätten bilden, die alkoholische Getränke – wie beispielsweise Glühwein – verkaufen. Dort tummeln sich dann ohne Einhaltung der Mindestabstände zu viele Menschen, die ihre Getränke an Ort und Stelle bestellen und verzehren. Hier müssen wir leider eingreifen, weil die Infektionsgefahr zu groß ist.“

Laut der Allgemeinverfügung darf das Gaststättengewerbe in der Innenstadt keine alkoholischen Getränke mehr zum sofortigen Verzehr verkaufen. Mitnahme oder Lieferung sind aber weiterhin erlaubt, soweit die Bestellung nicht vor Ort (an oder in der Gaststätte) erfolgt ist. Damit bleibt es beispielsweise zulässig, sich zur Pizza auch noch eine Flasche Rotwein liefern zu lassen. Die Allgemeinverfügung tritt am Samstag, 12. Dezember, in Kraft und läuft am 15. Januar 2021 aus.

Das Land Baden-Württemberg hat eine Verschärfung der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie angekündigt und will ein landesweit geltendes Alkoholkonsumverbot in Innenstädten und sonstigen öffentlichen Orten einführen. Die Corona-Verordnung soll entsprechend geändert werden. Bis dahin wurden die Kommunen gebeten, selbst tätig zu werden und ein umfassendes Alkoholkonsumverbot in der Öffentlichkeit zu erlassen.


Bauarbeiten auf der Schönbuchbahn

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Schienenersatzverkehr am Samstag, 12. Dezember

Kreis Böblingen.| Wegen Bauarbeiten auf der Schönbuchbahn wird am Samstag, 12.12.2020, eine Vollsperrung auf der gesamten Strecke notwendig. Es wird ein Schienenersatzverkehr eingerichtet: ab 5:35 Uhr ab Böblingen und 5:45 Uhr ab Dettenhausen. Von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr verkehren die Busse im Halbstundentakt. Danach bis Betriebsschluss wieder im Stundentakt.

Die Busse halten in Böblingen am ZOB auf Bussteig 9, an der Tübinger Straße, und an der Schönbuchstraße. Reisende von/nach Böblingen-Zimmerschlag nutzen bitte die Linienbusse. In Holzgerlingen werden die Haltestellen Achalmstraße, Bahnhof und Buch (Tübinger Straße) bedient. In Weil werden die Haltestellen Troppel, Hauptstraße und Wilhelmstraße bedient. In Dettenhausen hält der Bus am Bahnhof.

Den Fahrplan können Fahrgäste in der VVS-App und im Internet abrufen. Es gilt zu beachten, dass die Busse in Dettenhausen 17 Minuten früher als der Zug abfahren.


Staatliche Förderung deutlich höher

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Zufriedenheit im Ruhestand hängt nicht zuletzt von den vorhandenen finanziellen Mitteln ab – und damit meist auch von privater Vorsorge. Die Wüstenrot Bausparkasse AG rät, dabei die ab 2021 verbesserte Wohnungsbauprämie nicht ungenutzt zu lassen.

Laut dem neuesten Rentenversicherungsbericht kann ein Durchschnittsverdiener, der in den Ruhestand geht, nur noch knapp die Hälfte seines letzten Bruttolohns als staatliche Rente erwarten – und dieser Wert wird künftig noch weiter sinken. Wer im Alter auskömmlich leben will, muss in der Regel privat vorsorgen, beispielsweise mit einer eigenen Wohnimmobilie. Von ihr kann man nicht nur Jahrzehnte vor dem Renteneintritt bereits profitieren. Das rechtzeitig abbezahlte Haus oder die eigene Wohnung erspart Seniorenhaushalten zudem monatliche Mietzahlungen in beträchtlicher Höhe. Dieses Geld steht dann für andere Verwendungen zur Verfügung.

Auch wer sich verkleinert und im Alter aus einem großen Haus etwa in eine seniorengerechte Stadtwohnung zieht, kann beim Verkauf profitieren. Denn die Wertentwicklung von Wohnimmobilien geht in den letzten Jahren in vielen Regionen Deutschlands nach oben.

Aufgrund der Pluspunkte hilft der Staat seinen Bürgern beim Erwerb der selbstgenutzten Wohnimmobilie – zum Beispiel mit der ab Januar 2021 verbesserten Wohnungsbauprämie. Nach Schätzung des Marktforschungsinstituts Empirica werden dadurch in den nächsten Jahren ein- bis eineinhalb Millionen Menschen neu anfangen, gefördert zu sparen. Denn sie fallen unter die erhöhten Gehaltsobergrenzen: Bei Ehepaaren beträgt das für die Förderung maßgebliche, zu versteuernde Jahreseinkommen ab dem neuen Jahr maximal 70.000 Euro, bei Alleinstehenden bis zu 35.000 Euro. 10 statt bisher 8,8 Prozent Förderung sollen Sparer dann auf eigene Einzahlungen in ihren Bausparvertrag erhalten – das macht einen Zuschuss von 70 Euro pro Jahr und Einzelperson (140 Euro für Verheiratete oder eingetragene Lebenspartner).

Dazu Bernd Hertweck, Vorstandsvorsitzender der Wüstenrot Bausparkasse AG: „Die Ausweitung des Berechtigtenkreises, der ab 2021 die verbesserte staatliche Wohnungsbauprämie in Anspruch nehmen kann, ist ein wertvoller Beitrag zur Eigenkapitalbildung gerade für Gering- und Durchschnittsverdiener. Die verbesserte Wohnungsbauprämie macht das Vorsparen als unverzichtbare Basis des Wohneigentums für viele Menschen jetzt noch attraktiver.“