14 Tage nach Stufe 1 greifen ab 1. Juni die nächsten Lockerungen – zudem ist man bereits unter der 50er-Marke
Kreis Böblingen, 27.05.2021.| Der Landkreis Böblingen kann angesichts stetig sinkender Zahlen die zweite Stufe des Öffnungskonzepts beschreiten. Parallel rückt das Unterschreiten der nächsten Marke von 50 an fünf aufeinander folgenden Werktagen in greifbare Nähe.
Das Stufenkonzept des Landes sieht vor, dass ein Land- oder Stadtkreis 14 Tage nach Öffnungsschritt 1, wenn die Inzidenz stetig weiter gesunken ist, in Stufe 2 kommt. Ausgehend vom 17. Mai, an dem man in Stufe 1 gekommen war, sind die 14 Tage im Landkreis Böblingen am 31. Mai vorbei. „Wir freuen uns über die weiteren Lockerungen, die mit einer sinkenden Inzidenz möglich werden“, erklärt Landrat Roland Bernhard. „Warum unsere Zahlen so gut sind, darüber lässt sich letztlich nur spekulieren; aber wir sind stolz auf unser hervorragendes Testkonzept und das gute Netz an Teststellen.“ Am Montag, 31. Mai, wird festgestellt, dass die neuerliche Frist verstrichen ist, ab Dienstag, 1. Juni, treten die neuen Regelungen in Kraft.
In Stufe 2 sind zusätzliche Öffnungen mit Test- und Hygienekonzept möglich (mit tagesaktuellem Coronatest und Hygienemaßnahmen sowie Kontaktdokumentation). Beispielsweise kann die Gastronomie nun von 6 bis 22 Uhr öffnen, (innen 1 Gast pro 2,5 m², Tische mit 1,5 m Abstand, und außen unter Einhaltung der AHA-Regeln). Außerdem können Kulturveranstaltungen innen bis 100 Personen, außen bis 250 Personen stattfinden. Wellnessbereiche, Saunen und Schwimmbäder innen und außen in Beherbergungsbetrieben für Übernachtungsgäste können öffnen (1 Person pro 20 m²), ansonsten Wellnessbereiche und Saunen innen und außen für Gruppen bis 10 Personen, Schwimmbäder innen und außen (1 Person pro 20 m²). Kontaktarmer Freizeit- und Amateursport in Sportanlagen, -stätten und -studios (1 Person pro 20 m²) ist innen und außen erlaubt, Veranstaltungen des Spitzen- und Profisports können mit bis zu 250 Zuschauern innen und außen stattfinden. Bei Veranstaltungen zur Religionsausübung ist Gemeindegesang zulässig.
Zudem geht es parallel zum Stufenkonzept um die weitere wichtige Inzidenzmarke von 50. Diese ist im Landkreis Böblingen erstmals am Dienstag, 25. Mai, unterschritten worden. Damit die mit einer Inzidenz unter 50 verbundenen Lockerungen greifen, muss die Marke an fünf aufeinander folgenden Tagen unterschritten sein. Zählt man den 25. Mai als ersten Tag, dann wäre Samstag, 29. Mai, der fünfte Tag. Nach Bekanntmachung am Sonntag, 30. Mai, über die Website des Landkreises, könnten die weiteren Regelungen ab Montag, 31. Mai, gelten.
Mit dieser Unterschreitung der 50 wäre dann verbunden: Treffen im privaten oder öffentlichen Raum mit 10 Person aus bis zu 3 Haushalten (Kinder bis einschließlich 13 Jahre werden nicht mitgezählt), der Einzelhandel kann ohne Testpflicht und mit geänderten Regelungen hinsichtlich der Fläche öffnen, Büchereien und Galerien können ohne Auflagen öffnen.
Auf der Corona-Informationsseite des Landkreises Böblingen, www.lrabb.de, Informationen zum Corona-Virus, ist die jeweils aktuelle Fassung der Corona-Verordnung des Landes verlinkt. Insbesondere finden sich die dargestellten Regelungen i.Z.m. Stufenkonzept und Erreichen 50er-Marke in einem Merkblatt „Auf einen Blick“.