Mit dem Frühling beginnt die E-Scooter-Saison. Viele dieser Fahrzeuge haben den Winter in Kellern oder Hausfluren verbracht. Wer jetzt wieder fahren möchte, sollte einige Punkte beachten. Die Württembergische Versicherung AG gibt dazu Hinweise.
Zunächst gehört der Akku vollständig geladen, besonders wenn der E-Scooter im Winter kaum genutzt wurde. Akkus lädt man am besten in einem witterungsgeschützten, nicht zu kalten Umfeld. Die Reifen des Fahrzeugs sollten auf eingefahrene Nägel, Kieselsteine oder sonstige Fremdkörper geprüft werden. Bei luftgefüllten Reifen ist zudem korrekter Reifendruck wesentlich.
Die Bremsen des E-Scooters müssen gut funktionieren. Beim Frühlingscheck in der Garage oder einer Fachwerkstatt sollten daher die Bremsen eingestellt und abgefahrene Bremsgummis ausgetauscht werden. Klar ist auch, dass die Beleuchtung – vorne und hinten – vor der ersten Ausfahrt gründlich getestet wird.
Um sich bei Stürzen zu schützen, helfen langärmlige Kleidung, lange Hosen, ein Helm und stabile Schuhe. Flipflops und andere Schlappen bieten wenig Halt.
E-Scooter müssen nach geltenden Straßenverkehrsregeln bewegt werden – beispielsweise gelten hier die gleichen Alkoholgrenzwerte wie beim Autofahren.
Wichtig ist im Übrigen ausreichender Versicherungsschutz. Für E-Scooter ist eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Dass Versicherungsschutz besteht, weisen die Fahrerin oder der Fahrer durch eine Versicherungsplakette nach, die jeweils ab März für ein Jahr gültig ist und hinten am E-Scooter montiert wird. Die diesjährige Plakette zeigt schwarze Schrift auf weißem Grund. Sie ist in Versicherungsagenturen erhältlich, zum Beispiel bei der Württembergischen Versicherung. Eine Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die etwa bei Unfällen anderen Personen oder deren Eigentum unbeabsichtigt zugefügt werden könnten.