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StartLokalesStuttgartKeine Beteiligung an Mehrkosten für Projekt „S21“

Keine Beteiligung an Mehrkosten für Projekt „S21“

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Landeshauptstadt Stuttgart begrüßt Nichtzulassung der Berufung der Bahn durch Verwaltungsgerichtshof  

Stuttgart.| Die Landeshauptstadt Stuttgart muss sich nicht an den Mehrkosten des Projekts „Stuttgart 21“ beteiligen. Die Stadtspitze begrüßt ausdrücklich die Bestätigung ihrer Rechtsauffassung.

Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat am Freitag, 1. August, den Antrag der Deutschen Bahn abgelehnt, eine Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Stuttgart vom 7. Mai 2024 zuzulassen. Damit bestätigt der VGH die Entscheidung der ersten Instanz, wonach die von der Deutschen Bahn geltend gemachten Ansprüche auf weitere Beteiligung an den Mehrkosten des Milliarden-Projekts unbegründet sind. Demnach bestehen keine ernsthaften Zweifel an der Richtigkeit des Urteils des VG Stuttgart. Dieser Beschluss des VGH ist unanfechtbar.

Oberbürgermeister Dr. Frank Nopper sagt: „Wir begrüßen die Entscheidung des Verwaltungsgerichthofs Baden-Württemberg. Sie bestätigt die Rechtsauffassung der Landeshauptstadt und erfüllt uns mit großer Erleichterung und Freude – keineswegs jedoch mit Schadenfreude gegenüber der Deutschen Bahn. Die Gerichte haben bestätigt, dass sich die Stadt an den Mehrkosten des Projekts Stuttgart 21 in Höhe von zirka 6,9 Milliarden Euro nicht beteiligen muss. Damit ist uns ein riesiger Felsbrocken vom Herzen gefallen. Auch in der Schlusskurve des Projekts ,Stuttgart 21‘ bleiben wir der Deutschen Bahn als konstruktiver Partner verbunden.“

Die Landeshauptstadt Stuttgart steht nach wie vor zum Projekt „Stuttgart 21“ und seinen Zielen. Mit ihrem Finanzierungsanteil von rund 300 Millionen Euro hat die Stadt einen Projektbeitrag geleistet. Die Deutsche Bahn hat vor kurzem ihr Konzept zur Eröffnung des Durchgangsbahnhofs im Dezember 2026 vorgestellt. Diesem Meilenstein sieht die Stuttgarter Stadtgesellschaft mit großen Erwartungen entgegen. Die Stadtverwaltung möchte die heutigen Gleisflächen schnellstmöglich entwickeln und den Wohnungsbau auf den freiwerdenden Bereichen ermöglichen. Hierzu sind umfangreiche städtische Investitionen vorgesehen. Jedoch werden durch die Entscheidung des VGH keine zusätzlichen Finanzmittel im städtischen Haushalt frei. Aufgrund der klaren – und jetzt gerichtlich bestätigten – Rechtsauffassung hatte die Landeshauptstadt keine umfassenden Rückstellungen für die Mehrkosten des Bahnprojekts vorgenommen. Die Herausforderungen bei der Aufstellung des Doppelhaushaltes 2026/27 bleiben durch die bedenkliche wirtschaftliche Entwicklung weiter erheblich.


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