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StartLebenRatgeberWenn es Zeit wird zu gehen: Darauf sollte der Arbeitnehmer bei Jobwechsel achten

Wenn es Zeit wird zu gehen: Darauf sollte der Arbeitnehmer bei Jobwechsel achten

LebenRatgeberWenn es Zeit wird zu gehen: Darauf sollte der Arbeitnehmer bei Jobwechsel achten

Geschäftliche Information

Jobwechsel – diese Strategie sollten Beschäftigte nutzen

Innere Kündigungen der Beschäftigten sind nicht die seltene Ausnahme, sondern sie prägen die Beschäftigungsverhältnisse. Diverse Studien zufolge, liefert der Großteil der Beschäftigten Dienst nach Vorschrift an und durchforstet die einschlägigen Zeitungen und Online-Plattformen nach passenden Alternativen. Unternehmer und Entscheider nutzen zwar klug entwickelte Strategien gegen das Abwandern der Professionals, doch selten erfolgreich. Innere Kündigungen sind genauso solide und stabil wie diejenigen, die die Mitarbeitenden den Vorgesetzten sofort schriftlich präsentieren. Doch die Beschäftigten sollten Ausstiege präzise und rechtssicher durchführen.

Ausstieg gut abwägen

Das hoch belastende Projekt. Der Rüffel vom Chef. Und jetzt auch noch die Prüfung durch die Steuerbehörden. – Nicht selten dienen den Mitarbeitenden gerade die gegenwärtigen Negativpunkte als Ausstiegsgrund. Doch gerade wenn diese Störungen und Schwierigkeiten temporär sind, lohnt Kündigen nicht.

Gute Gründe sind:

– kein Potenzial für Entwicklung der Karriere
– Tätigkeiten sorgen für Frust statt Freude
– unattraktive Lohnstruktur
– wenig Freizeit
– Mobbing

Generell gilt also: Das Kündigen lohnt, wenn die Misstände gravierend und kurzfristig auch nicht abstellbar sind. Nicht selten dienen Gespräche mit Freunden oder sogar spezifisch tätigen Beratern als solide Basis der Kündigungen.

Finanzen prüfen und Kündigung passend gestalten

Als perfekt gilt es, wenn Beschäftigten dann kündigen, wenn die Anschlussjobs schon unter Dach und Fach sind. Lückenlose Beschäftigung gilt in den Bewerbungsunterlagen als Plus und sichert natürlich auch den Verdienst. Alternativ bieten sich den Kündigen entweder Abfindung oder das ALG vom Arbeitsamt als klassische Optionen. Kündigen die Arbeitnehmer selbst, verhängt das Amt jedoch die hoch unangenehmen Sperrzeiten. Das Amt prüft auch genau, ob die Beschäftigten den Ausstieg selbst unterstützen. Auch das Akzeptieren attraktiver Abfindung bei Kündigung ahnen die Behörden. Deshalb lohnt die Unterstützung der Spezialisten, die das Kündigen und die jeweiligen Zahlungen präzise prüfen und strategisch klug nutzen.

Das gute Arbeitszeugnis

Nicht selten sind Kündigungen die Anlässe unangenehmer Auseinandersetzungen zwischen den Parteien. Doch solche Schwierigkeiten zwischen den kündigenden Beschäftigten und den Unternehmen sind durchaus vermeidbar. Beschäftigte sollten unter Umständen die Gründe der Kündigungen nicht per Streit noch intensiver gestalten oder als Klassiker gleich nach Kündigung des alten Jobs als Ergänzung noch die Krankschreibung präsentieren. Als seriös gilt es, wenn die Beschäftigten nach dem Kündigen noch offene Aufträge abschließen und die Nachfolger briefen. Beschäftigte sollten unbedingt das Zeugnis der präzisen Tätigkeiten der Beschäftigten fordern. Nicht negative Arbeitszeugnisse gelten als Rechtsanspruch der Beschäftigten.

Guter Start ins neue Jobglück

Nicht selten sind Beschäftige, die kündigen, verärgert und sind unter Umständen der festen Ansicht, dass der alte Chef sie falsch gefördert hat, dass sie ausgrenzt und gemobbt wurden und dass die Tätigkeiten unattraktiv waren. Nachkarten und Lästern sollten die betroffenen Beschäftigten jedoch strikt vermeiden und abschließen. Sowohl das Bewerbungsgespräch als auch das Starten der neuen Jobs sollten die Betroffenen positiv gestalten. Denn das Lästern schafft unter Umständen den Eindruck, dass die neuen Mitarbeiter oder sogar schon die Bewerber absolut negative Energien schaffen. Das schadet Unternehmen und es schadet denjenigen, die nun nach Kündigung neu starten.


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