Die Stadtverwaltung Böblingen bietet den Bürger*innen neben der persönlichen neu auch die digitale An- und Ummeldung des Wohnsitzes an.
Böblingen.| Damit sind Behördengänge zum Einwohnermeldeamt nicht mehr zwingend notwendig. Der gesamte An- und Ummelde-Prozess, der bei einem Umzug entsteht, lässt sich über den Online-Dienst vollständig abbilden. Änderungen der Adressdaten im Melderegister bis hin zur Aktualisierung der Adressdaten des Personalausweises und Reisepasses sind digital rund um die Uhr möglich.
Die elektronische Wohnsitz-Anmeldung hat die freie Hansestadt Hamburg als Teilprojekt der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes nach dem „Einer-für-Alle-Prinzip“ (EfA) entwickelt. Auf dem EfA-Prinzip basiert ein bundesweites Kooperationsmodell, das die Zuständigkeiten für hunderte von Online-Diensten regelt. Jedes Land verantwortet dabei einen bestimmten Bereich und stellt seine Services den anderen Bundesländern zur Verfügung. Nach der erfolgreichen Pilotphase kann auch die Stadt Böblingen, neben mehr als 75 Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg, von diesem Prozess profitieren.
Der Service steht der Bürgerschaft kostenlos zur Verfügung und benötigt nur wenige Schritte:
- Über das Nutzerkonto mit Online-Ausweis (z.B. Bund-ID) anmelden – hierzu wird ein gültiger Personalausweis mit freigeschalteter Onlinefunktion oder eine eID-Karte benötigt sowie die Ausweis-App mit einem NFC-fähigem Smartphone oder ein USB-Kartenlesegerät.
- Bei einem Mietverhältnis: Wohnungsgeberbestätigung hochladen
- Nach erfolgreicher Prüfung durch das Einwohnermeldeamt (ca. 3-4 Arbeitstage) steht der Antrag im Online-Dienst zum Download bereit.
- Die Nutzer*innen können die Adressdaten auf dem Chip ihres Personalausweises selbstständig über den Online-Dienst und die AusweisApp aktualisieren.
- Zum Schluss erfolgt ein automatisches Anschreiben der Bundesdruckerei mit einem Adressaufkleber für den Personalausweis und einem Wohnortaufkleber für den Reisepass.
Der direkte Link zur elektronischen Wohnsitzanmeldung lautet: www.wohnsitzanmeldung.de
Im Zuge des Onlinezugangsgesetzes (OZG) sind auch weitere Behördengänge online möglich
Seit August 2022 arbeitet die Stadt Böblingen intensiv daran, der Bürgerschaft und Unternehmen Verwaltungsdienstleistungen, die vor Ort beantragt werden können, auch digital anzubieten.
Unter dem Leitmotto „BBwirdDigital“ schreitet die Digitalisierung bei der Stadt Böblingen voran und die Umsetzung des OZG spielt hierbei eine große Rolle. Das OZG verpflichtet Bund, Länder und Kommunen gesetzlich dazu, Verwaltungsdienstleistungen sowie die Bereitstellung dieser Dienstleistungen über Verwaltungsportale zu digitalisieren. Somit ermöglicht das OZG der Stadtverwaltung Böblingen, die Digitalisierung ziel- und ergebnisorientiert, ressourceneffizient sowie transparent voranzubringen und zu steuern.
Alle aktuellen Online-Angebote sowie die Funktionen des Service-Kontos „service-bw“ und der eID-Nutzung (Bund-ID), finden sich auf folgender Internetseite: www.boeblingen.de/BUERGERSERVICE