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Aufstallungspflicht für Geflügel im Landkreis Böblingen endet

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Keine weiteren Fälle von Geflügelpest

Kreis Böblingen.| Der Landkreis Böblingen hatte im Februar eine Aufstallungspflicht erlassen, da es insgesamt vier bestätigte Fälle von Geflügelpest gegeben hatte. Zwei Graugänse waren im Stadtgebiet Leonberg verendet, ebenso ein Turmfalke in Hildrizhausen sowie eine Wildente in Waldenbuch.

Seither hat es keine weiteren Fälle von Geflügelpest gegeben, sodass die Aufstallungspflicht am 31. März endet. Die Gefahr ist damit aber nicht vollständig gebannt, mit einem Auftreten der Erreger muss weiterhin gerechnet werden.

Der Landkreis Böblingen appelliert an alle Geflügelhalter penibel auf Biosicherheitsmaßnahmen zu achten, um einen Eintrag in die Nutzgeflügelhaltungen zu verhindern.


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