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StartAktuellNovavax-Termine zunächst nur im Kreisimpfstützpunkt (KIS)

Novavax-Termine zunächst nur im Kreisimpfstützpunkt (KIS)

AktuellNovavax-Termine zunächst nur im Kreisimpfstützpunkt (KIS)
  • Landkreis Böblingen befolgt die Empfehlungen des Landes
  • Gesundheitsamt ist im Gespräch mit den Einrichtungen mit Blick auf die einrichtungsbezogene Impfpflicht

Kreis Böblingen.| Ende Februar / Anfang März wird die Auslieferung des Impfstoffs der Firma Novavax an die Landkreise erwartet. Das Land verteilt diesen ausschließlich an die Landkreise und hat in Bezug auf die Verwendung klare Vorgaben gemacht. Mit Blick auf den Stichtag der einrichtungsbezogenen Impfpflicht (15. März 2022) soll Novavax anfangs vorrangig den Beschäftigten in medizinischen und pflegerischen Bereichen vorbehalten sein soll. Zudem muss der Landkreis selbst eine Lagerhaltung für die Zweitimpfung anlegen. Deshalb werden die ersten Impfdosen des neuen Impfstoffs nur im Kreisimpfstützpunkt (KIS) selbst verimpft.

„Wir halten uns an die Vorgaben des Landes“, betont Landrat Roland Bernhard. „In der ersten Lieferung erwarten wir ca. 6.500 Impfdosen. Mit der vorgeschriebenen Lagerhaltung für die Zweitimpfung und der prioritären Behandlung Aller, die von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht betroffen sind, bleiben zunächst zu viele Unklarheiten, wie viele freie Termine es für den Impfstoff überhaupt geben wird.“ Man werde deshalb zunächst ausschließlich zentral im KIS impfen. „Es macht aus der ersten Lieferung keinen Sinn, Abgaben an die Ärzteschaft zu versprechen, die wir dann vermutlich nicht halten können“, wirbt der Landrat für Verständnis. Die Betonung liege darauf, dass das aber nur für die Anfangsphase gelte.

Mit Blick auf die einrichtungsbezogene Impfpflicht und den herannahenden Stichtag ist der Landkreis mit den Einrichtungen im Gespräch. Man sei in einem guten Austausch. Über ein zentrales Meldeportal sollen die Meldungen nach dem 15. März eingehen. Sie werden erfasst, die Betroffenen werden angeschrieben und nochmals angemahnt. Wird dann kein entsprechender Nachweis vorgelegt, gilt es ein Betretungs- oder Beschäftigungsverbot zu prüfen. Dazu werden zunächst die/der jeweils Betroffene und die Einrichtung angehört, anschließend wird entschieden. „Wir haben den hohen Anspruch an uns selbst, die individuellen Bedürfnisse der Einrichtungen bestmöglich zu berücksichtigen“, sagt Landrat Bernhard. Man wolle das Ermessen, das man als Behörde habe, größtmöglich ausüben.

Für die Impfung mit Novavax, auf die man diesbezüglich noch einige Hoffnung setzt, wurden viele Einrichtungen bereits angeschrieben.Aber auch, wer auf diesem Weg bisher nichts gehört hat: Wenn die Novavax-Termine in der Terminvereinbarungssoftware des KIS eingestellt sind, erfolgt bei Terminbuchung eine Abfrage, ob man aus beruflichen Gründen für den Impfstoff berechtigt ist. Mit Terminen wird voraussichtlich ab KW 10 gerechnet; noch ist nämlich das genaue Lieferdatum für die Impfdosen weiter unklar.

Das Land verteilt sein Kontingent über einen Einwohnerschlüssel unter den einzelnen Landkreisen. Generell ist Novavax natürlich für alle zugänglich. Der Impfstoff wird in zwei Impfungen im Abstand von drei Wochen verabreicht. „Ich verbinde mit dem weiteren Impfangebot die Hoffnung, dass sich noch mehr Menschen für eine Impfung entschließen, die den bisherigen Impfstoffen gegenüber misstrauisch waren“, so Bernhard. „Eine höhere Impfquote gerade in solchen Bereichen wie Altenpflegeheimen oder Einrichtungen, wo Menschen mit Behinderungen leben, ist zwingend nötig, um diese besonders gefährdete Gruppe von Menschen zu schützen.“

In Zusammenhang mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht hat das Land dieser Tage einen Handlungsleitfaden erarbeitet, der praxisbezogene Hilfestellungen liefert. Dabei handelt es sich um Informationen für betroffene Einrichtungen und Unternehmen. Der Link dazu findet sich auf der Homepage des Landkreises. Dort finden sich auch die Infos rund um den Impfstoff Novavax und der Link zur Terminvereinbarung für den KIS. www.lrabb.de, Stichwort „Informationen zur Corona-Impfung“.


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