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StartLebenRatgeberE-Scooter: Freizeitspaß mit Risiko

E-Scooter: Freizeitspaß mit Risiko

LebenRatgeberE-Scooter: Freizeitspaß mit Risiko
Regelgerechtes Verhalten muss sich noch etablieren

Kaum zugelassen und schon sind sie überall: Allein in Berlin standen im Juli 2019 etwa 4.800 Elektroroller, so genannte E-Scooter, zum Ausleihen zur Verfügung. Damit zieht Deutschland kräftig nach. In anderen Ländern gehören sie schon länger zum Stadtbild in den Innenstädten. Zahlreiche Neugierige laden sich die Apps herunter und schalten sich einen E-Scooter probeweise frei. Meist ohne zu wissen, auf was man dabei achten sollte. Die Folge: viele Unfälle, zum Teil mit tödlichem Ausgang. In den USA, wo die E-Scooter seit Ende 2017 auf dem Markt sind, reglementieren die Städte inzwischen die Zahl der zugelassenen Leih-Roller.

Erstes prominentes Todesopfer ist die britische Youtuberin Emily Hartridge. Die 35-Jährige hatte den E-Scooter kurz zuvor von ihrem Freund geschenkt bekommen. Unterwegs kollidierte sie in einem Kreisverkehr mit einem Lastwagen und verstarb an den Unfallfolgen. Mit einem Helm hätte sie möglicherweise überlebt. Aber auch in Deutschland kam es bereits kurz nach der Zulassung zu schweren Unfällen: In Frankfurt stürzte eine junge Frau auf der Friedensbrücke im Stadtteil Sachsenhausen vom E-Scooter und verletzte sich schwer. Sie hatte gemeinsam mit ihrem 27-jährigen Begleiter auf dem Gefährt gestanden. Ein Alkoholtest bei dem Mann ergab einen Wert von zwei Promille. In Düsseldorf fuhr eine Fahrradfahrerin auf einem Radweg, als ein 50-Jähriger auf einem E-Scooter entgegen der vorgeschriebenen Richtung auf sie zukam. Beide versuchten noch auszuweichen, stießen aber dennoch zusammen. Der Fahrer des E-Scooters wurde sofort in ein Krankenhaus eingeliefert. Später stellte sich heraus, dass das Rollermodell gar nicht für den Straßenverkehr zugelassen war.

Auch ohne Regelverletzung ist E-Scooter-Fahren gefährlich

Nicht jede E-Scooter-Fahrt endet so schlimm wie in diesen drei Fällen. Doch viele Nutzer unterschätzen die Risiken. Im Vergleich zu Fahrrädern besitzen E-Scooter wesentlich kleinere Räder und man macht kurze, oft ruckartige Lenkbewegungen. Wer die Höchstgeschwindigkeit von 20 Kilometern pro Stunde einmal ausreizt, wird das möglicherweise schon als ziemlich rasant empfinden. Man kann sich nicht sicher sein, in überraschenden Situationen schnell genug ausweichen und bremsen zu können. Deswegen sollte man sich mit den Bremsvorrichtungen und der Bremswirkung der verschiedenen Modelle erst einmal vertraut machen, bevor man auf Tempo und Strecke geht. Einmal unterwegs, kann jedes Hindernis auf der Straße eine Gefahr sein, etwa ein hoher Bordstein oder Kopfsteinpflaster. Auch wenn man sich an die Verkehrsregeln hält, kann man ohne Einwirkung von außen schnell stürzen. Dafür muss man nur kurz aus dem Gleichgewicht geraten. Neben dem Sturz an sich wird dann auch der Verkehr zur Lebensgefahr: Liegt man am Boden, kann es passieren, dass man angefahren oder überrollt wird.

Verwarngelder bei Benutzung des Gehwegs

Viele Spaziergänger fühlen sich vor allem in großen Städten massiv von den motorisierten Rollern bedrängt, doch Regelverstöße werden oft nicht geahndet. „E-Scooter zu kontrollieren ist momentan nicht die Priorität Nummer eins bei der Polizei“, erläutert Michael Mertens, Verkehrsexperte der Gewerkschaft der Polizei (GdP), „aber wenn wir die Zeit finden, tun wir das auch. Wer den Fußgängerweg benutzt, der muss mindestens mit 15 Euro Verwarngeld rechnen, je nach Behinderung und Gefährdung sogar mit 30 Euro.“ Neben der Fahrt auf dem Fußgängerweg sind die häufigsten Regelverstöße Fahrten unter Alkoholeinfluss, Fahrten zu zweit oder die Nutzung eines in Deutschland nicht zugelassenen E-Scooter-Modells. Das Auftauchen der E-Scooter verdichte den sowieso schon starken Verkehr auf den Fahrradwegen, gibt der GdP-Verkehrsexperte zu bedenken: „Hier sind die Stadtplaner gefordert. Sie müssen ausreichend Platz für alle Verkehrsteilnehmer schaffen und dafür auch Geld in die Hand nehmen.“

Ein Kopfschutz ist vernünftig

In der Anfangsphase des E-Scooter-Verleihs in Deutschland sind kaum Menschen zu sehen, die dabei einen Helm tragen. Dies ist auch keine gesetzliche Pflicht. Eine solche Pflicht würde wohl auch das Aus für das Geschäftsmodell der Verleihfirmen bedeuten, denn dann würden alle spontanen Ausleihen unmöglich werden. Michael Mertens betont, dass er niemandem den Spaß am E-Scooter-Fahren verderben will. „Aber wir werben intensiv für das Tragen eines Helms. Das sollte sich durchsetzen, ähnlich wie beim Skifahren. Ich fahre selbst seit mehr als 40 Jahren Ski und stelle fest, dass inzwischen fast alle Menschen freiwillig einen Helm tragen, weil man gesehen hat: Das kann Leben retten!“ Ob dies nun mit einem klassischen Fahrradhelm geschieht oder mit einem anderen Kopfschutz, wie etwa einer Halskrause mit integriertem Airbag, ist aus seiner Sicht zweitrangig: „Wichtig ist für uns, den Kopf geschützt zu wissen, damit die Unfallfolgen reduziert werden.“

Stolperfalle E-Scooter

Auch bei den Kommunen sieht Mertens noch Handlungsbedarf: E-Scooter werden nach Ende der Ausleihzeit oft sorglos auf Gehsteigen abgestellt. Fallen sie um, werden sie zu Stolperfallen für alle Fußgänger. Die Kommunen sind gefordert, den Verleihfirmen klare Regeln vorzugeben, wo die Scooter nach Gebrauch wieder abgestellt werden können. Mehr Engagement der betroffenen Kommunen fordert auch Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer. In einem Brief an den deutschen Städtetag bat er die Kommunen, ihre Möglichkeiten „für eine sichere und sachgemäße Nutzung in vollem Rahmen“ auszuschöpfen.

Welche Verkehrsregeln gelten

Die Regeln für E-Scooter nach der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung im Überblick:

  • E-Scooter können ab einem Alter von 14 Jahren genutzt werden. Es besteht keine Führerscheinpflicht.
  • Wo es einen Radweg oder einen Radfahrstreifen gibt, müssen E-Scooter diesen benutzen. Ansonsten gehören E-Scooter auf die Fahrbahn.
  • E-Scooter müssen eine Lenk- oder Haltestange besitzen und dürfen nicht schneller als max. 20 km/h fahren.
  • Junge Menschen unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge in der Probezeit dürfen unter Alkoholeinfluss überhaupt nicht E-Scooter fahren. Ansonsten gilt die Grenze von 0,5 Promille – wie für Autofahrer.
  • E-Scooter müssen verkehrssicherheitsrechtliche Mindestanforderungen u. a. im Bereich der Brems- und Lichtsysteme, der Fahrdynamik und elektrischen Sicherheit erfüllen.
  • E-Scooter sind versicherungspflichtig. Es gibt eine kleine Versicherungsplakette zum Aufkleben.

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