3.9 C
Stuttgart
Freitag, 19. April , 2024

Böblingen erhält Zuschlag für Landes-Musik-Festival 2028

Böblingen.| Am vergangenen Montag hat der Landesmusikverband...

Open-Air-Basar für Kindersachen

Das Anna Haag Mehrgenerationenhaus lädt ein zum...

Lehrfahrten als Leerfahrten

Ausbildung der Triebfahrzeugführer auf den neuen Fahrzeugen...
StartAktuellNeue Richtlinien rund um Quarantäne in Kitas und Schulen

Neue Richtlinien rund um Quarantäne in Kitas und Schulen

AktuellNeue Richtlinien rund um Quarantäne in Kitas und Schulen
  • Nur noch positiv getestete Kinder und Jugendliche müssen zuhause bleiben
  • Quarantäneregelung in Einrichtungen der Kindertagespflege

Kreis Böblinen.| Wenn in einer Kita oder Schulklasse zu viele Corona-Infektionen festgestellt wurden (bisher mehr als 5 Fälle), hatte das Gesundheitsamt des Landkreises Böblingen alle Kinder der betroffenen Gruppe oder Klasse in Quarantäne geschickt. Wenn eine Kita mit einem offenen Konzept arbeitete, war es teils unvermeidbar, dass es alle Kinder der Kita getroffen hat. Nun gibt es neue Handlungsrichtlinien dazu, die ab sofort gelten.

Die Absonderung der gesamten Klasse oder Gruppe bei Vorliegen eines relevanten Ausbruchsgeschehens findet nicht mehr statt. Ausschließlich positiv getestete Kinder müssen sich in häusliche Absonderung begeben. Eine Absonderung ganzer Gruppen in den Einrichtungen sowie die zugehörigen Ermittlungen der Gesundheitsämter entfallen. Weiterhin gilt die 5-tägige Testpflicht. (Die Richtlinien finden sich auch auf der Homepage des Landkreises Böblingen, www.lrabb.de, Stichwort Infos zum Corona-Virus / Button zu Schulen und Kitas).

„Das Gesundheitsamt ordnet nur in Ausnahmefällen die Schließung einer Einrichtung an; wir ordnen lediglich die häusliche Quarantäne für einzelne Personen an“, betont Gesundheitsamtsleiterin Dr. Anna Leher. „Teils hat dies zur Folge, dass die ganze Einrichtung seitens des Trägers geschlossen werden musste.“ Mit den neuen Richtlinien sollte sich das jetzt nur noch selten ergeben. Nur noch positiv getestete Kinder müssen in Quarantäne.

Derzeit dreht es sich bei vielen Fragen an der Hotline des Gesundheitsamts um Quarantäneregeln und die Testungen. Deshalb hier einige der am häufigsten gestellten bzw. die Infos dazu:

  • Ein Selbsttest ist als offizieller Nachweis für eine Quarantänebescheinigung nicht ausreichend, er muss durch einen zertifizierten Schnelltest einer Teststelle oder einen PCR-Test bestätigt werden.
  • Für die Genesenenbescheinigung, die die Apotheken ausstellen können, wird der Nachweis durch einen PCR-Test benötigt.

Eine Absonderungsbescheinigung, die man bspw. für den Arbeitgeber benötigt, erhalten die engen Kontaktpersonen und Haushaltsangehörigen bei der zuständigen Gemeinde. Aufgrund der hohen Fallzahlen, kann die Übermittlung des positiven Testergebnisses vom Labor über das Gesundheitsamt an die Gemeinden auch ein bis zwei Tage dauern.


Weitere Artikel

Beliebte Artikel