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StartAktuellVersammlungen in den Kreisen Böblingen und Ludwigsburg

Versammlungen in den Kreisen Böblingen und Ludwigsburg

AktuellVersammlungen in den Kreisen Böblingen und Ludwigsburg
  • 43 Versammlungen im Zusammenhang mit Corona-Maßnahmen
  • Versammlung in Vaihingen/Enz durch die Polizei aufgelöst

Böblingen/Ludwigsburg.| Das Polizeipräsidium Ludwigsburg zählte am Montagabend in den Landkreisen Böblingen und Ludwigsburg insgesamt 43 Versammlungen im Zusammenhang mit den Corona-Maßnahmen, an denen rund 5.300 Personen teilnahmen. Sechs dieser Versammlungen waren von Befürwortern der Maßnahmen zuvor auch angemeldet worden. Für verkehrs- und ordnungspolizeiliche Maßnahmen waren 200 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte eingesetzt.

Mit einer Ausnahme verliefen alle Versammlungen friedlich und ohne nennenswerte Störungen. In Vaihingen an der Enz musste der Montagsspaziergang zum Ende hin von der Polizei aufgelöst werden. Zunächst etwa 200 Teilnehmende hatten sich dort ab 18:00 Uhr zu einem Aufzug eingefunden. Die von Polizei und Versammlungsbehörde über Lautsprecher kommunizierte Feststellung einer Versammlung wurde mit lauten Unmutsbezeugungen, Trillerpfeifen und Kuhglocken quittiert, bevor sich der Aufzug in Bewegung setzte und auf rund 500 Teilnehmende anschwoll. Auf zwei unterschiedlichen Strecken mussten die Einsatzkräfte die Teilnehmenden permanent zur Einhaltung von Mindestabständen, der Maskentragepflicht und zum verkehrsgerechten Verhalten auffordern.

Nach Ende des Aufzugs hielten sich gegen 20:00 Uhr etwa 130 Personen wieder auf dem Marktplatz auf und verstießen dort fortgesetzt gegen die Maßnahmen zum Infektionsschutz. Weitere Lautsprecherdurchsagen der Polizei fanden keine Beachtung und führten letztlich in Abstimmung mit der Versammlungsbehörde zur Auflösung der Versammlung, die von der Polizei mit zahlreichen Einsatzkräften auch durchgesetzt wurde. In diesem Zusammenhang wurden 17 Platzverweise erteilt. In sieben Fällen leitete die Polizei strafrechtliche Ermittlungen wegen Verdachts des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz ein. Ein weiterer Versammlungsteilnehmer muss sich wegen Beleidigung von Polizeibeamten verantworten.

“Wir haben wiederholt darauf hingewiesen, dass die Polizei in Abwägung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes auch den Teilnehmenden einer nicht angemeldeten Versammlung die Ausübung ihres grundrechtlich verbrieften Versammlungsrechts ermöglichen wird,” so Erster Polizeihauptkommissar Hans Hecker, der Leiter des Polizeireviers Vaihingen an der Enz. “Es ist jedoch nicht hinnehmbar, dass offensichtlich unbelehrbare Teilnehmende im Anschluss an den Aufzug gegen jedweden Infektionsschutz verstoßen und mehrfache polizeiliche Aufforderungen nicht beachten.”


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