Ausgangsbeschränkungen auch im Landkreis Böblingen
Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Böblingen hatte am Freitag, 14. Januar 2022, erstmals den Wert 500 überschritten. Die Landkreisbehörde muss gem. den Vorgaben der Corona-Verordnung (§17a) diese Überschreitung in Form einer öffentlichen Bekanntmachung feststellen. Die Allgemeinverfügung findet sich auf der Homepage des Landkreises Böblingen, www.lrabb.de. Die Rechtsfolgen treten ab dem Tag nach der Bekanntmachung, also ab Dienstag, 18. Januar, in Kraft.
Damit tritt auch eine Ausgangsbeschränkung in Kraft. Nicht genesene und nicht geimpfte Personen dürfen zwischen 21 und 5 Uhr ihre Wohnung nur verlassen, wenn sie einen der Ausnahmetatbestände erfüllen. Ausnahmen sind beispielsweise der Besuch bestimmter Veranstaltungen wie Gremiensitzungen, berufliche Gründe oder der Besuch des Partners. Liegt die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen wieder unter 500, werden die lokalen Ausgangsbeschränkungen wieder aufgehoben.