Seit Dienstag, 7. Dezember, gilt im Landkreis Esslingen wieder eine nächtliche Ausgangsbeschränkung für nicht-immunisierte Personen.
Kreis Esslingen.| Im Landkreis Esslingen ist die Inzidenz von 500 an zwei aufeinanderfolgenden Tagen erneut überschritten, deswegen gelten hier seit Dienstag, 7. Dezember Einschränkungen: Für nicht geimpfte und nicht genesene Personen gilt eine nächtliche Ausgangsbeschränkung in der Zeit von 21 bis 5 Uhr. Ausnahmen gelten zum Beispiel bei der Berufsausübung.
Das Gesundheitsamt traf am Montag, 6. Dezember die förmliche Feststellung, dass der Landkreis Esslingen an zwei aufeinanderfolgenden Tagen die Sieben-Tage-Inzidenz von mindestens 500 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner überschritten hatte. Die Feststellung wurde auf der Homepage des Landkreises veröffentlicht: www.landkreis-esslingen.de, Amtliche Bekanntmachungen.
Diese Feststellung tritt außer Kraft, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Tagen unter 500 liegt. Die Regelungen der Alarmstufe II gelten unbenommen davon weiter, diese Alarmstufe II orientiert sich an der Hospitalisierungsinzidenz und an der Auslastung der Intensivbetten landesweit.
Seit Inkrafttreten der neuen Coronaverordnung am 4. Dezember gilt in der in Baden-Württemberg bestehenden Alarmstufe II im Handel, der nicht zur Grundversorgung zählt, und bei öffentlichen Veranstaltungen eine 2G+-Regel mit dem Nachweis, geimpft oder genesen zu sein sowie dem Nachweis eines negativen Schnell- oder PCR-Tests.
Bei der 2G+-Regelung sind Personen von der Testpflicht befreit, die bereits eine Auffrischungsimpfung („Booster“) erhalten haben sowie geimpfte und genesene Personen, deren Impfung oder Infektion nicht länger als sechs Monate zurückliegt.