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Alarmstufe II im Kreis Esslingen

AktuellAlarmstufe II im Kreis Esslingen
Ab sofort Ausgangsbeschränkung für Ungeimpfte und Einkauf mit 2G-Regel im Landkreis Esslingen

Kresi Esslingen.| Seit Mittwoch, 24. November gilt landesweit eine neue Coronaverordnung mit der neu eingeführten „Alarmstufe II“. Zusätzlich gelten im Landkreis Esslingen ab sofort neue Regelungen, mit einer nächtlichen Ausgangsbeschränkung für Ungeimpfte und nicht Genesene sowie einer 2G-Regelung im Handel außerhalb der Grundversorgung.

Die Alarmstufe II in der neuen Coronaverordnung des Landes sieht unter anderem vorwiegend für öffentliche Veranstaltungen sowie Clubs und Diskotheken eine 2G+-Regelung vor. Das bedeutet, dass auch geimpfte und genesene Personen teilweise einen negativen Schnell- oder PCR-Test vorlegen müssen. Für nicht geimpfte oder nicht genesene Personen gelten in der Regel Kontaktbeschränkungen von einem Haushalt sowie einer weiteren Person.

Im Landkreis Esslingen ist die Inzidenz von 500 an zwei Werktagen bereits überschritten worden, deswegen gelten hier ab Mittwoch, 24. November zusätzliche Einschränkungen: Für nicht geimpfte und nicht genesene Personen gilt eine nächtliche Ausgangsbeschränkung in der Zeit von 21 bis 5 Uhr. Ausnahmen gelten zum Beispiel bei der Berufsausübung. Zudem gilt im Handel, der nicht zur Grundversorgung zählt, eine 2G-Regel mit dem Nachweis, geimpft oder genesen zu sein.

Das Gesundheitsamt traf am Dienstag, 23. November die förmliche Feststellung, dass der Landkreis Esslingen bereits an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen die Sieben-Tage-Inzidenz von mindestens 500 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner überschritten hatte. Die Feststellung wurde auf der Homepage des Landkreises veröffentlicht: www.landkreis-esslingen.de, Amtliche Bekanntmachungen.


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