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StartAktuellNeue Parkregelung in Teilen einiger Stadtbezirke

Neue Parkregelung in Teilen einiger Stadtbezirke

AktuellNeue Parkregelung in Teilen einiger Stadtbezirke
Änderung für Bad Cannstatt, Nord, Vaihingen und Untertürkheim ab 1. Juli

Stuttgart.| In weiteren Teilen der Stadtbezirke Bad Cannstatt und Stuttgart-Nord sowie erstmalig in den Stadtbezirken Untertürkheim und Vaihingen wird ab 1. Juli das Parkraummanagement erweitert beziehungsweise eingeführt, um insbesondere für die Bewohnerinnen und Bewohner die Parksituation zu verbessern. Künftig werden alle in dieser fünften Umsetzungsstufe betroffenen Parkplätze im öffentlichen Straßenraum der neuen Bewohnerparkgebiete Bad Cannstatt (Ca5 bis Ca8), Stuttgart-Nord (N6a und N6b), Vaihingen (V1) und Untertürkheim (U1 und U2) gebührenpflichtig sein. Die betroffenen Bewohner und Gewerbetreibenden können nach Erwerb eines Bewohnerparkausweises oder einer Ausnahmegenehmigung ohne Parkschein parken.

Parkraum ist in vielen Stadtbezirken Stuttgarts knapp, deshalb werden Autos häufig auf Gehwegen, im Halte- oder Parkverbot abgestellt. Das gefährdet unter anderem Fußgänger, die auf die Fahrbahn ausweichen müssen. Auto- und Fahrradfahrenden wird die Sicht in Einmündungen oder Kurven versperrt. Auch für Schulkinder ist ein sicherer Schulweg nicht mehr gewährleistet. Parksuchverkehr verursacht zudem unnötig Lärm und Abgase. Daher gehört das Parkraummanagement zu einem Bündel an Maßnahmen des Luftreinhalteplans. Nachdem sich dieses mittlerweile in vielen Stadtbezirken bewährt hat, werden die neuen Parkregeln nun nach und nach auf weitere Stadtbezirke übertragen – vorrangig dort, wo nachweislich besonders hoher Parkdruck herrscht.

Die hierfür notwendigen baulichen und organisatorischen Vorbereitungen laufen bereits auf Hochtouren. Grundsätzlich wurden die Standorte der Parkscheinautomaten in den neuen Teilgebieten so gewählt, dass diese bevorzugt im „Windschatten“ bestehender Möblierung wie Schaltschränke oder Beleuchtungsmasten aufgestellt werden, oder dort, wo die Gehwegbreiten es ohnehin zulassen. An einigen Standorten, an denen beides nicht gegeben ist, wurden für die Parkscheinautomaten sogenannte Gehwegnasen hergestellt. Neu ist auch das kontaktlose Bezahlen mit Girokarte oder Kreditkarte.

Mischprinzip in den Bewohnerparkgebieten
Das Parkraummanagement funktioniert nach dem sogenannten Mischprinzip: Grundsätzlich stehen alle Parkplätze allen Verkehrsteilnehmern parkgebührenpflichtig zur Verfügung. Allerdings ist die Nutzung für Bewohner nach Erwerb eines Bewohnerparkausweises parkgebührenfrei. Für Gewerbetreibende mit Sitz im Gebiet besteht alternativ die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen. Alle anderen – also zum Beispiel Besucher oder Kunden – müssen ein Ticket am Parkscheinautomaten lösen.

Parkgebühren in den Bewohnerparkgebieten
Das Parken ist generell werktags, von Montag bis Samstag zwischen 8 und 22 Uhr für Personen ohne Bewohnerparkausweis oder Ausnahmegenehmigung gebührenpflichtig. Zudem gibt es zwei verschiedene Parkbereiche: Kurzzeitparkplätze und Langzeitparkplätze („normale Parkplätze“). Im Straßenraum auch erkenntlich durch das blaue „P“ für Langzeitparkplätze und das orangene „P“ für Kurzzeitstellplätze am Parkscheinautomaten.
Die Höchstparkdauer auf den Kurzzeitparkbereichen, die vor allem in Bereichen mit Geschäften angelegt sind, beträgt für alle Nutzer zwei Stunden. Auf den Langzeitparkplätzen kann ein Tagesticket gelöst werden. Dieses gilt für 14 Stunden Parkzeit, die auf den folgenden Tag übertragbar sind. Bewohner mit Bewohnerparkausweis können hier gebührenfrei und zeitlich unbegrenzt parken.

Die kostenpflichtigen Bewohnerparkgebiete werden hauptsächlich durch das P-Zone- Schild (Parkraumbewirtschaftungszone) entsprechend beschildert.

Bewohnerparkausweis und Ausnahmegenehmigung für Gewerbetreibende
Die Verwaltungsgebühr für den Bewohnerparkausweis beträgt derzeit 30,70 Euro im Jahr. Je nach Wunsch kann dieser auch gestaffelt für drei, sechs, zwölf oder 24 Monate beantragt werden. Der Ausweis berechtigt zum gebührenfreien Parken im jeweiligen Bewohnerparkgebiet, in dem der Antragssteller wohnhaft ist. Die Gebühr für eine Ausnahmegenehmigung für Gewerbetreibende mit Sitz im Bewohnerparkgebiet beträgt 120 Euro im Jahr.

Seit 1. April 2021 können Bewohnerparkausweise sowie Ausnahmegenehmigungen für Gewerbetreibende mit Sitz im Bewohnerparkgebiet online unter stuttgart.de/parkraummanagement beantragt werden.

Bei Einträgen von bis zu drei Kennzeichen, Carsharing-Fahrzeugen (mit Bestätigung der Mitgliedschaft) und ausländischen Kennzeichen ist der Gang zu einem Bürgerbüro der Innenstadtbezirke (Mitte, Nord, Ost, Süd und West), Bad Cannstatt, Untertürkheim oder Vaihingen notwendig. Dies gilt auch nach Erhalt des Bewohnerparkausweises, wenn sich das Kennzeichen ändert, wegen eines Umzugs in ein anderes Regelungsgebiet oder bei Verlust des Ausweises.

Öffentliche Verkehrsmittel als Alternative zum Auto
Eine günstige Alternative zum Auto bietet der VVS mit Bus und Bahn. Die Stadtbezirke mit Parkraummanagement-Regelung sind sehr gut erschlossen, Busse und Bahnen fahren hier meist im Zehn-Minuten-Takt.


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