Keine Testpflicht für Angebote im Freien
Kreis Böblingen.| Die von der Landesregierung in der Corona-Verordnung eingezogene Inzidenzstufe von 35 hat der Landkreis Böblingen am Dienstag an fünf Tagen unterschritten. Die Kreisverwaltung stellt deshalb am Mittwoch mittels Allgemeinverfügung fest, dass damit die in der Verordnung vorgesehenen Lockerungen ab Donnerstag gelten.
Eine Neuerung ist der Wegfall der Testpflicht für die Außenbereiche von Gastronomie, Veranstaltungen und Einrichtungen, wie etwa Freibädern. In Innenbereichen gilt die Testpflicht weiterhin. Bei Feiern im Gastgewerbe sind bis 50 Personen innen und außen mit Test-, Impf- oder Genesenennachweis erlaubt.
Bei Messen, Ausstellungen und Kongressen sind auf die Fläche bezogen eine Person pro 7 m² zugelassen.
Für Kulturveranstaltungen, Vortrags- und Informationsveranstaltungen sowie nicht notwendige Gremiensitzungen oder Betriebsversammlungen in Vereinen, Betrieben o.ä. erhöht sich die Teilnehmeranzahl auf höchstens 750 Personen im Außenbereich. Im Innenbereich bleibt es bei 250 Personen.
Die bisherigen, allgemeinen Regelungen aus der Corona-Verordnung gelten weiterhin, z.B. Kontaktbeschränkungen, Abstandsregeln, Testpflicht für Freizeitangebote, Maskenpflicht.