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StartAktuellWeitere Lockerungen im Landkreis Esslingen ab Montag

Weitere Lockerungen im Landkreis Esslingen ab Montag

AktuellWeitere Lockerungen im Landkreis Esslingen ab Montag

Kreis Esslingen.| Die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg ermöglicht ab Montag, dem 7. Juni, weitere Lockerungen für den Landkreis Esslingen

Am kommenden Sonntag, den 6. Juni, wird das Gesundheitsamt eine entsprechende für den Landkreis Esslingen gültige Allgemeinverfügung erlassen, welche ab dem darauf folgenden Tag greift.

Bisher galten für den Landkreis Esslingen die Regelungen des sogenannten „Öffnungsschritts 1“ in Addition mit denen für eine 7-Tages-Inzidenz von unter 50.

Neu hinzu kommen zeitgleich ab dem 7. Juni die Lockerungen der Öffnungsschritte 2 und 3 sowie weitere vom Land beschlossene Maßnahmen. Die genauen Regelungen ergeben sich aus der vom Land veröffentlichten Übersicht „Stufenplan für sichere Öffnungsschritte ab 7. Juni 2021“.

Zu den weiteren Lockerungen gehört etwa, dass die Gastronomie ab Montag von 6 Uhr morgens bis 1 Uhr nachts öffnen darf, soweit – wie bisher – ein entsprechendes Test- und Hygienekonzept eingehalten wird. Der organisierte Vereinssport darf auch außerhalb von Sportanlagen mit maximal 20 Personen ausgeführt werden.

Kulturveranstaltungen dürfen (in Theatern, Kulturhäusern und Kinos) mit bis zu 250 Personen im Saal oder mit bis zu 500 Personen im Außenbereich stattfinden – soweit ein Test- und Hygienekonzept angewandt wird. Selbiges ist auch bei Veranstaltungen des Spitzensports und bei Wettkampfveranstaltungen des kontaktarmen Amateursports unabdingbar; dann sind bis zu 250 Zuschauer erlaubt.

„Dass im Landkreis Esslingen zeitnah weitere Lockerungen möglich sind, freut uns sehr. Wenn der Trend der weiter sinkenden Infektionszahlen anhält, erreichen wir vermutlich Anfang kommender Woche eine Inzidenz von unter 35 an mindestens fünf Tagen. Damit würden sogar nochmals weitere Lockerungen im Landkreis einhergehen. Ich bitte aber weiterhin alle Menschen im Landkreis dringend, sich verantwortungsbewusst zu verhalten, und vor allem die Hygiene- und Abstandsregeln zu beachten.“, sagt Gesundheitsdezernent Peter Freitag.

Die Allgemeinverfügung des Gesundheitsamts wird auf der Startseite der Homepage des Landkreises eingestellt: www.landkreis-esslingen.de.

Informationen des Landes zur stufenweisen Öffnung gibt es auf der Homepage des Landes www.baden-wuerttemberg.de unter dem Link „Aktuelle Informationen zum Corona-Virus“.


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