- Gastronomie darf bis 1 Uhr öffnen
- Schulische Testbescheinigungen gelten 60 Stunden
Kreis Böblingen.| Die Landesregierung hat eine neue Corona-Verordnung erlassen, die ab Montag auch im Landkreis Böblingen weitere Lockerungen zulässt.
Neu ist, dass bei Unterschreitung der Sieben-Tage-Inzidenz von 50 an fünf aufeinander folgenden Tagen zugleich alle Erleichterungen der Öffnungsstufe 3 gelten. Nachdem dies im Landkreis Böblingen bereits seit 30. Mai 2021 der Fall ist, sind damit ab Montag, 07.06.2021 weitere Lockerungen verbunden. So dürfen Gastronomen ab nächster Woche Gäste bis 1 Uhr bewirten. Im Spitzen- und Amateursport sind Wettkämpfe bis zu 500 Zuschauern im Freien und bis 250 Zuschauern innen erlaubt. Diese Zuschauerregelung gilt auch bei Kulturveranstaltungen und sonstigen Veranstaltungen und Versammlungen.
Die Regel, dass eine Person pro 10 qm zulässig ist, gilt für Freizeiteinrichtungen, Schwimmbäder und Messen.
Ebenfalls neu sind Lockerungen unter dem Inzidenzwert von 35, wenn dieser fünf Tage lang unterschritten wird. Der Landkreis liegt derzeit ganz knapp darüber.
Für Familien und Jugendliche sind zwei weitere Änderungen relevant.
Für Schüler gelten die von der Schule ausgestellten negativen Testbescheinigungen 60 Stunden lang für alle Angebote, die mit einer Testpflicht verbunden sind, z.B. der Vereinssport.
Bei einer Inzidenz unter 50 sind wie bislang Treffen im privaten oder öffentlichen Raum mit zehn Person aus bis zu drei Haushalten erlaubt, wobei Kinder der Haushalte bis einschließlich 13 Jahre nicht mitgezählt werden. Neu ist nun, dass dazu fünf Kinder bis einschließlich bis 13 Jahre aus fünf weiteren Haushalten dazu kommen dürfen. So sind Kindergeburtstage in kleinem Rahmen wieder möglich.