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StartAktuell7-Tage-Inzidenz unter 50 im Landkreis Esslingen

7-Tage-Inzidenz unter 50 im Landkreis Esslingen

Aktuell7-Tage-Inzidenz unter 50 im Landkreis Esslingen
Weitere Lockerungen sind von kommenden Freitag an möglich

Kreis Esslingen.| Das Gesundheitsamt Esslingen kann am morgigen Donnerstag mit Blick auf die Inzidenzwerte die entsprechende förmliche Feststellung treffen. Im Landkreis Esslingen gehen damit Lockerungen ab Freitag, den 04. Juni 2021, einher.

Für Lockerungen nach den Vorgaben des Landes Baden-Württemberg ist es notwendig, dass die Inzidenz mindestens fünf Tage stabil unter dem Wert von 50 bleibt. Dies wird das Gesundheitsamt am morgigen Donnerstag, dem 03. Juni, förmlich feststellen und damit per Allgemeinverfügung die Voraussetzung für weitere Lockerungen im Landkreis schaffen.

„Wir freuen uns, dass im Landkreis Esslingen die Zahl der an Corona Infizierten weiter sinkt und so zusätzliche Lockerungen möglich sind, die den Menschen wieder etwas mehr Normalität in ihren Alltag zurückbringen“, sagt die Erste Landesbeamtin Dr. Marion Leuze-Mohr.

Die 7-Tage Inzidenz ist seit dem 19. Mai von unter 100 auf nun stabil unter 50 gesunken – damit gilt im Landkreis Esslingen weiterhin der seit dem 28. Mai deklarierte „Öffnungsschritt 1“ der Corona-Verordnung, und ergänzend dazu greifen ab dem 04. Juni folgende weitere Lockerungen: Im Einzelhandel entfällt die Testpflicht. Eine Höchstzahl an Kunden ist weiterhin abhängig von der Verkaufsfläche. Das Tragen einer Maske bleibt Pflicht. Neu ist auch, dass Treffen im öffentlichen oder privaten Raum wieder mit maximal 10 Personen aus drei Haushalten möglich sind. Kinder der Haushalte bis einschließlich 13 Jahren-2-sowie genesene und geimpfte Personen werden nicht mitgezählt. Büchereien, Bibliotheken sowie Archive können ohne Auflagen öffnen, ebenso Museen, Galerien und Gedenkstätten.

Weiterhin gelten die Regelungen des Öffnungsschrittes 1, etwa für Kindertageseinrichtungen, die Gastronomie, Beherbergungsbetriebe, Veranstaltungen der Kultur, des Spitzensports und der Religionsausübung. Die genauen Regelungen ergeben sich aus der vom Land veröffentlichten Übersicht „Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung ab 14. Mai 2021“.

Die Leiterin des Gesundheitsamtes, Dr. Dominique Scheuermann, appelliert dennoch an Einrichtungen und Betriebe sowie deren Kundschaft und Gäste: „Bitte nutzen Sie die Apps zur Kontaktpersonennachverfolgung, also die Luca-App und die Corona-Warn-App. Diese können dabei helfen, die Kontaktermittlung effektiv zu gestalten. Halten Sie sich bitte weiterhin an die Regeln, nur dann können die jetzigen Lockerungen fortbestehen.“


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