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StartAktuellNeue Corona-Regelungen im Kreis Böblingen ab Montag, 8. März

Neue Corona-Regelungen im Kreis Böblingen ab Montag, 8. März

AktuellNeue Corona-Regelungen im Kreis Böblingen ab Montag, 8. März
  • Inzidenz-Zahlen rücken in den Vordergrund
  • Maßgeblich sind die Zahlen des Landesgesundheitsamts, nicht das Dashboard des Landkreises

Kreis Böblingen.| Mit Beschluss vom 7. März 2021 hat die Landesregierung nun die neue Corona-Verordnung erlassen. Sie sieht ab morgen, 8. März, Lockerungen bei den Corona-Maßnahmen vor. Dabei rückt die Inzidenz in den Mittelpunkt – und zwar nicht der Wert, wie er auf dem Dashboard des Landkreises errechnet wird, sondern der des Landesgesundheitsamts! Verlinkt von der Startseite des Landkreises Böblingen, www.lrabb.de, Corona-Inzidenzzahlen.

Fällt im Landkreis die 7-Tage-Inzidenz stabil (mindestens fünf Tage in Folge) unter 50, treten weitere Lockerungen in Kraft. Wo die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegt, treten mit der sogenannten „Notbremse“ wieder Verschärfungen in Kraft. Der Landkreis Böblingen ist derzeit stabil unter 50. Die Feststellung dieses Werts muss jeweils gem. § 20 der Corona-Verordnung vom Gesundheitsamt erfolgen und öffentlich bekannt gemacht werden. Die öffentliche Bekanntmachung ist über die Homepage des Landkreises erfolgt. Ab morgen, 8.3., treten die Lockerungen in Kraft.

Einzelhandel, Ladengeschäfte und Märkte können unter geltenden Hygieneauflagen wieder komplett öffnen. Es gilt eine Maskenpflicht (medizinische oder FFP2-Maske) und Begrenzung der Kundenzahl. Museen, Galerien, Gedenkstätten, zoologische und botanische Gärten können auch ohne vorherige Buchung besucht werden. Kontaktarmer Sport ist in kleinen Gruppen von nicht mehr als zehn Personen im Freien und auf Außensportanlagen möglich. Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen können Einzelunterricht und Unterricht für Gruppen von bis zu fünf Kindern bis einschließlich 14 Jahre anbieten (außer Ballett- und Tanzschulen).

Landrat Bernhard mahnt bei aller Freude über den guten Inzidenzwert im Landkreis zur Vorsicht: „Die Öffnung des Einzelhandels könnte zu einem kurzen Intermezzo werden. Ich appelliere deshalb an alle, sich an die Abstands- und Hygieneregeln zu halten.“ Parallel prüfe man, das Schnelltestangebot im Landkreis über die bestehenden Schnelltestzentren hinaus noch zu erweitern und zu verfeinern.

Darüber hinaus gilt für alle ab morgen, dass Treffen von bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten wieder möglich sind (Kinder bis 14 Jahre zählen nicht mit). Im Landkreis Böblingen ist die Inzidenz seit Tagen um die 35. Fällt sie fünf Tage hintereinander noch darunter, sind Treffen von bis zu zehn Personen aus drei Haushalten möglich (Kinder bis 14 Jahre zählen nicht mit).

Genauere Infos zu den neuen Bestimmungen, den wichtigsten Änderungen und FAQs finden sich unter https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/.


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