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StartAktuellWahl von Dr. Frank Nopper zum Amtsverweser am 4. Februar

Wahl von Dr. Frank Nopper zum Amtsverweser am 4. Februar

AktuellWahl von Dr. Frank Nopper zum Amtsverweser am 4. Februar

Stuttgart.| Dr. Frank Nopper – im November zum künftigen OB gewählt – stellt sich dem Gemeinderat zur Wahl als Amtsverweser. Dafür ist eine separate zusätzliche Sitzung des Gremiums am Donnerstag, 4. Februar vorgesehen. Ein „Amtsverweser“ hat alle Rechte und Pflichten eines Oberbürgermeisters mit Ausnahme des Stimmrechts im Gemeinderat und führt ebenfalls die Bezeichnung „Oberbürgermeister“. Dieses Verfahren ist notwendig, weil drei Klagen gegen die Oberbürgermeisterwahl beim Verwaltungsgericht anhängig sind. Darauf wies die Stadtverwaltung am Dienstag, 26. Januar, hin.

Die Verwaltung hat für zwei Sitzungen des Rats am 4. Februar in der Liederhalle eingeladen: Eine reguläre ab 15.30 Uhr mit tagespolitischer Agenda und eine separate ab 18 Uhr, die ausschließlich die Wahl Dr. Noppers und Ansprachen vorsieht. Diese Sitzung wird mittels Livestream im Internet übertragen.

Der Rat tagt zunächst unter Vorsitz des Ersten Bürgermeister Dr. Fabian Mayer. Gründe für die Aufteilung sind zeitlicher, organisatorischer und protokollarischer Natur.

Nach der Wahl nimmt der Erste Bürgermeister die Amtseinführung mit Ernennung und der Vereidigung von Oberbürgermeister Dr. Frank Nopper vor. Dann sind Ansprachen des Ministerpräsidenten, der Vorsitzenden der Gemeinderatsfraktionen und der Gesamtpersonalratsvorsitzenden vorgesehen und auch die Antrittsrede von Oberbürgermeister Dr. Frank Nopper. Das Ende der Gemeinderatssitzung ist für 19:30 Uhr geplant. Es stehen nur begrenzte Zuschauerplätze zur Verfügung.

Dr. Nopper tritt sein Amt als Oberbürgermeister mit allen Rechten erst an, wenn die Gerichtsverfahren abgeschlossen sind. Dann erhält er auch die Amtskette des Oberbürgermeisters – bei einer Amtseinführung als rechtskräftig volksgewählter Oberbürgermeister. In diesem Zusammenhang wird dann auch die förmliche Verpflichtung als Oberbürgermeister durch ein vom Gemeinderat gewähltes Mitglied stattfinden.


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