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StartAktuellStadt schlägt freiwilligen Verzicht auf Kita-Elternbeiträge vor

Stadt schlägt freiwilligen Verzicht auf Kita-Elternbeiträge vor

AktuellStadt schlägt freiwilligen Verzicht auf Kita-Elternbeiträge vor
Beschlussfassung für 4. Februar vorgesehen

Stuttgart.| Die Stadtverwaltung wird dem Gemeinderat vorschlagen, für den Januar 2021 auf die Erhebung der Kita-Elternbeiträge zu verzichten. Weiter wird vorgeschlagen, ab Februar 2021 für jede weitere volle Schließungswoche freiwillig auf 25 % der maßgeblichen monatlichen Elternbeiträge zu verzichten. Voraussetzung ist jeweils, dass die Kinder nicht notbetreut werden.

Die Bürgermeisterin für Jugend und Bildung, Isabel Fezer, erklärte am Montag, 25. Januar: „Die Pandemie und der Lockdown treffen uns alle, gerade Eltern, die auf die Betreuung ihrer Kinder angewiesen sind, und auch die Kinder, die auf ihr gewohntes Umfeld und den Kontakt zu den Freunden verzichten müssen. Daher möchten wir diese Mehrbelastung nun ausgleichen.“ Fezer weiter: „Wir erwarten, dass sich das Land an erneuten Einnahmeausfällen beteiligen wird und eine schnelle Lösung herbeigeführt wird.“

Kindertageseinrichtungen sowie Kindertagespflege sind seit dem 16. Dezember 2020 grundsätzlich geschlossen. Es ist eine Notbetreuung eingerichtet. Die eingerichtete Notbetreuung steht nur einem begrenzten Kreis an Kindern zur Verfügung. Daher hat eine Vielzahl an Familien keine Möglichkeit, Kindertageseinrichtungen oder Angebote der Kindertagespflege zu nutzen. Darüber hinaus gibt es den klaren infektionsschutzbegründeten Appell, die Notbetreuung nur dann in Anspruch zu nehmen, wenn keine andere Möglichkeit der Betreuung besteht.

Die hierfür erforderliche Beschlussfassung der entsprechenden Vorlage (GRDrs 22/2021) soll in der Sitzung des Gemeinderats am 4. Februar 2021 erfolgen.

Wie bereits im letzten Jahr schließt der Vorschlag der Verwaltung auch freie Träger und die Kindertagespflege mit ein. Die Entscheidung, auf Kostenbeiträge ganz oder teilweise zu verzichten, liegt in der Entscheidungshoheit des jeweiligen Trägers. Wenn sich Träger dazu entscheiden, erhalten sie von der Landeshauptstadt eine Erstattung.

Anders als 2020 soll nun für die Inanspruchnahme der Notbetreuung ein Elternbeitrag erhoben werden. Dies müssten sich dann auch die freien Träger bei einer Erstattung pauschal anrechnen lassen.

Die Abbuchung der städtischen Elternbeiträge wurde – wie mit Pressemitteilung vom 16. Dezember 2020 mitgeteilt – ohne Anerkennung einer Rechtspflicht für den Januar 2021 ausgesetzt.

Ursprünglich wollte die Verwaltung vor dem Entscheidungsvorschlag abwarten, ob und inwieweit sich Bund oder Land an den erneuten Einnahmeausfällen beteiligen. Diese Entscheidung steht jedoch noch aus. Um den Eltern Planungssicherheit zu geben, geht die Stadt in Vorleistung. Die finanzielle Belastung für die Stadt beträgt für den Januar rund 3,4 Millionen Euro.

  • Notbetreuung: Ab 17. März 2020 waren die Einrichtungen geschlossen und es fand eine Notbetreuung statt.
  • Erweiterung der Notbetreuung: Zum 29. April 2020 wurde die Notbetreuung erweitert.
  • Eingeschränkter Regelbetrieb: Zum 25. Mai 2020 startete die Stadt mit der Umsetzung des eingeschränkten Regelbetriebs, womit noch mehr Kindern die Möglichkeit hatten, wieder ihre Kita zu besuchen.
  • Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen: Zum 29. Juni 2020 wurden die Kindertageseinrichtungen wieder für alle geöffnet, allerdings unter sog. Pandemiebedingungen.
  • Erneute Schließung: Seit 16. Dezember 2020 sind die Kitas erneut geschlossen und es findet eine Notbetreuung in den Einrichtungen statt.

In der Zeit, in denen die Kitas im Jahr 2020 geschlossen waren, befreite die Stadt die Eltern freiwillig von den Kita-Gebühren und ersetzte den freien Trägern entsprechende Einnahmeausfälle. Hierfür wurden in Summe bereits rund 11 Mio. Euro (Monate April bis Juni) ausgeglichen, welche zu einem großen Teil direkt vom Land (8,3 Mio. Euro) kompensiert wurden.


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