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StartLokalesStuttgartCorona: Gemeinderat schafft Stellen in beanspruchten Ämtern

Corona: Gemeinderat schafft Stellen in beanspruchten Ämtern

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Stuttgart.| Das Stuttgarter Gesundheitsamt erhält zur Bekämpfung der Corona-Pandemie zeitlich befristet personelle Unterstützung. Der Gemeinderat stimmte Donnerstag, 19. November, der Schaffung von insgesamt 20 Vollzeitkräften zu. Weiteres Personal im Umfang von 30 Vollzeitkräften, die durch den Mehraufwand aufgrund der Corona- Pandemie benötigt werden, bewilligte der Rat für Coronatätigkeiten sowie für die Bereiche Information und Kommunikationstechnik, Gebäudemanagement, Personalsachbearbeitung im Gesundheitsamt und im Haupt- und Personalamt sowie in der Infektionsschutz- und in der Gaststättenbehörde im Amt für öffentliche Ordnung.

Die Verwaltung hat aufgrund des Beschlusses weiterhin die Möglichkeit außerhalb des Stellenplans befristet bis 30. Juni 2021 im Umfang von 20 Vollzeitkräften den Beschäftigungsumfang von bestehendem qualifiziertem Fachpersonal (bis EG 15 TVöD) in Teilzeit für Corona-Tätigkeiten im Gesundheitsamt interimsweise aufstocken. Bei Bedarf können auch externe qualifizierte ärztliche oder naturwissenschaftliche Fachkräfte mit Erfahrung im Infektionsschutz für Corona- Tätigkeiten befristet eingestellt werden. Weitere 25 befristete Vollzeitstellen erhält das Gesundheitsamt, um geeignetes Fachpersonal (bis EG 6 TVöD) für Corona- Tätigkeiten zu beschäftigen.

Vor allem das Gesundheitsamt benötigt aufgrund der steigenden Infektionszahlen kurzfristige personelle Unterstützung. Sowohl der eingerichtete Personal-Pool Pandemie als auch die Unterstützung der Bundeswehr reichen trotz des großen Einsatzes für das Gesundheitsamt nicht aus. Insbesondere für die Erstermittlung positiv getesteter Personen werden zusätzliche Personalkapazitäten benötigt.

Die Personalaufwendungen von 256.000 Euro für die anzustellenden Unterstützungskräfte werden im Haushaltsjahr 2020 über die Deckungsreserve finanziert. Der erforderliche Mehrbedarf in Höhe von 1,684 Millionen im Haushaltsjahr 2021 wird in dem zu erstellenden Nachtragshaushalt 2021 berücksichtigt.


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