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StartRegionKreis EsslingenMaßnahmen des Landkreises Esslingen bei Corona-Infektionen

Maßnahmen des Landkreises Esslingen bei Corona-Infektionen

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Kreis Esslingen.| Die Sieben-Tages-Inzidenz im Landkreis Esslingen ist am Wochenbeginn auf 30,5 angestiegen. „Der Landkreis hat das Vorgehen bei steigenden Infektionszahlen im Schulterschluss mit den Kommunen abgestimmt. Wir wollen einen weiteren Lock-Down so gut es geht vermeiden“, sagt Landrat Heinz Eininger.

Die Sieben-Tages-Inzidenz im Landkreis Esslingen lag am Dienstag, 22. September bei 30,5 Infektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen. Bei 35 wird die Vorwarnstufe erreicht, bei 50 gilt nach der Maßgabe des Bundes die Eingriffsstufe innerhalb eines Landkreises mit entsprechenden Maßnahmen. Im Landkreis Esslingen wird die Vorwarnstufe bei 187 Infektionen pro Woche, die Eingriffsstufe bei 268 Infektionen erreicht.

Der Landkreis hat nun ein Maßnahmepapier vorgelegt, das als Grundlage für mögliche Entscheidungen im weiteren Infektionsgeschehen dienen soll. „In jeder Situation ist aber die Betrachtung des Einzelfalls erforderlich“, sagt Dr. Dominique Scheuermann, die Leiterin des Gesundheitsamts. Grundsätzlich gilt: bei jedem Ausbruch wird nach der Infektionsquelle gesucht und es werden die Kontaktpersonen des Infizierten ermittelt. Infizierte müssen nach einem positiven Test oder dem Ausbruch der Krankheit mindestens zehn Tage in Quarantäne. Personen mit engem Kontakt (Kontaktperson Kategorie 1) müssen ab dem letzten Kontakt mit der infizierten Person 14 Tage in Quarantäne, dieser Zeitraum kann durch einen Test nicht verkürzt werden. Die Anordnung der Quarantäne erfolgt durch das Gesundheitsamt, die Überwachung der Einhaltung durch die jeweilige Ortspolizeibehörde.

Das Infektionsgeschehen lässt sich in vier Szenarien darstellen: Bei einem fokalen Ausbruch lassen sich die Infektionen auf einen definierten Bereich eingrenzen, zum Beispiel einen Betrieb, eine Schule, ein Altenheim oder eine Veranstaltung. Mögliche Maßnahmen zur Eindämmung eines solchen Ausbruchs sind neben der Besuchsbeschränkung oder des Besuchsverbots (zum Beispiel im Pflegeheim), der Verlegung von Erkrankten in separate Wohnmöglichkeiten (Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge), der Umstellung auf Homeoffice (Unternehmen) die Schließung einzelner Bereiche in der Einrichtung oder die Schließung der Einrichtung selbst.

Bei einem lokalen Ausbruch betrifft das Infektionsgeschehen zum Beispiel eine Kommune als Hot Spot. Hier kommen neben der Fallermittlung und der Kontaktpersonennachverfolgung Massentests in Betracht, um das Ausmaß des Infektionsausbruchs zu ermitteln. Bei einem lokalen Ausbruch informiert das Gesundheitsamt die Ortspolizeibehörden, in Abstimmung werden zum Beispiel einzelne Einrichtungen geschlossen, Veranstaltungen und Gottesdienste untersagt, eine Maskenpflicht im öffentlichen Raum verordnet, und Kontaktbeschränkungen/-verbote umgesetzt. Im Extremfall können einzelne Ortschaften abgeriegelt werden.

Bei einem regionalen Ausbruch ist der ganze Landkreis betroffen. Dabei wird unterschieden, ob es sich um ein diffuses Infektionsgeschehen handelt oder ob sich die Fälle auf einzelne Hot Spots konzentrieren. Je nach Einschätzung werden Maßnahmen wie bei einem lokalen Ausbruch ergriffen und unter Einbeziehung der Bürgermeister, Oberbürgermeister und deren Pandemiebeauftragten auf Kreisebene umgesetzt. Bei einem überregionalen Infektionsgeschehen mit einem kontinuierlichen Anstieg der Übertragungsrate innerhalb der Bevölkerung stimmen die Akteure der betroffenen Landkreise Maßnahmen mit dem Landesgesundheitsamt und dem Ministerium für Soziales und Integration ab.

Das Gesundheitsamt gibt Tipps, wie man sich und andere schützen kann:

– Beachten Sie die AHA-Regeln: Abstand halten zu Personen, die nicht dem eigenen Haushalt angehören. Hygieneregeln einhalten, regelmäßiges Händewaschen mit Seife und warmem Wasser für mindestens 20 Sekunden; Nies- und Hustenetikette in die Ellenbeuge; Gesicht und dabei vor allem Mund, Nase und Augen nicht mit den Fingern berühren. Alltagsmaske tragen überall dort, wo es geboten ist oder Abstände nicht eingehalten werden können.

– Bleiben Sie zu Hause, wenn Sie krank sind oder sich krank fühlen

– Achten Sie auf Symptome, die auf eine Covid-Erkrankung hindeuten wie Halsschmerzen, Schnupfen, Husten, Atembeschwerden, Fieber, Geschmacks- und Geruchsverlust. Wenn Symptome nach 24 Stunden nicht wieder abklingen, sollten Sie Ihren Hausarzt kontaktieren.

– Verhalten Sie sich besonders rücksichtsvoll gegenüber Menschen aus Risikogruppen

– Wenn Sie Risikopatient sind, meiden sie größere Menschenansammlungen wie Feiern und Partys

– Lassen Sie sich dieses Jahr nach Rücksprache mit Ihrem Hausarzt gegen Grippe impfen.

Dokumentation im Dashboard

Die Stelle für Geobasisdaten und Geobasisinformationssysteme (GIS) im Landratsamt pflegt auf der Internetseite ein Dashboard mit den Zahlen, die das Gesundheitsamt im täglichen Lagebericht bekannt gibt. Seit der ersten Veröffentlichung Ende Mai dieses Jahres ist das Dashboard insgesamt 540.958 aufgerufen worden. Das entspricht einem Durchschnitt von täglich 4.623 Zugriffen. Die meisten Zugriffe bisher wurden am Montag, 21. September mit 12.181 Aufrufen verzeichnet. Information unter www.landkreis-esslingen.de, Corona, aktuelle Zahlen.


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