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StartAktuellSchlachthof Gärtringen: Landratsamt untersagt vorübergehend Schlachtungen

Schlachthof Gärtringen: Landratsamt untersagt vorübergehend Schlachtungen

AktuellSchlachthof Gärtringen: Landratsamt untersagt vorübergehend Schlachtungen

Kreis Böblingen.| Das Landratsamt hat dem Betreiber des Schlachthofes Gärtringen den weiteren Schlachtbetrieb vorübergehend untersagt. Die Verfügung werde erst wieder aufgehoben, wenn der Betreiber ein schlüssiges Gesamtkonzept vorlegt in dem klar dargelegt ist, wie künftig tierschutzgerechtes Agieren sichergestellt wird, z.B. durch bauliche Maßnahmen, personelle Aufstockungen und Qualifizierungen.

Das Landratsamt hatte seit Bekanntwerden der Vorwürfe durch verdoppelten Personaleinsatz die lückenlose Überwachung einer tierschutzgerechten Schlachtung sichergestellt. Die Einhaltung tierschutzrechtlicher Bestimmungen ist allerdings zuvorderst Aufgabe des Schlachthofbetreibers. Da dieser entsprechend verfügte Maßnahmen bisher nur unzureichend umgesetzt hat, ist es geboten, den weiteren Schlachtbetrieb vorläufig zu untersagen.

Landrat Roland Bernhard: „Wir haben uns diese Entscheidung nicht einfach gemacht, sie bietet aber die Chance für einen Neustart. Wir wissen um die wichtige Bedeutung des Schlachthofes für die Landwirte und Metzger in der Region und wir sind gerne bereit, einen Neubeginn konstruktiv zu unterstützen. Aber zum Wohl der Tiere müssen wir nun so handeln. Wir hoffen auf konzeptionelle Vorschläge des Betreibers, um ein regionales Angebot für Landwirtschaft und Metzgereien im Kreis Böblingen zu halten. Die tierschutzrechtlichen Anforderungen müssen dabei erfüllt sein.“


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