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StartAktuellVerwaltung verzichtet auf Schulgeld, Elternentgelte und Essensgelder

Verwaltung verzichtet auf Schulgeld, Elternentgelte und Essensgelder

AktuellVerwaltung verzichtet auf Schulgeld, Elternentgelte und Essensgelder

Stuttgart.| Die Landeshauptstadt Stuttgart befreit aufgrund der Schulschließungen Eltern von den Gebühren für die inner- und außerschulische Betreuung sowie von Essensgeldern. Für Schülerinnen und Schüler der Fach- und Meisterschulen halbiert sie das Schulgeld. Diesem Vorschlag der Verwaltung hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am Donnerstag, 14. Mai, zugestimmt. Der Beschluss gilt bis 15. Juni, darüber hinaus bis längstens Schuljahresende.

Isabel Fezer, Bürgermeisterin für Jugend und Bildung, sagte: „In diesen besonderen Zeiten möchten wir Familien, die bereits seit Wochen vor besonderen Herausforderungen stehen, auch weiterhin unterstützen.“

Die Verwaltung rechnet mit zusätzlichen Kosten von 648.000 Euro bis zum Schuljahresende. Der Vorschlag der Verwaltung sieht vor, Eltern wie bereits im Monat April von den Entgelten für die Betreuungsangebote der Verlässlichen Grundschule, Flexiblen Nachmittagsbetreuung und der außerschulischen Bildung und Betreuung zu befreien. In Schulkindergärten und Sonderpädagogischen Beratungs- und Bildungszentren verzichtet die Stadt weiterhin auf die sonst erhobenen Essensgelder. Die freien Träger der Betreuungs- und Bildungsangebote in Ganztagsgrundschulen und Schülerhäusern erhalten ebenfalls weiterhin den Ausfall der Elternentgelte in Höhe der städtischen Gebühren erstattet. Voraussetzung hierfür ist, dass sie ihrerseits auf die Erhebung der Elternentgelte verzichten. Für die Zeit des eingeschränkten Unterrichts an Fach- und Meisterschulen wird das monatlich fällige Schulgeld bis längstens zum Schuljahresende um 50 Prozent reduziert.

Mit den sozialen und externen Dienstleistern, die im Schulbetrieb der Stadt Stuttgart tätig sind, konnte die Stadt für die Zeit der Schulschließungen zwischenzeitlich alternative Einsatzmöglichkeiten erarbeiten. Sie übernehmen unter anderem Aufgaben in der Notbetreuung, in den Schutzunterkünften oder beim Transport von medizinischem Personal. Pächtern von Schulmensen, -cafeterien und -kiosken erlässt die Stadt die Pacht für die Dauer der Schulschließungen.

Schrittweise Öffnung des Schulbetriebs
Seit 4. Mai findet unter strengen Vorgaben des Infektionsschutzes der Schulbetrieb in Baden-Württemberg wieder eingeschränkt statt für die Schülerinnen und Schüler an den allgemein bildenden Schulen, die in diesem und im nächsten Jahr ihre Abschlussprüfungen ablegen, sowie für die Schüler der Prüfungsklassen der beruflichen Schulen. Das Kultusministerium Baden-Württemberg sieht vor, dass die Grundschulen im Land ab 18. Mai wieder in den Präsenzunterricht einsteigen. Ein reduziertes Angebot richtet sich ausschließlich an die Schülerinnen und Schüler der vierten Klassen. Nach den Pfingstferien sollen alle Schülerinnen und Schüler in einem rollierenden System Präsenzunterricht bekommen.


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