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StartLokalesStuttgartCoronavirus: Sofortmaßnahmen zur Abmilderung finanzieller Notlagen

Coronavirus: Sofortmaßnahmen zur Abmilderung finanzieller Notlagen

LokalesStuttgartCoronavirus: Sofortmaßnahmen zur Abmilderung finanzieller Notlagen
Auf Antrag sind Stundungen möglich

Stuttgart.| Zur Abmilderung der Corona-Krise haben Bund und Land bereits umfangreiche Sofortprogramme für die Wirtschaft sowie die Kultur- und Kreativwirtschaft auf den Weg gebracht. Auch die Landeshauptstadt Stuttgart will die finanziellen Auswirkungen der Corona-Krise abmildern und ergreift Sofortmaßnahmen, die sie unmittelbar gestalten kann. Der Gemeinderat hat dem Vorschlag der Verwaltung in seiner Sitzung am Donnerstag, 9. April, zugestimmt.

Der Bürgermeister für Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen, Thomas Fuhrmann, bekräftigte am Donnerstag, 9. April: „Die Pandemie wird weitreichende finanzielle Auswirkungen in nahezu allen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bereichen haben. Gerade jetzt muss die Stadt flexibel reagieren können und finanziell handlungsfähig bleiben. Der Gemeinderat hat unseren Vorschlägen zugestimmt, wie Betrieben, Vereinen oder Kulturschaffenden in der Krise rasch und effektiv geholfen werden kann.” Der Bürgermeister weiter: “Wir müssen bis zum Sommer beobachten, wie sich die wirtschaftliche Lage entwickelt und dann gegebenenfalls mit haushaltsrechtlichen Maßnahmen reagieren.“

Auf Antrag bei der Stadt können bei den kommunalen Steuern, insbesondere im Bereich der Gewerbesteuer Stundungen gewährt werden. Ebenfalls könnten Mieten, Nebenkosten und Pachten für städtische Gebäude und Grundstücke zinslos gestundet werden. Voraussetzung hierfür ist eine unverschuldete finanzielle Notlage des Antragsstellers, die auf die aktuelle Corona-Krise zurückgeht.

Für Kultur und Sport können bereits beschlossene Zuwendungen der Stadt flexibel gehandhabt werden. Dies kann beispielsweise ein vorzeitiges Auszahlen einzelner Förderraten umfassen.

Zudem hat der Gemeinderat fünf Millionen Euro an zusätzlichen Zuwendungen und Finanzhilfen für den Kultur- und Sportbereich bewilligt, die der Verwaltung zur Abmilderung außerordentlicher finanzieller Belastungen bei Einrichtungen und Vereinen zur Verfügung stehen werden.

Der städtische Haushaltsvollzug soll bis Ende Juli flexibilisiert werden, damit die Ämter schnell auf die neuen Aufgaben reagieren können.


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