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StartAktuellLandkreis Böblingen ist auf Corona-Virus vorbereitet

Landkreis Böblingen ist auf Corona-Virus vorbereitet

AktuellLandkreis Böblingen ist auf Corona-Virus vorbereitet

Telefonnummer bei Verdacht auf Ansteckung
Was tun bei Verdacht auf Infektion mit Corona-Virus?

In Göppingen und Tübingen sind erste Corona-Infektionen mit dem Virus SARS-CoV-2 aufgetreten. Im Landkreis Böblingen hat sich das Gesundheitsamt auf den Ernstfall vorbereitet. „ Ab sofort gilt für Verdachtsfälle die Telefonnummer 07031 / 663 3500, die Erkrankte und Ärzte wählen sollen, wenn sie eine Ansteckung mit dem Corona-Virus vermuten. Das Telefon ist werktags von 8.30 bis 16 Uhr besetzt. Auch das Landesgesundheitsamt hat eine Rufnummer für Rat suchende Bürgerinnen und Bürger eingerichtet, die werktags zwischen 9 und 16 Uhr unter 0711 904-39555 erreichbar ist.

Wichtig ist, dass Kranke zuerst bei ihrem Hausarzt anrufen, der seine Patienten anleitet. Außerhalb der regulären Sprechzeiten sind die Notfallpraxen der richtige Ansprechpartner unter der bundesweiten Rufnummer 116 117.

Ebenso sollte man bis zur Klärung des tatsächlichen Erregers Kontakte zu anderen Personen meiden und zu Hause bleiben. Ein medizinisch unbegründeter, unaufgeforderter eigenständiger Gang in die Notaufnahme einer Klinik gefährdet andere Patienten mit geschwächtem Immunsystem und blockiert wichtige Ressourcen in der Notfallversorgung schwerstkranker oder verunfallter Mitmenschen.

Die zunächst häusliche Isolation ist wichtig, um eine mögliche Weiterverbreitung der Erkrankung zu verhindern. Das Gesundheitsamt meldet sich zügig bei den Erkrankten und klärt das weitere Vorgehen ab.

Die zuständigen Behörden des öffentlichen Gesundheitsdienstes sind sowohl mit der integrierten Leitstelle, die Notrufe entgegennimmt, als auch dem Klinikverbund und der Kreisärzteschaft im engen Austausch.

Die Ansteckung verläuft – wie auch bei der echten Grippe – über Tröpfcheninfektion. Vermeiden Sie zurzeit am besten das Händeschütteln und achten Sie auf gute Händehygiene. Symptome sind Husten, Schnupfen und Fieber. Weiterhin muss ein Aufenthalt in einem Risikogebiet oder der direkte Kontakt zu einer Person, die an SARS-CoV-2 erkrankt ist, innerhalb der letzten 14 Tage vorausgegangen sein.

Weitere Information des Robert-Koch-Institutes darüber gibt es unter www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV oder unter https://www.infektionsschutz.de/coronavirus-sars-cov-2 der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.


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