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StartAktuell5. Fortschreibung Luftreinhalteplan

5. Fortschreibung Luftreinhalteplan

Aktuell5. Fortschreibung Luftreinhalteplan
Gemeinderat stimmt der optionalen Einführung von zonalen Verkehrsverboten für Diesel-5/V-Fahrzeuge mit Anmerkungen zu

Stuttgart.| Das Land Baden-Württemberg plant in dem aktuell vorliegenden Entwurf der 5. Fortschreibung des Luftreinhalteplans, ab dem 1. Juli 2020 zusätzliche zonale Verkehrsverbote für Dieselfahrzeuge der Euronorm 5/V und schlechter im Stuttgarter Talkessel sowie den Bezirken Feuerbach, Zuffenhausen und Bad Cannstatt – die sogenannte „kleine Umweltzone“ – einzuführen. Die Maßnahme soll greifen, wenn der für das Jahr 2020 prognostizierte Jahresmittelwert bei Stickstoffdioxid (NO2) weiterhin über dem gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwert bleibt. Das Land will die NO2-Werte nach dem ersten Quartal 2020 entsprechend auswerten. Zum Entwurf der 5. Fortschreibung des Luftreinhalteplans und der beschriebenen optionalen Maßnahme hat der Stuttgarter Gemeinderat am Donnerstag, 6. Februar, eine Stellungnahme abgegeben. Der Rat hat den zonalen Diesel-5/V-Verkehrsverboten zugestimmt, sofern eine ausreichende Verbesserung der NO2-Werte nicht absehbar ist. Allerdings beinhaltet die Stellungnahme auch Anmerkungen und Empfehlungen an das Land.

Oberbürgermeister Fritz Kuhn sagte in der Gemeinderatssitzung: „Die Stickstoffdioxid-Werte haben sich sehr positiv entwickelt. Von 2018 auf 2019 sind die Werte am Neckartor um fast 20 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft zurückgegangen. Mit 53 Mikrogramm liegen wir damit zwar immer noch über dem zulässigen Grenzwert, aber es gibt Hoffnung. Ich bin zuversichtlich, dass wir uns in einem Jahr auf die Grenze von 40 Mikrogramm zubewegen. Dazu kann jeder beitragen, zum Beispiel indem er auf den ÖPNV umsteigt.“

Anwohner, P+R-Plätze und KfZ-Werkstätten sollen ausgenommen werden
Der Gemeinderat regt in seiner Stellungnahme an das Land an, dass bei zonalen Diesel-5/V-Verkehrsverboten Anwohnerinnen und Anwohner mit einem betroffenen Dieselfahrzeug, die in einer der vom Verbot betroffenen Zone leben, eine Übergangsfrist von zwei Jahren bekommen sollen. Zudem sollen Fahrten von und zu P+R-Plätzen innerhalb der Verbotszonen erlaubt sein – analog dem Diesel-4/IV-Verkehrsverbot aus der 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans. Möglich sein sollen auch Fahrten zu KfZ-Werkstätten für Reparatur- und Wartungsarbeiten.

Der Gemeinderat empfiehlt dem Land darüber hinaus, gewisse Streckenzüge auszunehmen: die Straßenzüge B10/B27 zwischen Anschlussstelle Zuffenhausen und Kornwestheim, der Knotenbereich B10/B14 im Neckartal sowie der Kappelbergtunnel vom Remstal kommend zur B10 Richtung Esslingen/Neckar. Generell ist es aus Sicht der Stadt erforderlich, sich mit dem Land hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung der „kleinen Umweltzone“ abzustimmen und diese straßenscharf auszugestalten.

Regionalweite Zuflussregulierung und Temporeduzierung auf Bundesstraßen
Als weitere Maßnahme für die 5. Fortschreibung des Luftreinhalteplans empfiehlt der Gemeinderat eine regionalweit abgestimmte Zuflussregulierung. Dazu soll das Land in Absprache mit der Stadt Stuttgart sowie den umliegenden Kommunen und Landkreisen ein Konzept erarbeiten, um die Menge an Fahrzeugen, die über die Gemarkungsgrenze in die Landeshauptstadt fahren, aktiv in den Spitzenstunden regulieren zu können.

Zudem hält der Gemeinderat eine Temporeduzierung auf Bundesstraßen im Stadtgebiet für sinnvoll und empfiehlt dies als Maßnahme in den Luftreinhalteplan aufzunehmen. Vornehmlich auf der B10/B27 in Zuffenhausen zwischen der Auffahrt Friedrichswahl und dem Ende der Wohnbebauung soll die Geschwindigkeit auf 60 Kilometer pro Stunde herabgesetzt werden. Im Bereich des Kulturzentrums soll eine Messstelle errichtet werden, um die Einhaltung der Grenzwerte zu überprüfen.

Außerdem wird die Stadt Stuttgart in die anstehenden Untersuchungen zu Tempo 30 nachts die Stadtbezirke der geplanten „kleinen Umweltzone“ mit einbeziehen. Zusätzlich sollte das Land abwägen, ob die Einführung von Tempo 30 nachts für Kommunen auch ohne vorhergehende aufwendige gutachterliche Untersuchungen erfolgen kann.

Wie bereits in früheren Stellungnahmen fordert die Stadt das Land auf, zur dauerhaften Finanzierung des ÖPNV den Kommunen die Möglichkeit einer Nahverkehrsabgabe zu eröffnen. Künftig soll es Kommunen auf freiwilliger Basis ermöglicht werden, den öffentlichen Verkehr als Teil der kommunalen Daseinsvorsorge solidarisch zu finanzieren und hierzu eine Nahverkehrsabgabe zu erheben oder das Modell eines Jobtickets für alle zur Finanzierung eines VVS-weit gültigen 365-Euro-Tickets einzuführen.

Im Übrigen fordert die Stadt vom Land, sämtliche Kosten vollständig zu übernehmen, die durch die Umsetzung der Maßnahmen aus der 5. Fortschreibung des Luftreinhalteplans entstehen.

NO2-Werte gehen zurück
Die NO2-Werte in Stuttgart haben sich dank vielfältiger Maßnahmen zur Luftreinhaltung deutlich verbessert. Im Jahr 2019 wurde die Anzahl der zulässigen Überschreitungsstunden (maximal 18 pro Jahr) zum dritten Mal in Folge an allen Messstellen im Stadtgebiet eingehalten. Ebenfalls zurückgegangen ist der Jahresmittelwert von NO2: So hat die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg im Jahr 2019 an der Messstelle Arnulf-Klett-Platz 43 Mikrogramm pro Kubikmeter (μg/m3) Luft gemessen (2018: 46; 2017: 56), an der Messstelle Hohenheimer Straße 50 μg/m3 Luft (2018: 65; 2017: 69) und an der Messstelle Am Neckartor 53 μg/m3 Luft (2018: 71; 2017: 73). Der gesetzliche Jahresmittelgrenzwert liegt bei 40 μg/m3 Luft.


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