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StartAktuellBahn hat Bauarbeiten zur Flughafen-Anbindung wieder aufgenommen

Bahn hat Bauarbeiten zur Flughafen-Anbindung wieder aufgenommen

AktuellBahn hat Bauarbeiten zur Flughafen-Anbindung wieder aufgenommen
  • Eisenbahn-Bundesamt ordnet Sofortvollzug für Planfeststellungsabschnitt 1.3a an
  • Bahn vergibt Auftrag in Höhe von rund 500 Millionen Euro an Bietergemeinschaft der Firmen Züblin AG und Max Bögl

Stuttgart.| Die DB Projekt Stuttgart–Ulm GmbH hat die Arbeiten zum Bau des Planfeststellungsabschnitts (PFA) 1.3a zur Anbindung des Flughafens an den Schienenfern- und Regionalverkehr im Rahmen des Projekts Stuttgart 21 wieder aufgenommen. Grundlage dafür ist der Beschluss des Eisenbahn-Bundesamts (EBA) zum ergänzenden Planrechtsverfahren „Südumfahrung Plieningen“. Zudem hat die DB wenige Tage nach dem Beschluss den Auftrag für den Bau der neuen Schieneninfrastruktur am Flughafen mit einem Volumen von rund 500 Millionen Euro an eine Bietergemeinschaft der Firmen Ed. Züblin AG (Stuttgart) und Max Bögl (Sengenthal) vergeben. „Damit kommen wir nach einem über drei Jahre währenden Rechtsstreit mit Projektgegnern auch am Flughafen endlich ins Bauen“, sagt Manfred Leger, Vorsitzender der Geschäftsführung der DB Projekt Stuttgart–Ulm GmbH.

Mit einem am 11. Oktober 2019 ergangenen sogenannten Änderungsplanfeststellungsbeschluss hatte das EBA angeordnet, dass der Planfeststellungsbeschluss vom 14. Juli 2016 sofort zu vollziehen ist: „Die unverzügliche Umsetzung des Eisenbahnvorhabens liegt im öffentlichen Interesse.“ Das Vorhaben ziele „auf die Bereitstellung einer langfristig leistungsfähigen Schieneninfrastruktur, die Einbindung der NBS und des Bahnknotens Stuttgart in das europäische Hochgeschwindigkeitsnetz und die Erhöhung der Streckenleistungsfähigkeit des Korridors Stuttgart–Ulm durch Trennung von schnellem und langsamem Verkehr ab“. Dies entspreche den „übergeordneten verkehrspolitischen Zielen, Mobilität und Wirtschaftswachstum umweltgerecht zu sichern und den Schienenverkehr als wettbewerbsfähige und attraktive Alternative zu anderen Verkehrsträgern auszubauen“. Weitere Verzögerungen seien „zu unterbinden, weil das Vorhaben der Steigerung der Attraktivität des Schienenverkehrsangebotes und zugleich der Erhöhung der städtebaulichen Handlungsoptionen der Stadt Stuttgart dient“, stellt das EBA fest.

Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hatte nach der Klage von Projektgegnern mit Urteil vom 4. Dezember 2018 zwar alle das Eisenbahnvorhaben betreffenden Teile des Planfeststellungsbeschlusses „Neubaustrecke mit Station NBS einschließlich L 1192/L 1204, Südumfahrung Plieningen“ vom 14. Juli 2016 bestätigt, aber dennoch den Sofortvollzug aufgehoben. Denn der VGH hatte Abwägungsmängel beim Straßenbauvorhaben „Südumfahrung Plieningen“ festgestellt, die in den vergangenen Monaten in einem ergänzenden Verfahren geheilt wurden.

Eine mögliche Anfechtungsklage gegen den Änderungsplanfeststellungsbeschluss hätte für die anstehenden Bauarbeiten keine aufschiebende Wirkung; diese entfällt laut EBA „aufgrund der besonderen Anordnung der sofortigen Vollziehung“.

Nachdem sowohl die Bahn als auch Projektgegner gegen das Urteil des VGH vom 4. Dezember 2018 Revision eingelegt hatten, entscheidet das Bundesverwaltungsgericht voraussichtlich im nächsten Jahr letztinstanzlich über die Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses.


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